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   OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98   

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https://dejure.org/1999,10657
OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98 (https://dejure.org/1999,10657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.1999 - 11 U 38/98 (https://dejure.org/1999,10657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 1999 - 11 U 38/98 (https://dejure.org/1999,10657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 52 ZPO, § 97 UrhG, § 45 Abs 3 UrhG, § 45 Abs 1 UrhG, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG
    Keine Urheberrechtsverletzungen durch Vorlage von unveröffentlichter künstlerischen Texten in einem Gerichtsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Urheberrechtsverletzungen durch Vorlage von unveröffentlichter künstlerischen Texten in einem Gerichtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UrhG § 45; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
    Vorlage unveröffentlichter Werke in einem Gerichtsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 119
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98
    So ist insbesondere mit der Intimsphäre ein schlechthin unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung zu wahren (vgl. BVerfGE 80, 367, 373 f.), während im Übrigen unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Gewicht und Belang des staatlichen Eingriffsinteresses gegen das individuelle Abwehrinteresse abgewogen werden muss (vgl. Dreier, aaO., Art. 2 Abs. 1 Rn. 60).

    Mit der geschilderten Wahrung der Belange der Rechtspflege verfolgt das Gesetz ein gesteigertes öffentliches Interesse; denn das Grundgesetz weist den Erfordernissen einer an rechtsstaatlichen Garantien ausgerichteten Rechtspflege im Hinblick auf die Idee der Gerechtigkeit einen hohen Rang zu (vgl. BVerfGE 80, 367, 375).

    Eine Zuordnung zum Bereich der Intimsphäre scheitert im Regelfall schon an dem Umstand, dass ein Verfasser mit der schriftlichen Niederlegung seine Gedanken aus dem von ihm beherrschbaren Innenbereich entlässt und der Gefahr des Zugriffs preisgibt (vgl. BVerfGE 80, 367, 376).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98
    Außerdem hat der Gesetzgeber darauf zu achten, die widerstreitenden Belange unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Gleichheitsgebots in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, so dass der Urheber nur in den Grenzen des Zumutbaren die zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens gezogenen Schranken hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 31, 229, 240 f. "Kirchen- und Schulgebrauch"; 31, 270, 272 f. "Schulfunksendungen", 49, 382, 394 Kirchenmusik"; BVerfG GRUR 1989, 193, 196 "Vollzugsanstalten").

    Darüber hinaus wird die Garantie der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) nicht durch § 45 UrhG verletzt, weil diese Vorschrift die wirtschaftliche Verwertung von Werken nicht in einem Umfang beschränkt, der eine freie künstlerische Betätigung praktisch unmöglich macht (vgl. BVerfGE 31, 229, 240 "Kirchen- und Schulgebrauch").

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.1995 - I 182/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98
    Nachdem beide Parteien gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hatten, erhöhte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 21.04.1994 - 1 UF 182/93 - die vom Beklagten geschuldeten Unterhaltsbeträge.
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98
    Nach aller Lebenserfahrung sind Störungen der Geistestätigkeit Ausnahmeerscheinungen, so dass es Sache des Beklagten als sich hierauf berufender Partei ist, die entsprechenden Tatsachen darzulegen; unterbleibt dies, ist weiterhin von der Prozessfähigkeit der Klägerin auszugehen (vgl. BGHZ 86, 184, 189).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98
    Außerdem hat der Gesetzgeber darauf zu achten, die widerstreitenden Belange unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Gleichheitsgebots in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, so dass der Urheber nur in den Grenzen des Zumutbaren die zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens gezogenen Schranken hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 31, 229, 240 f. "Kirchen- und Schulgebrauch"; 31, 270, 272 f. "Schulfunksendungen", 49, 382, 394 Kirchenmusik"; BVerfG GRUR 1989, 193, 196 "Vollzugsanstalten").
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 47 UrhG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98
    Außerdem hat der Gesetzgeber darauf zu achten, die widerstreitenden Belange unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Gleichheitsgebots in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, so dass der Urheber nur in den Grenzen des Zumutbaren die zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens gezogenen Schranken hinzunehmen hat (vgl. BVerfGE 31, 229, 240 f. "Kirchen- und Schulgebrauch"; 31, 270, 272 f. "Schulfunksendungen", 49, 382, 394 Kirchenmusik"; BVerfG GRUR 1989, 193, 196 "Vollzugsanstalten").
  • EuGH - 1/62 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Vee- en Vleeshandel Meattrading

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.1999 - 11 U 38/98
    Entgegen, der Auffassung der Klägerin folgt diese Beschränkung des Urheberrechts nicht nur aus der amtlichen Begründung zu § 45 UrhG (BR-Drucks. 1/62 = BT-Drucks. IV/270), sondern bereits aus dem im Gesetzeswortlaut objektivierten Willen des Gesetzgebers.
  • LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 521/05
    Es wäre dem Ziel der Wahrheitsfindung abträglich, wenn das dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung verfügbare Tatsachenmaterial dem Belieben des Urhebers überlassen wäre (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2000, 119, 121).

    Es werden nur wenige Stücke für das Gericht und die Prozessbevollmächtigten vervielfältigt, und darüber hinaus könnte das Werk allenfalls Zuhörern in der mündlichen Verhandlung bekannt werden (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2000, 119, 121).

    § 45 UrhG ist - entgegen der Ansicht der Beklagten - auch auf unveröffentlichte Werke anwendbar (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2000, 119; Wandtke/Bullinger/Lüft, Urheberrecht, 2. Aufl. 2006, § 45 Rn. 4; Dreier/Schulze, UrhG, 2004, § 45 Rn. 8).

  • LG Hamburg, 18.09.2015 - 308 O 198/14

    Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch wegen Vervielfältigung und

    Bei Abwägung der widerstreitenden Interessen ist diesbezüglich zu berücksichtigen, ob es durch die Vervielfältigung der Verfahrensbeschreibung und ihre Weiterleitung an den Sachverständigen zu keiner weitläufigen Verbreitung gekommen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. April 1999 - 11 U 38/98 - juris Absatz Nr. 34).
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