Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.01.1987 - 21 U 164/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Betrunkener
§ 22 KUG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schmerzensgeld; Ehrverletzung; Videoaufnahmen eines Betrunkenen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Videoaufnahme eines Betrunkenen und Weitergabe der Aufnahmen an Dritte stellt schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar - Betroffener hat Anspruch auf Schmerzensgeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1087
- NJW-RR 1987, 541 (Ls.)
- VersR 1987, 620
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
Schon bisher ist die Bildniserschleichung durch heimliche Aufnahme in der Rechtsprechung stets als rechtswidrig angesehen worden (BGHZ 24, 200, 208; Senatsurteil vom 16. September 1966 - VI ZR 268/64 - NJW 1966, 2353, 2355 - "Vor unserer eigenen Tür"; OLG Frankfurt NJW 1987, 1087; vgl. BGHZ 27, 284 - Tonbandaufnahme; 73, 120 - Telefonabhören; BAG, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - JZ 1988, 108). - AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04
Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter …
Speziell im Zusammenhang mit Videoaufnahmen ist Schmerzensgeld zugesprochen worden in Höhe von 1.300 DM (…ArbG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.09.2000, 18 Ca 4036/00 - zweimonatige Videoüberwachung des Arbeitsplatzes), 3.000 DM (OLG Frankfurt am Main, NJW 1987, 1087 f. [OLG Frankfurt am Main 21.01.1987 - 21 U 164/86] - Vorführung eines Videofilmes über einen Volltrunkenen im Kreis von dessen Arbeitskollegen). - LG Bochum, 26.10.2007 - 5 O 37/07
Amtshaftung wegen der Anfertigung von Filmaufnahmen anlässlich der polizeilichen …
Hierüber muss zuvor eine Aufklärung stattgefunden haben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 140; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1198, vgl. OLG Frankfurt NJW 1987, 1087).Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1961, 2059; BGH NJW 1963, 902; BGH NJW 1971, 698; OLG Frankfurt NJW 1987, 1087; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1198).
- OLG Köln, 13.10.1988 - 18 U 37/88
Beseitigung einer auf einem Dach installierten Kamera auf einem …
Im Ausgangspunkt zutreffend, vom Landgericht aber ebenfalls zugrunde gelegt, stellt die Berufung darauf ab, daß bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts nur dann eine - hier verlangte - Geldentschädigung für den zugefügten immateriellen Schaden in Betracht kommt, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des (der) Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BGH NJW 1985, 16, 17 - 16, 19 -, ständig; für einen Fall von Videoaufnahmen: OLG Frankfurt/Main NJW 1987, 1087).