Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 2 Ss 329/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Beleidigung, Rechtfertigung, Meinungsäußerung, Schmähkritik
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Vergleich zwischen dem Vorgehen eines Polizisten und "SS-Methoden” ist keine Beleidigung
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 5 Abs 1 GG, § 193 StGB, § 185 StGB
Keine Beleidigung bei Vergleich eines Polizeiverhaltens mit "SS-Methoden" im Rahmen der Meinungsfreiheit - anwaltskanzlei-adam.de
§ 185, § 193 StGB
Beleidigung, Schmähkritik, Meinungsäußerung Wahrnehmung berechtigter Interessen, Personalienfeststellung, Bundespolizei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1; StGB § 193; StGB § 185
Keine Beleidigung bei Vergleich eines Polizeiverhaltens mit "SS-Methoden" im Rahmen der Meinungsfreiheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- beck-blog (Kurzinformation)
Mein lieber Polizist - was Sie hier machen erinnert mich an SS-Methoden...
- lawblog.de (Kurzinformation)
Rassismus darf mit SS-Vergleich gekontert werden
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Das erinnert mich an SS-Methoden” - noch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit einer Beleidigung bei Vergleich eines Polizeiverhaltens mit "SS-Methoden" im Hinblick auf die Ausübung der Meinungsfreiheit
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
Art. 5 Abs. 1 GG; §§ 185, 193 StGB
Polizistenhandeln mit SS-Methoden zu vergleichen kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein - dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Das erinnert mich an SS-Methoden" noch von der Meinungsfreiheit gedeckt
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Vorwurf von "SS-Methoden” keine Beleidigung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
"SS-Methoden"-Fall
Art. 5 Abs. 1 GG, §§ 185, 193 StGB
Wahrnehmung berechtigter Interessen
Verfahrensgang
- AG Kassel, 12.07.2011 - 282 Cs 9622 Js 11344/11
- OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 2 Ss 329/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 244
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 31.05.2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17
Beleidigung und Meinungsfreiheit
Die Kammer hat allerdings zutreffend die streitgegenständlichen Äußerungen als Werturteile qualifiziert, die zwar nicht als Schmähkritik zu werten sind (…vgl. dazu bereits Senatsbeschluss vom 11. Juli 2016 sowie Hilgendorf in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch (LK-StGB), 12. Aufl., § 193 Rdn. 25 und BVerfG, Beschluss vom 28.07.2014, 1 BvR 482/13, zitiert nach juris, dort Rd. 11 (ebenfalls zur Kritik an richterlichen Handlungen)), den Tatbestand des § 185 StGB aber grundsätzlich erfüllen, weil sie das Handeln der betroffenen Richter mit dem Vorgehen von Roland Freisler vergleichen (UA S. 130-133; vgl. zur Auslegung im Einzelnen LK-StGB-Hilgendorf aaO § 185 Rdn. 17 und 21 und zu einem vergleichbaren Sachverhalt Beschluss des OLG Frankfurt vom 20.03.2012, 2 Ss 329/11, zitiert nach juris, dort Rdn. 5).Der Vorwurf ferner nicht gegen die Richter als Personen, sondern gegen den gesamten Senat als Entscheidungsträger gerichtet (vgl. UA S. 134/135; zur Bedeutung dieses Umstandes s. BVerfG, Beschluss vom 05.03.1992, 1 BvR 1770/91, zitiert nach juris, dort Rdn. 25 und OLG Frankfurt vom 20.03.2012 aaO Rdn. 6).
Im Übrigen aber ist es für ein Eingreifen von § 193 StGB nicht entscheidend, ob die mit der fraglichen Äußerung kritisierte Entscheidung der Behörden oder Gerichte rechtmäßig war (vgl. zu vergleichbaren Fällen BVerfG vom 05.03.1992 aaO Rdn. 27 und OLG Frankfurt vom 20.03.2012 aaO Rdn. 6f.).
- OLG Zweibrücken, 27.09.2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18
Polizei bei Kontrolle "dumm", "unfähig", "schikanös", "machtversessen" und …
Dieser legt ihren Sinn aber noch nicht abschließend fest (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2012 - 2 Ss 329/11, NStZ-RR 2012, 244, 245).Denn ob eine geäußerte Sachkritik nachvollziehbar oder gar berechtigt ist, ist in diesem Zusammenhang ebenso wenig von Relevanz (BVerfG…, Beschluss vom 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04, juris Rn. 21), wie die Frage, ob das behördliche Vorgehen rechtmäßig oder rechtswidrig war (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2012 - 2 Ss 329/11, NStZ-RR 2012, 244, 245).
- OLG Hamm, 14.08.2014 - 2 RVs 28/14
Beleidigung; Meinungsfreiheit; ehrverletzende Äußerung; Behördenvertreter
Vielmehr dürfen im "Kampf um das Recht" auch scharfe, polemische und übersteigerte Äußerungen getätigt werden, um eine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn die Kritik auch anders formuliert hätte werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004, NStZ-RR 2006, 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. März 2012, NStZ-RR 2012, 244). - LG Köln, 29.04.2014 - 155 Ns 155/12
Beleidigung eines Demonstranten durch die Bezeichnung als "Obergauleiter der …
Es ist entsprechend den Ausführungen des OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 20.03.2012 (2 Ss 329/11), zitiert in juris, Rn 6, von folgenden Überlegungen auszugehen:. - AG Dortmund, 12.09.2014 - 736 Cs 157/14
Beleidigung, Meinungsfreiheit, Strafantragsbefugnis
Die Grenze zur zulässigen Meinungsäußerung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - unabhängig davon, ob man die Schranke der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht schon im Recht auf Unverletzlichkeit der persönlichen Ehre sieht - jedenfalls dann erreicht, wenn die Äußerung in ihrem objektiven Sinn und nach den konkreten Begleitumständen nicht mehr als Beitrag zur Auseinandersetzung in der Sache zu verstehen ist, sondern eine Diffamierung oder persönliche Herabsetzung der betroffenen Person bezweckt wird, mithin eine Form der Schmähkritik vorliegt (BVerfGE 93, 266; BVerfG NJW 2009, 3016; vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.3.2012, 2 Ss 329/11, NStZ-RR 2012, 244, 245).