Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift - Für die Einreichung einer Schutzschrift bei Gericht, die Gegenstand eines Verfügungsverfahrens geworden ist, erhält der in dem erwarteten Eilverfahren beauftragte Rechtsanwalt eine 1,3-fache Verfahrensgebühr. Eine ...
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Schutzschrift
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91 ZPO, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3100 RVG
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Schutzschrift; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei nachfolgendem Eilverfahren - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Wann sind die Kosten einer Schutzschrift erstattungsfähig?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Teilweise Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in einem Eilverfahren; Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten einer Schutzschrift; Entstehung eines echten Parteiverhältnisses aufgrund der Schutzschrifteinreichung in ...
- Judicialis
ZPO § 91; ; RVG-VV Nr. 3100
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; RVG -VV Nr. 3100
Kostenerstattung für eine Schutzschrift - Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr auch im Eilverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anrechnung der Geschäftsgebühr auch im Eilverfahren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Anrechnung der Geschäftsgebühr für die Abmahnung nur nach dem niedrigeren Wert des einstweiligen Verfügungsverfahrens
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 3712 O 16/08
- LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 12 O 16/08
- OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 349
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 15.09.2010 - 6 W 40/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr für eine …
Handelt es sich bei dem anschließenden Gerichtsverfahren um ein einstweiliges Verfügungsverfahren, so wird auch insoweit die außergerichtliche Vorarbeit verwertet (ebenso OLG Hamburg WRP 1981, 470 (zu § 118 Abs. 2 BRAGO); OLG Frankfurt, RVGReport 2008, 314;… KGR aaO Tz. 6 a.E.). - LAG Hessen, 30.07.2009 - 13 Ta 360/09
Kostentragungspflicht bei Rechtswegverweisung - Mehrvertretungszuschlag
Der Auftrag, eines Schutzschrift bei Gericht einzureichen, ist aber immer ein Auftrag, in einem Gerichtsverfahren tätig zu werden und löst keine Geschäftsgebühr aus sondern die Gebühren gemäß Nr. 3100 ff. VV RVG oder Nr. 3403 VV RVG (BGH vom 13. März 2008, JurBüro 2008, 428; OLG Frankfurt vom 20. August 2008, - 6 W 61/08 -, zitiert nach juris;… Gerold/Schmidt/..., RVG, 18. Aufl. 2008, Anhang II, Randziffer 124). - OLG Koblenz, 10.04.2015 - 14 W 220/15
Anwaltsgebühren bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und späterer …
Der Gegenstand ist nach herrschender Meinung in allen Angelegenheiten der Unterlassungsanspruch (BGH WRP 2009, 75; OLG Frankfurt RVGreport 2008, 314 = AGS 2008, 442 ; OLG Hamburg WRP 1981, 470; OLG Karlsruhe AGS 2011, 264; KG JurBüro 2009, 27 und 78). - OLG Düsseldorf, 28.05.2012 - 10 W 5/12
Umfang der Erstattung von Reisekosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten des …
In der Rechtssprechung wird eine Anrechnung der für die Abmahnung entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens bejaht (vgl. KG v. 07.10.2008, 27 W 123/08; OLG Frankfurt v. 20.05.2008, 6 W 61/08). - KG, 07.10.2008 - 27 W 123/08
Kostenfestsetzung: Anrechnung der wegen einer einem einstweiligen …
Die einem einstweiligen Verfügungsverfahren vorausgehende Abmahnung bzw. die Zurückweisung einer Abmahnung betreffen gebührenrechtlich denselben Gegenstand, so dass eine Anrechnung der entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu erfolgen hat (…ebenso: Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 26. Aufl., § 12, Rz. 1.95; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2008, 6 W 61/08, zitiert nach Juris, Rn. 9; veröffentlicht ferner in: RVG-Report 2008, 314; NJW-Spezial 2008, 604f. mit ablehnender Anmerkung von N. Schneider).