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   OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 6 UF 98/16   

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https://dejure.org/2016,48782
OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 6 UF 98/16 (https://dejure.org/2016,48782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.2016 - 6 UF 98/16 (https://dejure.org/2016,48782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 2016 - 6 UF 98/16 (https://dejure.org/2016,48782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1686a BGB
    Kindeswohlprüfung bei Umgangsrecht des leiblichen Vaters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindeswohlprüfung bei Umgangsrecht des leiblichen Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umgangsrecht des biologischen Vaters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 20 UF 63/13

    Umgangssache: Umgangsrecht des biologischen Kindesvaters bei ernsthaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 6 UF 98/16
    Die Abänderungsschwelle des § 1696 ist erreicht, weil die auf Grund der gesetzlichen Neuregelung des § 1686a BGB erstmals mögliche Berücksichtigung der Kindeswohlfrage ein triftiger, das Wohl der Kinder nachhaltig berührender Grund für eine erneute Prüfung und Entscheidung bezüglich des Umgangs mit dem biologischen Vater ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, S. 1624, Rn. 17 - juris).

    Die von dem Umgang mit dem biologischen Vater zu erwartenden Vorteile für das Kind müssen die zu erwartenden Nachteile vielmehr eindeutig überwiegen (OLG Bremen, FamRZ 2015, S. 266, Rn. 22 - juris; OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, S. 1624, Rn. 31 - juris; Heilmann/Gottschalk, Rn. 19 zu § 1686a BGB; Palandt-Götz, 75. Aufl, Rn. 5 zu § 1686a BGB; Johannsen/Henrich/ Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1686a BGB, Rn. 5; Staudinger/Rauscher (2014), Rn. 16 zu § 1686a BGB; BT/Ds. 17/12163, S. 13).

    Vielmehr muss berücksichtigt werden, dass der Umgangswunsch des leiblichen Vaters zu Gefahren für das bisherige intakte familiäre Bezugssystem des Kindes führen kann, was gegen die Kindeswohldienlichkeit des Umgangs spricht (OLG Bamberg, FamRZ 2013, S. 710, Rn. 47 - juris; OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, S. 1624, Rn. 37 - juris).

  • EGMR, 21.12.2010 - 20578/07

    Anayo ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 6 UF 98/16
    § 1686a BGB wurde im Hinblick auf zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geschaffen, der beanstandet hat, dass das deutsche Recht bei Bestehen der Vaterschaft eines anderen Mannes dem biologischen Vater ein Umgangsrecht verweigerte, weil der familiären Beziehung zwischen dem Kind und den rechtlichen Eltern immer der Vorrang gegenüber der Beziehung zu dem biologischen Vater eingeräumt wurde, ohne dass überhaupt geprüft werden konnte, ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Wohl des Kindes dient (EGMR, FamRZ 2011, S. 269 und S. 1715).
  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 6 UF 98/16
    Viele berichteten von einem "Bruch der Identität" (BVerfG, FamRZ 2016, S. 877, Rn. 20).
  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 6 UF 98/16
    Die Anhörung hat danach zu unterbleiben, wenn eine Störung des ineren Gleichgewichts des Kindes zu befürchten ist (BGH, NJW-RR 1986, S. 1130, [BGH 28.05.1986 - IVb ZR 36/84] Rn. 10; Bumiller/Harders/Schwamb, 11. Aufl., Rn. 9 zu § 159 FamFG; Zöller-Lorenz, 31. Aufl., Rn. 4 zu § 159 FamFG; Keidel-Engelhardt, 18. Aufl., Rn. 11 zu § 159 FamFG).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 36/84

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Unterhaltssachen - Einrede der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2016 - 6 UF 98/16
    Die Anhörung hat danach zu unterbleiben, wenn eine Störung des ineren Gleichgewichts des Kindes zu befürchten ist (BGH, NJW-RR 1986, S. 1130, [BGH 28.05.1986 - IVb ZR 36/84] Rn. 10; Bumiller/Harders/Schwamb, 11. Aufl., Rn. 9 zu § 159 FamFG; Zöller-Lorenz, 31. Aufl., Rn. 4 zu § 159 FamFG; Keidel-Engelhardt, 18. Aufl., Rn. 11 zu § 159 FamFG).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2019 - 6 WF 115/18

    Mitwirkungspflicht bei Abstammungsgutachten

    Die Kindeswohldienlichkeit des Umgangs eines Kindes mit seinem leiblichen, nicht rechtlichen Vater ist anhand einer umfassenden Kindeswohlprüfung zu beurteilen, wobei sich die vorschnelle Orientierung an Gemeinplätzen etwa dergestalt, dass ein leiblicher Vater generell als Störenfried den familiären Zusammenhalt in der Familie des Kindes schädigt, oder umgekehrt die Konfrontation des Kindes mit seinen biologischen Wurzeln generell dem Wohl des Kindes zuträglich ist, verbieten (vgl., auch im Folgenden, BGH FamRZ 2016, 2082; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 307).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 4 UF 52/18

    Umgangsverfahren: Keine eidesstattliche Versicherung des biologischen Vaters bei

    Denn ein allgemeiner Grundsatz, dass der Kontakt zum biologischen Vater dem Kindeswohl regelmäßig förderlich und der Umgang bereits deshalb anzuordnen sei, besteht nicht und ist auch den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zu entnehmen (vgl. zuletzt EGMR, Urteil vom 26. Juli 2018 - 16112/15 -, juris; ebenso OLG Frankfurt FamRZ 2017, 307-310, unter Bezugnahme auf Lang , Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, FPR 2013, 233-236).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2020 - 4 UF 17/20

    Kein Umgangsrecht für den Partner der Kindsmutter eines durch Fremdinsemination

    Zwar spricht die nicht nur vom Antragsteller selbst, sondern auch von Sachverständiger und Verfahrensbeiständin vertretene Erwägung für einen Kontakt zwischen Antragsteller und Kind, dass dieser trotz fehlender biologischer Vaterschaft des Antragstellers dem Kindeswohl dienen kann, weil er es X ermöglicht, eine Beziehung zu einer außerhalb ihrer sozialen Familie stehenden Person zu entwickeln und ihr dadurch zu Klarheit über ihre Familienverhältnisse und ihre eigene Herkunft im Sinne einer Identitätsfindung zu verhelfen (vgl. Senat aaO.; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 307).
  • EGMR, 08.01.2019 - 5318/17

    BAUER v. GERMANY

    Die Bundesregierung erkennt an, dass der Beschwerdeführer durch die Beschlüsse des Amtsgerichts A. vom 7. März 2016, Az.: 50 F 608/13 UG, und des Oberlandesgerichts A. vom 20. Juli 2016, Az.: 6 UF 98/16, in seinen Rechten aus Art. 8 EMRK verletzt wurde.
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