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   OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart)   

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https://dejure.org/2018,42798
OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart) (https://dejure.org/2018,42798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart) (https://dejure.org/2018,42798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 11 U 95/13 (Kart) (https://dejure.org/2018,42798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWG, § 33 GWG
    Missbrauch marktbeherrschender Stellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beharren auf unter Wettbewerbsbedingungen ausgehandelten Preisen für das Zurverfügungstellen von Rohrleitungskapazitäten als Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht - Kartellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch durch Festhalten an ausgehandelten Preisen nicht feststellbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Senat zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen).

    Angesichts des ordentlichen Kündigungsrechts der Klägerinnen ist das Interesse der Beklagten am Fortbestand der vertraglichen Vereinbarungen zwar, wie der Bundesgerichtshof im Parallelfall festgestellt hat (Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 38 bei juris), nicht auf Dauer geschützt.

    Denn ein Vertrauen der Beklagten auf eine solche faktische Hinderung an der Kündigung seitens der Klägerinnen wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 39 bei juris) rechtlich nicht geschützt, da eine solche faktische Beschränkung der Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und eine Herabsetzung eines nicht wettbewerbskonformen Entgelts zu verlangen, allein Folge der marktbeherrschenden Stellung der Beklagten wäre und sich daher nicht zu Lasten der Klägerinnen auswirken dürfe.

    Zwar mag die Beklagte - ebenso wie im Parallelfall (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017, KZR 2/15 - Kabelkanalanlagen, Rn. 41 bei juris) - im Fall einer Kündigung der Klägerinnen wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung nach §§ 33, 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 4 GWB verpflichtet sein, den Klägerinnen die weitere Mitbenutzung der Kabelkanalanlagen gegen ein angemessenes Entgelt zu gestatten.

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Insoweit verweist die Beklagte auch auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem im Parallelverfahren der Fa. B gegen die hiesige Beklagte ergangenen - allerdings nicht rechtskräftigen - Urteil vom 14. März 2018 (Az.: VI - U (Kart) 7/16 - Anlage B 62).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in dem Urteil vom 14.3.2018 (VI - U (Kart) 7/16 - Anlage B 62) zu den parallel gelagerten Klagen der B dazu folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Der aus einem solchen Vertrag sich ergebende Zahlungsanspruch ist durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfG, Urteil vom 23.11.1999, 1 BvF 1/94 - Stichtagregelung im Vermögensgesetz, Rn. 84 bei juris m.w.N.; Sachs/Wendt, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 14 Rn. 22, 24 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - U (Kart) 15/08

    Vertragsnichtigkeit beim Schilderprägermietvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Der vorliegende Fall, in dem eine Partei nach Abschluss eines im freien Wettbewerb ausgehandelten Vertrages marktbeherrschend wird, ihre Marktbeherrschung aber auf die Vertragsbedingungen keinerlei Einfluss hatte, weil diese vor Eintritt der Marktbeherrschung vereinbart worden waren, unterscheidet sich grundlegend von der Rechtsprechung des Senats zur ex nunc eintretenden Nichtigkeit eines zunächst wirksamen und kartellrechtlich unbedenklichen Vertrages, in dessen Verlauf eine Vertragspartei marktbeherrschend wurde und den Behinderungsmissbrauchstatbestand des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB gegenüber nicht vertragsbeteiligten Dritten erfüllte (vgl. Senat, Urteil vom 17.12.2008, VI-U (Kart) 15/08 - Schilderpräger, Rn. 33 bei juris).
  • BGH, 06.11.1984 - KVR 13/83

    Begriff des Mißbrauchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Nach dem weiteren vom Bundesgerichtshof zitierten Beschluss vom 6. November 1984 (KVR 13/83 - Favorit, juris) ist "bei der Prüfung, ob bestimmte Geschäftsbedingungen und bestimmte Verhaltensweisen als missbräuchlich zu werten sind, bei der Anwendung des Vergleichsmarktskonzepts eine "Gesamtbetrachtung des Leistungsbündels" - des Wärmepreises und der Geschäftsbedingungen insgesamt - geboten".
  • BGH, 01.06.2017 - IX ZR 204/15

    Zurückverweisung an das Berufungsgericht: Umfang der Bindung an die rechtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Wenn das Berufungsgericht nach der Zurückverweisung andere Tatsachen feststellt als diejenigen, die der ersten Revisionsentscheidung zu Grunde lagen, so ist das Berufungsgericht an die dort vorgenommene Interessenabwägung nicht gem. § 563 II ZPO gebunden (vgl. BGH vom 1.6. 2017, Az.: IX ZR 204/15).
  • BGH, 23.01.2018 - KVR 3/17

    Hochzeitsrabatte - Edeka durfte keine Lieferantenrabatte fordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jüngst erneut bestätigt (Beschluss vom 23.01.2018, KVR 3/17 - Hochzeitsrabatte, Rn. 18 ff. bei juris) und betont, dass für die Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung eine Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten dem Lieferanten angebotenen Konditionen maßgeblich ist.
  • BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81

    Kartellrecht - Marktbeherrschende Unternehmen - Anzeigenkombination

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    "...a) Ob das Festhalten des Normadressaten an einem vertraglich vereinbarten, nicht wettbewerbskonformen Entgelt sachlich gerechtfertigt ist, bestimmt sich aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (BGH, Beschluss vom 9. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E BGH 1965, 1966 - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 47/14

    VBL-Gegenwert II - Kartellrechtsverstoß: Beschränkung von Verhaltensspielräumen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 11 U 95/13
    Marktbeherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen über einen durch den Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierten Verhaltensspielraum verfügt (BGH, Urteil vom 24.1.2017, KZR 47/14, Tz. 25 - VBL-Gegenwert II).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2019 - 6 U 111/16

    Markenmäßige Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für

    Der Senat wäre an die vom BGH vorgenommene Würdigung zwar dann nicht gem. § 563 II ZPO gebunden, wenn er nunmehr andere Tatsachen feststellen würde als diejenigen, die den Annahmen in der Revisionsentscheidung zu Grunde lagen (vgl. BGH NJW-RR 2017, 1020, Rn. 7; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.12.2018 - 11 U 95/13 (Kart) , Rn. 81 - juris).
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