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   OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21   

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https://dejure.org/2022,34052
OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21 (https://dejure.org/2022,34052)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2022 - 20 WLw 6/21 (https://dejure.org/2022,34052)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2022 - 20 WLw 6/21 (https://dejure.org/2022,34052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 GrdstVG, § 10 GrdstVG
    Veräußerungsauflage im Zusammenhang mit § 9 Abs. 6 GrdstVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 9 GrdstVG ; § 10 GrdstVG
    Veräußerungsauflage im Zusammenhang mit § 9 Abs. 6 GrdstVG

  • rechtsportal.de

    § 9 GrdstVG ; § 10 GrdstVG
    Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zum Betrieb einer Windkraftanlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21
    Zur Frage, wann im Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz im Zusammenhang mit § 9 Abs. 6 GrdstVG eine Veräußerungsauflage in Betracht kommt (Abgrenzung zu BGH NJW-RR 2011, 1522).

    Im Gegensatz zur Entscheidung des BGH vom 15.04.2011 (NJW-RR 2011, 1522) gehe es hier nicht um den Erwerb eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zur Sicherung von Abstandsflächen, sondern um den Erwerb des Grundstücks, auf dem bereits die beiden genehmigten Windenergieanlagen errichtet worden seien und betrieben würden.

    Gemessen daran entspricht der Erwerb eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks für die - nur im Außenbereich - zulässige Errichtung einer Windenergieanlage zur Sicherung und zum Ausbau einer die Umwelt schonenden Energieversorgung den nach § 9 Abs. 6 GrdstVG zu berücksichtigenden, allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 m. w. N.).

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa NJW-RR 2017, 1485, zitiert nach juris) ist für das Aufstockungsinteresse nicht erforderlich, dass der kaufinteressierte Landwirt zur Aufrechterhaltung seines Betriebs auf das streitgegenständliche Grundstück angewiesen ist.

    So kann etwa ein bestehender Versagungsgrund durch eine Verpachtungsauflage nur ausgeräumt werden, wenn dadurch eine absehbare Übergangszeit bis zu dem bevorstehenden Wegfall des Versagungsgrunds überbrückt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2017, 1485, m. w. N.; Netz, a.a.O., § 10 GrdstVG Rz. 3032 ff.).

  • BGH, 28.04.2014 - BLw 2/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21
    Da die obere Genehmigungsbehörde - wie oben erwähnt - durch die Erhebung der Beschwerde nach § 32 Abs. 2 Satz 3 LwVG als Beteiligte gilt und mit ihrem Rechtsmittel unterlegen ist, war es angezeigt, ihr die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin aufzuerlegen (vgl. Senat RdL 2015, 75 m. w. N.; BGH NJW-RR 1998, 1470; NJW-RR 2014, 1170, je zitiert nach juris; BeckOK KostR/von Selle, Stand: 01.04.2022, § 42 LwVG Rz. 9).
  • BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19

    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21
    Von einer Auferlegung von Gerichtskosten in der Beschwerdeinstanz auf den unterlegenen Beschwerdeführer gemäß § 44 LwVG ist angesichts der gesetzlichen Regelung in Vorbem. 1.5.1 Abs. 2 KV-GNotKG abzusehen (so auch BGH NJW 2021, 553, zitiert nach juris; vgl. BeckOK KostR/von Selle, Stand: 01.04.2022, § 44 LwVG Rz. 2), weil dieser als der der Genehmigungsbehörde übergeordnete Behörde von der Zahlung von Gerichtsgebühren befreit ist.
  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der Senat folgt, ist dies in der Regel dann gegeben, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit sowie in der Lage ist, die Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (vgl. Senat, Beschluss vom 23.05.2016, 20 WLw 4/15, n.v.; Beschluss vom 23.05.2016, 20 WLw 5/15 zitiert nach juris; Netz, GrdstVG, 8. Aufl., § 9 GrdstVG Rz. 2169, je m. w. N.; vgl. auch zuletzt BGH RdL 2020, 469, zitiert nach juris).
  • OLG München, 04.04.2018 - W XV 3/17

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs von landwirtschaftlich genutzten Flächen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats wäre dieser allerdings als Kaufinteressent nicht Verfahrensbeteiligter, was man indirekt den §§ 3 Abs. 2 GrdstVG, 32 LwVG entnehmen kann, sondern wäre ggf. als Zeuge zu vernehmen gewesen (im Ergebnis etwa auch OLG Köln RdL 2021, 329; OLG Dresden RdL 2000, 269; OLG München, Beschluss vom 04.04.2018, Az. W XV 3/17 Lw; anders etwa OLG Rostock, Beschluss vom 26.04.2022, 14 W XV 3/19 -, je zitiert nach juris).
  • BGH, 11.03.1964 - V ZR 78/62

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21
    So mag zwar die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für den Eigentümer des belasteten Grundstücks - hier also die Antragstellerin nach ihrem eigenen Eigentumserwerb - zumindest im Grundsatz zulässig sein, wenn sie mit Rücksicht auf eine beabsichtigte Veräußerung des Grundstücks geschieht und aus diesem Grund ein Bedürfnis für die Bestellung besteht (vgl. dazu BGH NJW 1964, 1226, dort allerdings auch zu den hierfür erforderlichen Voraussetzungen).
  • OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19

    Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Ausübung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats wäre dieser allerdings als Kaufinteressent nicht Verfahrensbeteiligter, was man indirekt den §§ 3 Abs. 2 GrdstVG, 32 LwVG entnehmen kann, sondern wäre ggf. als Zeuge zu vernehmen gewesen (im Ergebnis etwa auch OLG Köln RdL 2021, 329; OLG Dresden RdL 2000, 269; OLG München, Beschluss vom 04.04.2018, Az. W XV 3/17 Lw; anders etwa OLG Rostock, Beschluss vom 26.04.2022, 14 W XV 3/19 -, je zitiert nach juris).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21
    In Verfahren nach dem FamFG (hier in Verbindung mit § 9 LwVG) kann aber nur derjenige Zeuge sein, der nicht Beteiligter im Sinne des § 7 Abs. 1 und 2 FamFG oder sonst als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen ist (vgl. BGHSt 64, 307, zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 20 WLw 1/23

    Eigenschaft als Landwirt

    Auch wenn die Beschwerde dies nicht einwendet, weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass ein bestehender Versagungsgrund durch eine Verpachtungsauflage nach § 10 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG grundsätzlich nur ausgeräumt werden kann, wenn dadurch eine absehbare Übergangszeit bis zu dem bevorstehenden Wegfall des Versagungsgrunds überbrückt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20.06.2022, 20 WLw 6/21, zitiert nach juris und m. w. N.).
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