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   OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 15 W 91/02   

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https://dejure.org/2002,12049
OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 15 W 91/02 (https://dejure.org/2002,12049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2002 - 15 W 91/02 (https://dejure.org/2002,12049)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2002 - 15 W 91/02 (https://dejure.org/2002,12049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Provisionszahlungen; Kenntnis der Versicherung von mangelnder Leistungsfähigkeit eines Versicherungsvertreters; Vertretenmüssen der Stornierung von Verträgen; Anspruch auf Auszahlung von Aufbauzuschuss und auf Ausgleichszahlung ; Unwirksamkeit von ...

  • Judicialis

    HGB § 87 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § ... 87 a Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 87 a Abs. 2 Halbsatz 2; ; HGB § 87 a Abs. 3; ; HGB § 87 a Abs. 3 Satz 1; ; HGB § 87 a Abs. 3 Satz 2; ; HGB § 87 a Abs. 5; ; HGB § 89 b; ; HGB § 92 Abs. 4; ; HGB § 286 Abs. 3; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 276 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 278; ; BGB § 279

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handelsvertretervertrag: Zum Anspruch auf Provisionsrückzahlung im Falle notleidend gewordener Versicherungsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückprovision, Anspruch auf Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse bei Stornierung der Geschäfte in Folge auf mangelnder Fähigkeit des VV beruhender Falschberatung, Aufbauzuschuss

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1987 - I ZR 3/86

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 15 W 91/02
    Nach § 87 a Abs. 3 Satz 1 HGB - welche Vorschrift gem. § 92 Abs. 4 HGB auch für den Versicherungsvertreter gilt (vgl. z.B.: BGH NJW-RR 1988, 546) - hat der Handelsvertreter einen Provisionsanspruch grundsätzlich auch dann, wenn feststeht, daß der Unternehmer das Geschäft ganz oder teilweise nicht oder nicht so ausführt, wie es abgeschlossen worden ist.
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