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   OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 1/14   

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https://dejure.org/2014,31989
OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 1/14 (https://dejure.org/2014,31989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.10.2014 - 23 U 1/14 (https://dejure.org/2014,31989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 23 U 1/14 (https://dejure.org/2014,31989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Auslegung des Insolvenzplans und zur Gesamtdauer des Insolvenzplanverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Insolvenzplans hinsichtlich der Verwendung des Übererlöses aus einer sicherungshalber abgetretenen Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 812
    Auslegung des Insolvenzplans und Gesamtdauer des Insolvenzplanverfahrens

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BGB § 812
    Auslegung eines Insolvenzplans hinsichtlich der Verwendung des Übererlöses aus einer sicherungshalber abgetretenen Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auslegung eines Insolvenzplans hinsichtlich der Verwendung eines Übererlöses

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 1/14
    In der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 7.7.2008, II ZR 26/07 - bei juris) sei anerkannt, dass eine Planüberwachung lediglich die Wirkungen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens in einem besonders beschriebenen Umfang einschränke, nicht aber das Insolvenzverfahren verlängere.
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 206/11

    Wirkungen des Insolvenzplans: Nichterfüllung einer nicht zur Tabelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 1/14
    So heiße es in der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10.5.2012, IX ZR 206/11), dass das Planverfahren Teil des Insolvenzverfahrens sei; mithin bedinge die Beendigung des Insolvenzverfahrens auch die des Planverfahrens.
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