Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 1 Not 2/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 54 BNotO, § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Wirtschaftsführung und wirtschaftlicher Verhältnisse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Wirtschaftsführung und wirtschaftlicher Verhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 54; BNotO § 50 Abs. 1 Nr. 8
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch die Art seiner Wirtschaftsführung - rechtsportal.de
BNotO § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Vorläufige Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden durch die Art seiner Wirtschaftsführung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 21.01.2016 - 1 Not 2/14
- BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.11.2016 - NotZ(Brfg) 2/16
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Zulässigkeit der Änderung der Mitwirkungsregeln …
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des 1. Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2016- 1 Not 2/14 - zuzulassen, wird abgelehnt.Die Streitwertfestsetzung in dem Urteil des 1. Notarsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2016 - 1 Not 2/14 - wird abgeändert.