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   OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 6 U 33/09   

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https://dejure.org/2010,4050
OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 6 U 33/09 (https://dejure.org/2010,4050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2010 - 6 U 33/09 (https://dejure.org/2010,4050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 6 U 33/09 (https://dejure.org/2010,4050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    § 10 UWG
    Zum Gewinnabschöpfungsanspruch bei sog. "Abofallen" im Internet

  • Justiz Hessen

    § 10 UWG
    Gewinnabschöpfungsanspruch bei "Kostenfalle" im Internet

  • Telemedicus

    Gewinnabschöpfungsanspruch bei "Kostenfalle" im Internet

  • Telemedicus

    Gewinnabschöpfungsanspruch bei "Kostenfalle" im Internet

  • JurPC

    Gewinnabschöpfung bei Kostenfallen im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Begriff des vorsätzlichen Wettbewerbsverstoßes i.S.d. § 10 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Voraussetzungen für die Annahme einer durch Wettbewerbsverstöße verursachten Gewinnerzielung zu Lasten der Verbrauche durch eine sog. ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetkostenfalle - Gewinnabschöpfung

  • kanzlei.biz

    Gratis - aber nur für einen Tag

  • info-it-recht.de

    Gewinnabschöpfungsanspruch bei "Kostenfallen; Abofallen" im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 10
    Begriff des vorsätzlichen Wettbewerbsverstoßes i.S. von § 10 UWG; Voraussetzungen der Gewinnabschöpfung bei einer sog. Kostenfalle im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 5, 10 UWG
    Abo-Falle muss rechtswidrig erzielten Gewinn an Bundeshaushalt herausgeben

  • heise.de (Pressebericht, 15.07.2010)

    Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betreiber von "Abo-Fallen" müssen Gewinne herausgeben

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Abofalle: Gewinnabschöpfungsanspruch bei Kostenfallen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darf sich hinter heute gratis ein 24-Monatsvertrag verbergen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abofallen in der Falle - Gewinnabschöpfung bei Kostenfalle im Internet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gewinnabschöpfungsanspruch bei Kostenfalle im Internet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    "Abofallen" in der Falle! - Gewinnabschöpfungsanspruch bei "Kostenfalle" im Internet ("heute gratis!")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 482
  • MMR 2010, 614
  • K&R 2010, 598
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 6 U 33/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis für die Zwischenfeststellungswiderklage fehlt auch nicht deshalb, weil das Berufungsgericht im Falle einer Verneinung des Anspruchs aus § 10 UWG die Stufenklage als solche abweisen könnte (vgl. BGHZ 94, 268).
  • OLG Stuttgart, 02.11.2006 - 2 U 58/06

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung mit Warentestergebnissen:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 6 U 33/09
    Andere halten eine wirtschaftliche Schlechterstellung der Abnehmer für erforderlich, die aber schon im Abschluss des - ungewollten - Vertrags liegen könne (vgl. OLG Stuttgart, GRUR 2007, 435, 437; Piper/ Ohly / Sosnitza, UWG, 5. Auflage, § 10 Rn 8 f.).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 6 U 33/09
    Denn die Entscheidung in der Auskunftsstufe erzeugt für den auf der letzten Stufe verfolgten Zahlungsanspruch weder materielle Rechtskraftwirkungen noch eine innerprozessuale Bindungswirkung gemäß § 318 ZPO (vgl. BGH, ZIP 1999, 447).
  • OLG Schleswig, 26.03.2013 - 2 U 7/12

    Mobilfunkvertrag - 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift zu hoch

    Eventualvorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Verwender sein Handeln nach einer Abmahnung fortsetzt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 482; Köhler, a. a. O., § 10 UWG Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2021 - 20 U 63/19

    Intransparente Preiserhöhungen für Strom und Gas; Vorbereitung und Durchsetzung

    § 10 Abs. 1 UWG setzt daher voraus, dass der Zuwiderhandelnde weiß, dass er den Tatbestand des § 3 oder § 7 UWG verwirklicht, dies auch will und sich zudem der Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst ist (OLG Frankfurt MMR 2010, 614, 615 - Gewinnabschöpfungsanspruch bei Internet-Kostenfalle ).

    Vorsatz ist im Sinne des Zivilrechts zu verstehen und umfasst somit das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit (BGHZ 118, 201, 208; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 482, 483).

    Vorsätzliche Begehung ist deshalb regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Täter sein Handeln nach einer Abmahnung fortsetzt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 482; OLG Schleswig MMR 2013, 579; OLG Köln GRUR-RR 2018, 431; OLG Stuttgart GRUR 2007, 435, 436 - Veralteter Matratzentest ).

  • OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
    Eventualvorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Verwender sein Handeln nach einer Abmahnung fortsetzt (Senatsurteil vom 26. März 2013, bei juris Rn. 210; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 482; Köhler, a. a. O., § 10 UWG Rn. 6).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abmahnung so substantiiert war, dass sie dem Abgemahnten vor Augen geführt hat, dass eine Beurteilung seiner geschäftlichen Handlung als wettbewerbswidrig jedenfalls ernstlich in Betracht kommt (Senat, a. a. O., Rn. 210; OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 482; Köhler, a. a. O., § 10 Rn. 6; Koch in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl., § 10 UWG Rn.18; Ohly in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 10 UWG Rn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 20 U 91/21
    Eventualvorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Verwender sein Handeln nach einer Abmahnung fortsetzt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 14. Februar 2019, Az.: 2 U 4/18; OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Mai 2010, Az.: 6 U 33/09 - jeweils zitiert nach juris).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Abmahnung so substantiiert war, dass sie dem Abgemahnten vor Augen geführt hat, dass eine Beurteilung seiner geschäftlichen Handlung als wettbewerbswidrig jedenfalls ernstlich in Betracht komme (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 14. Februar 2019, Az.: 2 U 4/18; OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Mai 2010, Az.: 6 U 33/09 - jeweils zitiert nach juris; Koch in: Ullmann, jurisPK-UWG, 5. Auflage, § 10 UWG Rn.18; Ohly in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Auflage, § 10 UWG Rn. 5).

  • LG Köln, 09.01.2018 - 33 O 8/17

    Auskunftserteilung über die Gewinnerzielung durch Vereinnahmung von

    Vorsatz ist im Sinne des Zivilrechts zu verstehen, umfasst also das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit (BGHZ 118, 201, 208; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 482, 483; a.A. Alexander, Schadensersatz und Abschöpfung im Lauterkeits- und Kartellrecht, 2010, 624 ff.).

    Vorsätzliche Begehung ist aber regelmäßig anzunehmen, wenn der Täter sein Handeln nach einer Abmahnung fortsetzt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 482; OLG Schleswig MMR 2013, 579, 584).

  • LG München I, 28.02.2023 - 33 O 286/22

    Versicherungsbedingungen, Versicherungsvertrag, Angriffs- und

    Eine solche Verschleierung sei auch im Hinblick auf einen Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung ausreichend (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 20.05.2010, Az. 6 U 33/09, GRUR-RR 2010, 482).
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