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   OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16359
OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 6 U 16/17 (https://dejure.org/2017,16359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2017 - 6 U 16/17 (https://dejure.org/2017,16359)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2017 - 6 U 16/17 (https://dejure.org/2017,16359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 9 UMV
    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom Importeur aufgebrachter PZN

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit vom Importeur aufgebrachter PZN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UMV Art. 9
    Ausschluss des markenrechtlichen Erschöpfungseinwands aufgrund Umpackens durch Neuetikettierung eines aus dem EU-Ausland parallelimportierten Medizinprodukts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anbringung eines äußeren Aufklebers auf der Originalverpackung als Umpacken durch Neuetikettierung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anbringung eines äußeren Aufklebers auf der Originalverpackung als Umpacken durch Neuetikettierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2018 - 10 O 57/17
    Dieser vom EuGH zum Import von umgepackten Arzneimitteln entwickelte Grundsatz ist wegen der vergleichbaren Interessenlage auf den Parallelhandel mit Medizinprodukten zu übertragen (vgl. EuGH, Urt. v. 11.11.1997 - C-349/95 Rn. 27 [juris] Loendersloot/Ballantine, Rn. 27; BGH, Urt. v. 22.11.2012 - I ZR 72/11 Rn, 41 [juris] - Barilla; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2015 -20 U 26/15 Rn. 23 [juris]; OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 5 ).

    Dabei sieht der BGH explizit in der Anbringung eines Aufklebers mit PZN und Barcode des Parallelimporteurs auf der Umverpackung eine solche Veränderung, welche ihrem Wesen nach tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie der Marke berge und den Anwendungsbereich für die Rechtsprechungsgrundsätze zum Vertrieb importierter und umgepackter Arzneimittel und Medizinprodukte eröffne (BGH, Beschl. v. 06.10.2016 - I ZR 165/15, GRUR 2017, 71 Rn. 21 - Debrisoft; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 5 ).

    Der Umstand, dass sich diese PZN nicht auf den entsprechenden Verpackungen befindet, steht der Bestellung des Mittels mit Hilfe der PZN als solcher nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 10 ).

    So könne der Apotheker nach Vorlage der Verordnung mit Hilfe der in seiner Software erfassten PZN auch solche Packungen auffinden, die zwar nicht mit dieser PZN versehen, ihr aber gleichwohl - etwa durch den Namen des Parallelimporteurs - sicher zuordnen seien; sodann könne er die PZN aus seiner Software auf das Verordnungsblatt übertragen (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 11 ).

  • OLG Frankfurt, 19.07.2018 - 6 U 54/17

    Parallelimport von Medizinprodukten: Einfluss eines "PZN-Aufklebers" auf die

    Die von dem erkennenden Senat in den Eilverfahren 6 U 16/17 und 6 U 125/17 sowie vom BGH in dem Vorlagebeschluss "Debrisoft" (GRUR 2017, 71 ) vertretene Auffassung zum "Umpacken durch Neuetikettierung" kann nicht mehr uneingeschränkt aufrechterhalten werden.

    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).

  • OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 6 U 37/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 6 U 129/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    1.) Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die vom Europäischen Gerichtshof seit der BMS-Entscheidung (NJW 1997, 1627) auf Arzneimittel angewendeten Grundsätze zum Parallelimport auch auf Medizinprodukte Anwendung finden (vgl. auch Senat, PharmR 2017, 304):.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 6 U 30/18

    Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei

    (1) Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (Senat, PharmR 2017, 304, Rn. 6; EUGH GRUR 2007, 586, Rn. 36, 37 - Boehringer Ingelheim-Swingward II).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2022 - 6 U 165/20

    Zulässiges Überkleben einer Marke mit einer neuen PZN auf der Verpackung eines

    Von einer künstlichen Marktabschottung ist auszugehen, wenn Regelungen oder Praktiken im Einfuhrland den Vertrieb der Ware in der unveränderten Originalverpackung verhindern; dagegen ist die Erforderlichkeit für das Umverpacken bzw. die Neuetikettierung nicht gegeben, wenn der Parallelimporteur damit lediglich einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte (OLG Frankfurt am Main PharmR 2017, 304, Rn 6; EuGH GRUR 2007, 586, Rn 36, 37 - Boehringer Ingelheim - Swingward II).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2018 - 10 O 89/18
    Dieser vom EuGH zum Import von umgepackten Arzneimitteln entwickelte Grundsatz ist wegen der vergleichbaren Interessenlage auf den Parallelhandel mit Medizinprodukten zu übertragen (vgl. BGH, GRUR 2017, 71 Rn. 24ff. - Debrisoft; OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 20.04.2017 - 6 U 16/17 , zit. nach juris Rn. 5 ; wohl auch EuGH, GRUR 2018, 736 - Junek Europ-Vertrieb/Lohmann & Rauscher International [Debrisoft]).
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