Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32221
OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17 (https://dejure.org/2018,32221)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.08.2018 - 21 W 136/17 (https://dejure.org/2018,32221)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. August 2018 - 21 W 136/17 (https://dejure.org/2018,32221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kostenerstattungsanspruch der Antragsteller im Spruchverfahren bei Eröffnung des Insolvenzsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch der Antragsteller im Spruchverfahren bei Eröffnung des Insolvenzsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spruchverfahren; Insolvenz; Kostenerstattungsanspruch; Kostenfestsetzung

  • rechtsportal.de

    InsO § 87
    Rechtliche Einordnung des Kostenerstattungsanspruchs der Antragsteller im Spruchverfahren in der Insolvenz der Antragsgegnerin

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kostenerstattungsanspruch der Antragsteller im Spruchverfahren als Insolvenzforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenerstattungsanspruch der Antragsteller im Spruchverfahren bei Eröffnung des Insolvenzsverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 236
  • NZG 2019, 550
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2015 - 26 W 17/14

    Vergütungsanspruch des gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17
    Der Insolvenzverwalter wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Partei kraft Amtes Beteiligter an der Stelle der ursprünglichen Antragsgegnerin und muss insoweit die rechtlichen Interessen der Insolvenzmasse wahren (OLG Düsseldorf, AG 2016, 663,665; Drescher, aaO).

    Denn ohne die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Falle der Fortsetzung des Spruchverfahrens trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens - so die Vertreter dieser Auffassung - wäre die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Wahrnehmung der Interessen der außenstehenden Aktionäre durch einen gemeinsamen Vertreter gefährdet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2015, ZIP 2016, 940 [OLG Dresden 22.04.2016 - 13 W 69/16] ; BayOblG, Beschluss vom 20.08.1997, ZIP 1998, 1877 [BGH 16.07.1998 - VII ZR 350/96] ; OLG München, Urteil vom 26.05.2010, 7 U 5707/09, Rn 97 nach Juris).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 14.12.2015 (26 W 17/14, aaO) die Rechtsbeschwerde nur deshalb zugelassen, weil es im Hinblick auf die Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters eine von dieser Rechtslage abweichende Betrachtung für geboten erachtet.

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 129/07

    Zulässigkeit des Erlasses eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17
    Wegen der gemäß § 87 InsO eintretenden Durchsetzungssperre scheidet eine etwaige Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss aus, so dass ebenso wie bei etwaigen sonstigen Vollstreckungsverboten das Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses entfällt (vergleiche BGH, NJW-RR 2009, 59 [BGH 09.10.2008 - IX ZB 129/07] , Rn. 6 nach juris; Schultz in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 103 Rn. 36, 37).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin zu 9) ist die Entscheidung, ob es sich bei dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch um eine Insolvenzforderung oder eine Masseschuld handelt, im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren durch das Prozessgericht zu entscheiden (vergleiche aus der Rechtsprechung: BGH, NJW-RR 2012, 1465 [BGH 28.06.2012 - IX ZR 211/11] ; NJW-RR 2009, 59 [BGH 09.10.2008 - IX ZB 129/07] ; OLG Düsseldorf, aaO, dort zum gemeinsamen Vertreter).

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17
    Denn ohne die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Falle der Fortsetzung des Spruchverfahrens trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens - so die Vertreter dieser Auffassung - wäre die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Wahrnehmung der Interessen der außenstehenden Aktionäre durch einen gemeinsamen Vertreter gefährdet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2015, ZIP 2016, 940 [OLG Dresden 22.04.2016 - 13 W 69/16] ; BayOblG, Beschluss vom 20.08.1997, ZIP 1998, 1877 [BGH 16.07.1998 - VII ZR 350/96] ; OLG München, Urteil vom 26.05.2010, 7 U 5707/09, Rn 97 nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 250/05

    Spruchverfahren nach altem Recht: Unterbrechung des Verfahrens wegen Eröffnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17
    Dies ist vorliegend auch durch Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29.12.2005 (20 W 250/05, Bl. 485 ff d.A.), auf den zur Vermeidung von Wiederholungen ergänzend Bezug genommen wird, festgestellt worden.
  • BayObLG, 27.05.2002 - 3Z BR 41/02

    Keine Kostenfestsetzung bei Erstattungspflicht der Konkursverwalter im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17
    So ist hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in Rechtsprechung und Literatur letztlich anerkannt, dass deren Kostenerstattungsansprüche aus einem Spruchverfahren im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens regelmäßig nur Insolvenzforderungen darstellen (BayOblG, ZInsO 2002, 829 Rn 11 nach Juris; i.E. OLG Düsseldorf, aaO; Braun, aaO, § 55 Rn 14; Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 55 Rn 14).
  • BayObLG, 20.08.1997 - 3Z BR 159/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17
    Denn ohne die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Falle der Fortsetzung des Spruchverfahrens trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens - so die Vertreter dieser Auffassung - wäre die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Wahrnehmung der Interessen der außenstehenden Aktionäre durch einen gemeinsamen Vertreter gefährdet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2015, ZIP 2016, 940 [OLG Dresden 22.04.2016 - 13 W 69/16] ; BayOblG, Beschluss vom 20.08.1997, ZIP 1998, 1877 [BGH 16.07.1998 - VII ZR 350/96] ; OLG München, Urteil vom 26.05.2010, 7 U 5707/09, Rn 97 nach Juris).
  • OLG München, 26.05.2010 - 7 U 5707/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflichtwidrigkeit der Verfahrensbeendigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17
    Denn ohne die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Falle der Fortsetzung des Spruchverfahrens trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens - so die Vertreter dieser Auffassung - wäre die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Wahrnehmung der Interessen der außenstehenden Aktionäre durch einen gemeinsamen Vertreter gefährdet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2015, ZIP 2016, 940 [OLG Dresden 22.04.2016 - 13 W 69/16] ; BayOblG, Beschluss vom 20.08.1997, ZIP 1998, 1877 [BGH 16.07.1998 - VII ZR 350/96] ; OLG München, Urteil vom 26.05.2010, 7 U 5707/09, Rn 97 nach Juris).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 211/11

    Kostenfestsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Justizfiskus als von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin zu 9) ist die Entscheidung, ob es sich bei dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch um eine Insolvenzforderung oder eine Masseschuld handelt, im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren durch das Prozessgericht zu entscheiden (vergleiche aus der Rechtsprechung: BGH, NJW-RR 2012, 1465 [BGH 28.06.2012 - IX ZR 211/11] ; NJW-RR 2009, 59 [BGH 09.10.2008 - IX ZB 129/07] ; OLG Düsseldorf, aaO, dort zum gemeinsamen Vertreter).
  • OLG Dresden, 22.04.2016 - 13 W 69/16

    Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse für PKH-Gewährung bei Vertretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.08.2018 - 21 W 136/17
    Denn ohne die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung des gemeinsamen Vertreters im Falle der Fortsetzung des Spruchverfahrens trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens - so die Vertreter dieser Auffassung - wäre die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens und insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Wahrnehmung der Interessen der außenstehenden Aktionäre durch einen gemeinsamen Vertreter gefährdet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2015, ZIP 2016, 940 [OLG Dresden 22.04.2016 - 13 W 69/16] ; BayOblG, Beschluss vom 20.08.1997, ZIP 1998, 1877 [BGH 16.07.1998 - VII ZR 350/96] ; OLG München, Urteil vom 26.05.2010, 7 U 5707/09, Rn 97 nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht