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   OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 7 U 124/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28988
OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 7 U 124/10 (https://dejure.org/2011,28988)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2011 - 7 U 124/10 (https://dejure.org/2011,28988)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2011 - 7 U 124/10 (https://dejure.org/2011,28988)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 VVG
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berechtigte Kündigung wegen Anzeigepflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht hinsichtlich Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kündigung wegen Verstoß gegen die Nachmeldeobliegenheit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGVVG Art. 1; VVG a. F. § 16
    Das VVG a. F. gilt auch hinsichtlich der Rechtsfolgen eines Rücktritts bei Eintritt des Versicherungsfalls bis 31. 12. 2008

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16 a.F.; VVG § 16 a.F.; VVG § 17 a.F.
    Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht hinsichtlich Vorerkrankungen in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1105
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 201/93

    Rechtsfolgen der Unterlassung einer Risikoprüfung durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 7 U 124/10
    Das Unterlassen einer ordnungsgemäßen Risikoprüfung, die nur bei Schließung des Vertrages vorgenommen werden kann, nimmt dem Versicherer daher die Rücktrittsberechtigung (vgl. BGH VersR 1995, 80).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2007 - 5 W 310/06

    Lebensversicherung: Anzeige eines unerklärlichen starken Gewichtsverlusts bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 7 U 124/10
    Voraussetzung für die Bejahung einer Verletzung der Nachmeldeobliegenheit ist daher, dass der Versicherungsnehmer bei Aufnahme des Antrages ausdrücklich über sie belehrt worden ist oder es sich jedenfalls um nachträglich eingetretene oder festgestellte erhebliche Verschlechterungen seines Gesundheitszustandes handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. OLGR Saarbrücken 2007, 898; OLG Köln VersR 2007, 1502).
  • OLG Köln, 28.06.2007 - 5 U 44/07

    Abgrenzungskriterium einer tatsächlichen Erkrankung des Versicherten gegenüber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 7 U 124/10
    Voraussetzung für die Bejahung einer Verletzung der Nachmeldeobliegenheit ist daher, dass der Versicherungsnehmer bei Aufnahme des Antrages ausdrücklich über sie belehrt worden ist oder es sich jedenfalls um nachträglich eingetretene oder festgestellte erhebliche Verschlechterungen seines Gesundheitszustandes handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. OLGR Saarbrücken 2007, 898; OLG Köln VersR 2007, 1502).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2016 - 7 U 149/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit

    Richtig geht das Landgericht dabei davon aus, dass angesichts des von der Klägerin für das Jahr 2008 behaupteten Eintritts des Versicherungsfalls die Regelungen der §§ 16 ff. VVG a.F. hinsichtlich der Tatbestandsregelung der Anzeigepflichtverletzung sowie auch hinsichtlich der hieran anknüpfenden Rechtsfolgen über den 1. Januar 2009 hinaus fortgelten (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20. April 2011 - 7 U 124/10, VersR 2012, 1105), selbst wenn der Rücktritt erst - wie hier - zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist.
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