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   OLG Frankfurt, 20.03.2013 - 1 W 42/12   

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https://dejure.org/2013,11134
OLG Frankfurt, 20.03.2013 - 1 W 42/12 (https://dejure.org/2013,11134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2013 - 1 W 42/12 (https://dejure.org/2013,11134)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2013 - 1 W 42/12 (https://dejure.org/2013,11134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 34 GG, § 839 Abs 2 S 3 BGB, § 839 Abs 1 S 2 BGB, § 487 ZPO, § 256 ZPO
    Feststellungsklage; Haftungsmaßstab bei fehlerhaften richterlichen Entscheidungen imProzesskostenhilfeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage; Haftungsmaßstab bei fehlerhaften richterlichen Entscheidungen imProzesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsklage; Haftungsmaßstab bei fehlerhaften richterlichen Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Feststellungsklage gegenüber einer Behörde zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 04.11.2014 - 1 W 247/14

    Grundbucheintragung: Formgerechter Nachweis der gesetzlichen Vertretungsmacht für

    Sie wird erst dann wirksam, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden dem Grundbuchamt oder zur Vorlage bei diesem demjenigen, zu dessen Gunsten die Erklärung erfolgen soll, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift zugeht (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 42-67/12 - FGPrax FGPrax 2013, 56; Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2014 - L 17 SF 652/14

    Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Ohnehin ergibt sich aber der Maßstab für eine etwaige Amtshaftung für eine fehlerhafte Entscheidung in einem Prozesskostenhilfeverfahren nicht aus § 839 Abs. 2 BGB, denn Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren unterliegen nicht dem sog. Richterspruchprivileg aus § 839 Abs. 2 BGB (BGH, 06.10.1983, III ZR 61/82, LM Nr. 16 zu § 839 (G) BGB; OLG Frankfurt, 28.01.2011, 1 W 37/10, NVwZ-RR 2011, 668; OLG München, 25.11.2011, 1 W 2105/11, juris; OLG Frankfurt, 20.03.2013, 1 W 42/12, juris; zweifelnd LSG Brandenburg, 25.04.2002, 4 U 56/12, juris).

    Auch bei richterlichen Amtspflichtverletzungen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB ist allerdings der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.03.2013, 1 W 42/12, juris).

  • KG, 04.11.2014 - 1 W 248/14

    Nachweis der Vertretungsmacht einer nicht eingetragenen KG

    Sie wird erst dann wirksam, wenn sie mit dem Willen des Erklärenden dem Grundbuchamt oder zur Vorlage bei diesem demjenigen, zu dessen Gunsten die Erklärung erfolgen soll, in Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter Abschrift zugeht (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 42-67/12 - FGPrax FGPrax -, 56; Demharter, a.a.O., § 19, Rdn. 21).
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