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   OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01   

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https://dejure.org/2002,2866
OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01 (https://dejure.org/2002,2866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2002 - 20 W 460/01 (https://dejure.org/2002,2866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2002 - 20 W 460/01 (https://dejure.org/2002,2866)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1565 BGB, § 1566 BGB, § 1567 BGB, § 1933 BGB, § 12 FGG
    Erbrecht des überlebenden Ehegatten: Erfolgsaussicht des vom Betreuer der bewußtlosen Erblasserin erhobenen Ehescheidungsantrags; Trennungszeitpunkt bei Bewußtseinsverlust des Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsumfang des Nachlassgerichts bei der Erteilung eines Erbscheins; Wachkoma der Erblasserin; Beantragung der Ehescheidung durch den Betreuer; Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe; Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen des Gerichts; Bewusstseinsverlust ...

  • Wolters Kluwer

    (Erbrecht des überlebenden Ehegatten: Erfolgsaussicht des vom Betreuer der bewußtlosen Erblasserin erhobenen Ehescheidungsantrags; Trennungszeitpunkt bei Bewußtseinsverlust des Ehegatten)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ehescheidung einer bewußtlosen Erblasserin

  • Judicialis

    BGB § 1933; ; BGB § 1565; ; BGB § 1566; ; BGB § 1567; ; FGG § 12; ; FGG § 25; ; FGG § 27; ; FGG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3033
  • FGPrax 2002, 124
  • FamRZ 2002, 1511
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88

    Scheidungsbegehren eines geschäftsunfähigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01
    Das Landgericht ist dabei zunächst davon ausgegangen, dass die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der Ehegatten infolge des Unfalls und der dauerhaften Unterbringung der Erblasserin in einem Pflegeheim noch nicht zu einem Getrenntleben im Sinne des § 1567 I BGB geführt habe, da sich in solchen Fällen die eheliche Lebensgemeinschaft noch durch Besuchskontakte verwirklichen könne (BGH, NJW 1989, 1988 ff = FamRZ 1989, 479 ff).

    Dabei ist zwar der Wille der Partei selbst zu prüfen (Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 60. Aufl. 2002, § 607 ZPO Rn 5), der andere Ehegatte hat in diesem Genehmigungsverfahren aber kein Beschwerderecht (LG Berlin, BtPrax 1999, 204 ff), so dass die Genehmigungspflicht letztlich kein zuverlässiges Sicherungsinstrument ist, wie auch das oben zitierte vom Bundesgerichtshof entschiedene Verfahren zeigt (BGH, FamRZ 1989, 479) .

    Der Bundesgerichtshof hat in der zitierten Entscheidung (FamRZ 1989, 479 ff) für den Fall der Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten, die eine Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich macht, allerdings ausgeführt, dass einem geistig geschädigten Antragsteller die Scheidung nicht deshalb verwehrt werden kann, weil er sich nicht einen Rest von Empfinden für die Zerrüttung der Ehe bewahrt habe und damit kein eheliches Empfinden mehr aufweise, also einen äußersten Grad von Eheferne erreicht habe.

  • OLG Hamm, 12.06.1989 - 4 UF 221/88

    Bestandskraft einer Scheidung ohne persönliche Anhörung des Ehegatten; Beachtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01
    Entsprechendes gilt auch für die Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 1990, 166 ff).
  • LG Berlin, 26.05.1999 - 87 T 380/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01
    Dabei ist zwar der Wille der Partei selbst zu prüfen (Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 60. Aufl. 2002, § 607 ZPO Rn 5), der andere Ehegatte hat in diesem Genehmigungsverfahren aber kein Beschwerderecht (LG Berlin, BtPrax 1999, 204 ff), so dass die Genehmigungspflicht letztlich kein zuverlässiges Sicherungsinstrument ist, wie auch das oben zitierte vom Bundesgerichtshof entschiedene Verfahren zeigt (BGH, FamRZ 1989, 479) .
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2002 - 20 W 460/01
    Dabei sind die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe nach Maßgabe der §§ 1565 ff BGB bezogen auf den Zeitpunkt des Erbfalls zu prüfen (BGH, FamRZ 1995, 229 ff).
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