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   OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22   

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https://dejure.org/2022,6943
OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22 (https://dejure.org/2022,6943)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.03.2022 - 6 UF 23/22 (https://dejure.org/2022,6943)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. März 2022 - 6 UF 23/22 (https://dejure.org/2022,6943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf anderen Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf anderen Elternteil

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf anderen Elternteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1037
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Sorgerechtsentscheidungen müssen den Willen des Kindes einbeziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, Rn. 18, juris).

    Nur wenn die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsvollem Handeln berücksichtigt werden, kann das Ziel erreicht werden, das Kind darin zu unterstützen, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2018 - 1 BvR 399/18 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, Rn. 18).

    Die Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil ist trotz eines auf den Wechsel in den Haushalt des anderen Elternteils gerichteten Kindeswillens entsprechend nicht gerechtfertigt, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 -, Rn. 17 ff.; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, Rn. 37 m.w.N.).

  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 511/18

    Rechtfertigung der Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Auch im Rahmen des § 1696 Abs. 1 Satz 1 BGB sind dabei die zu gewichtenden Gesichtspunkte des Kindeswohls die Erziehungseignung der Eltern, die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuität sowie der Kindeswillen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 -, Rn. 17).

    Der Kindeswille ist nur insoweit zu berücksichtigen, als er dem Kindeswohl entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 -, Rn. 19).

    Die Abänderung einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil ist trotz eines auf den Wechsel in den Haushalt des anderen Elternteils gerichteten Kindeswillens entsprechend nicht gerechtfertigt, wenn der Kindeswille nicht autonom gebildet ist und sonstige Belange des Kindeswohls entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2019 - XII ZB 511/18 -, Rn. 17 ff.; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, Rn. 37 m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 30.11.2016 - 7 UF 1309/16

    Erfolglose Beschwerde gegen die Sorgerechtsübertragung auf die Kindesmutter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Der Änderungsgrund muss von so erheblicher Bedeutung sein, dass er den Grundsatz der Erziehungskontinuität und die mit der Abänderung verbundenen Nachteile für die Entwicklung des Kindes deutlich überwiegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, Rn. 22, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 6 UF 326/13 -, Rn. 18 , juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2016 - 7 UF 1309/16 -, Rn. 70, juris, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist auch in Änderungsverfahren der Wille des Kindes nach allgemeinen Grundsätzen des Kindschaftsrechts ein wichtiges Entscheidungskriterium (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2016 - 7 UF 1309/16 -, Rn. 71).

  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Nicht ausreichend ist, dass die Entziehung des Sorgerechts dem Kindeswohl "am besten entsprechen" würde, vielmehr muss das Kindeswohl ohne den Sorgerechtsentzug nachhaltig gefährdet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 19, juris).

    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen vor, wenn die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18, juris).

  • OLG Bamberg, 05.12.2000 - 7 WF 209/00

    Zu den Voraussetzungen für eine vorläufige Anordnung in einer Kindschaftssache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Eine einstweilige Anordnung auf der Grundlage des § 1696 BGB ist geboten, wenn ein sofortiges Einschreiten ohne abschließende Klärung zur Vermeidung einer ernsthaften Beeinträchtigung des Kindeswohls auf die angeordnete Weise dringend geboten ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 5. Dezember 2000 - 7 WF 209/00, beckonline).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 399/18

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Nur wenn die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsvollem Handeln berücksichtigt werden, kann das Ziel erreicht werden, das Kind darin zu unterstützen, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2018 - 1 BvR 399/18 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2021 - 1 BvR 1839/20 -, Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2021 - 1 UF 167/21

    Verfahrensmangel bei unzulässigem Teilbeschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Denn Gegenstand des Verfahrens ist die vorläufige Entscheidung über die elterliche Sorge als solche als einziges komplexes und umfassendes subjektives Recht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 1 UF 167/21 , juris, und Beschluss vom 11. November 2021 - 6 UF 180/21 , juris).
  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder bei einer weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2016 - XII ZB 149/16 -, Rn. 13, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. September 2020 - 1 BvR 528/19 -, Rn. 30, m.w.N., juris).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 6 UF 180/21

    Unzulässige Teilentscheidung durch Vorabentscheidung über Schulwahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Denn Gegenstand des Verfahrens ist die vorläufige Entscheidung über die elterliche Sorge als solche als einziges komplexes und umfassendes subjektives Recht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 1 UF 167/21 , juris, und Beschluss vom 11. November 2021 - 6 UF 180/21 , juris).
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
    Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 136, 382 ; stRspr).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2014 - 6 UF 326/13

    Abänderung einer ablehnenden Entscheidung auf Herstellung gemeinsamer elterlicher

  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

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