Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 241 Abs 2 BGB, § 280 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 488 BGB, § 492 BGB
Pflichten der Bank bei der Kreditgewährung: Umfang der Beratungspflicht bei Baufinanzierungen; Zulässigkeit der Kreditgewährung für Wertpapierspekulationen; Rechtsfolge der Verletzung der Schriftform eines Verbraucherkreditvertrages durch Faxübersendung einer ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280; BGB § 311 Abs. 2
Beratungspflichten des Kreditinstitutes bei Baufinanzierung - Keine Sittenwidrigkeit von Krediten für Wertpapierspekulationen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlung unter Vorbehalt eines Vorfälligkeitsentgeltes zum Erwerb einer ausschließlich zu Wohnzwecken gekauften Immobilie; Verpflichtung eines Kreditinstitutes bei Baufinanzierungen zu sachgerechter Aufklärung und Beratung; Wirtschaftliche Verhältnisse des Kreditnehmers; ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.03.2004 - 25 O 191/03
- OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04
- BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96
Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz ist weiterhin dann anerkannt worden, wenn eine Bank einen unerfahrenen Kunden dazu verleitet, in Aktien auf Kredit zu spekulieren und ihm in diesem Zusammenhang einen seine wirtschaftlichen Verhältnisse weit übersteigenden Kredit gewährt (BGH WM 1997, 662 f).Der Unterschied zur Entscheidung des 11. Zivilsenats vom 28.1.1997 (XI ZR 22/96 WM 97, 662 f) ist deutlich:.
- BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90
Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04
Dass mit einer Spekulation auch krediterhebliche Risiken verbunden sind, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht eines aufklärenden Hinweises der kreditgebenden Bank (BGHZ 114, 177 ff).Eine Aufklärungspflicht besteht nach der grundlegenden Entscheidung BGHZ 114, 177 ff nur ausnahmsweise dann, wenn etwa die Bank selbst einen zu den allgemeinen Risiken des Projekts hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft, dessen Entstehen jedenfalls begünstigt oder in Bezug auf die speziellen Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat.
- BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 141/98
Vertragsübernahme und Verbraucherkreditgesetz
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04
Das Schriftformerfordernis hat Informations= und Warnfunktionen für den Verbraucher, dem die Konsequenzen des Vertragsabschlusses vollständig vor die Augen geführt werden soll (BGH NJW 1999, 2664).
- BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96
Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04
Die Übermittlung eines Faxes der im Original, der Kopiervorlage, unterzeichneten Urkunde reicht nicht aus (BGH NJW 1997, 3169 ff, Palandt-Putzo, BGB, 63. Aufl. 2004 zum heutigen § 492 BGB Rdnr. 7). - OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03
Verbraucherkredit: Ermäßigung des Darlehenszinssatzes bei Heilung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04
Der Auffassung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2004, 1497), wonach bei Verletzung der Schriftform eine Ermäßigung des Zinssatzes eintreten müsse, kann der Senat sich daher zumindest für die vorliegende Fallkonstellation nicht anschließen. - OLG Celle, 07.01.1987 - 3 U 53/86
Erklärung eines Vorbehaltsurteils für vorbehaltlos; Geltendmachung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04
Allerdings besteht bei Baufinanzierungen die Verpflichtung eines Kreditinstitutes zu sachgerechter Aufklärung und Beratung, die sich auch auf die Frage bezieht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers es erwarten lassen, dass er die monatlichen Finanzierungskosten tragen kann (vgl. OLG Celle NJW-RR 1987, 1261f.).