Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2898
OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08 (https://dejure.org/2010,2898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2010 - 2 Ws 147/08 (https://dejure.org/2010,2898)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2010 - 2 Ws 147/08 (https://dejure.org/2010,2898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 172 StPO
    Antragsberechtigung nach § 172 StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageerzwingungsbegehren ist unstatthaft bei fehlender Legitimation für ein Klageerzwingungsverfahren mangels Identität zwischen Anzeigeerstatter und Beschwerdeführer; Berechtigung des Verantwortlichen eines in Form verschiedener Kapitalgesellschaften organisierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172
    Berechtigung des Verantwortlichen eines in Form verschiedener Kapitalgesellschaften organisierten Medienkonzerns zur Antragstellung im Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Klageerzwingung gegen ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank verworfen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StPO § 172
    Kein Klageerzwingungsrecht für hinter einer Gesellschaft stehende natürliche Person bei Verletzung der Rechte der Gesellschaft durch Interview

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Strafanzeige gegen Deutsche Bank: Ex-Medien-Mogul Kirch ist endgültig gescheitert

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 691
  • ZIP 2010, 2457 (Ls.)
  • NZG 2010, 786
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    SV1 vom März 2006 vorliegenden hinreichenden Tatverdacht einer Untreue zum Nachteil des Antragstellers zu 1) Dr. X und der H-Bank wurde mit Schreiben des Bevollmächtigten der Antragsteller zu 1) und 3) vom 08. März 2006 nochmals hingewiesen und dabei ausdrücklich auf das in dem Verfahren X gegen H-Bank AG und Dr. G ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2006 (Az. XI ZR 384/03) Bezug genommen.

    Dass die H-Bank AG und somit der Beschuldigte aufgrund eines bestehenden Darlehensvertragsverhältnisses der FA GmbH vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet war, führt nicht dazu, dass § 17 UWG a.F. für den Antragsteller zu 1) Schutzgesetzcharakter erlangt (vgl. BGH 11. Zivilsenat, Urteil vom 24.01.2006 - XI ZR 384/03).

  • OLG Braunschweig, 23.09.1992 - Ws 48/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    So hat u.a. das Oberlandesgericht Braunschweig bereits im Jahr 1992 entschieden, dass der Kleinaktionär einer großen Aktiengesellschaft durch Untreue- und Betrugshandlungen zum Nachteil der Gesellschaft nicht verletzt i.S.d. § 172 StPO ist (OLG Brandenburg wistra 1993, 31-34).
  • OLG Hamm, 07.12.1998 - 31 U 38/98

    Keine Aktivlegitimation eines bürgenden Alleingesellschafters der kreditnehmenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des 11. Zivilsenates des BGH in seinem Urteil vom 24. Januar 2006 an, wonach ein Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einer GmbH in Bezug auf deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer nicht drittbezogen ist und dieser deshalb grundsätzlich keine Schutzwirkung zugunsten des Alleingesellschafters und Geschäftsführers entfaltet (so schon OLG Hamm MDR 1999, 556, 557).
  • BGH, 30.09.2004 - 4 StR 381/04

    Strafantragserfordernis bei der Untreue durch Gewinnentnahmen zuungunsten einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Etwas anderes ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der in der Antragsschrift angeführten "neuesten, die ältere Judikatur aufgebenden" Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach "auch die Gesellschafter einer GmbH ... als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen" sind (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926 und wistra 2005, 105, 106).
  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Etwas anderes ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der in der Antragsschrift angeführten "neuesten, die ältere Judikatur aufgebenden" Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach "auch die Gesellschafter einer GmbH ... als Verletzte im Sinne des § 266 Abs. 2 i.V.m. § 247 StGB anzusehen" sind (vgl. BGH NJW 2003, 2924, 2926 und wistra 2005, 105, 106).
  • OLG Celle, 15.02.2007 - 1 Ws 33/07

    Antragstellung einer GmbH im Klageerzwingungsverfahren bei Untreuedelikten zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Das Oberlandesgericht Celle hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und bei Untreuedelikten zum Nachteil einer GmbH nur diese und nicht den einzelnen Gesellschafter als zur Antragstellung im Klageerzwingungsverfahren befugt angesehen (OLG Celle NJW 2007, 1223).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung fest und schließt sich weiterhin der Auffassung an, wonach das Vermögen juristischer Personen für ihre Anteilseigner Fremdvermögen ist, und zwar selbst dann, wenn alle Anteile in einer Hand vereinigt sind (vgl. BGHSt 34, 379-392).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Auch das OLG Stuttgart ist dieser Rechtsprechung gefolgt und hat im Falle einer Untreue zum Nachteil der Gesellschaft nur die GmbH selbst als unmittelbar Verletzte i.S.v. § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO angesehen und infolgedessen den Gesellschaftern als nur mittelbar Verletzte im Klageerzwingungsverfahren eine Antragsberechtigung nicht zuerkannt (OLG Stuttgart NJW 2001, 840-841).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2006 - 2 Ws 151/06

    Klageerzwingung: Antragsberechtigung eines durch die Abfindungszahlung an ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Auch der Senat hat bereits die Auffassung vertreten, bei einer Untreuehandlung zum Nachteil einer AG sei grundsätzlich nur diese Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO, während die Aktionäre als nur mittelbar Verletzte nicht als antragsberechtigt im Klageerzwingungsverfahren anzusehen seien; dies folge zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch aus der zivilrechtlichen Regelung der §§ 117, 147 AktG, wonach Handlungen von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern zum Schaden der Gesellschaft regelmäßig nur der Gesellschaft selbst einen Ersatzanspruch gewähren (Senat, Beschluss vom 21.12.2006 - 2 Ws 151/06).
  • OLG Bremen, 25.09.2006 - Ws 186/06
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 2 Ws 147/08
    Dem Verfahren nachträglich beizutreten, ist der Antragstellerin zu 4) verwehrt (vgl. Senatsbeschluss vom 15.02.2007, 2 Ws 186/06; Karlsruher Kommentar - Schmid, StPO, 5. Aufl., Rn. 17 zu § 172 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2011 - 5 StS 6/10

    Kein Strafprozess gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm

    In diesem Fall entsteht keine Gerichtsgebühr und der Antragsteller sowie die durch Zustellung der Antragsschrift beteiligten Beschuldigten haben ihre notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. OLG Frankfurt NZG 2010, 786; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 23. März 2009, 1 Ws 4/09, ).
  • BGH, 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13

    Strafanzeige: Rechtsweg bei Nichtbescheidung durch die Staatsanwaltschaft

    Denn der Beschwerdeführer ist - wovon auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeht - dadurch nicht gehindert, sich ungeachtet einer Nichtbescheidung gegen die Behandlung seiner Strafanzeige zu beschweren, anschließend gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 172 Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 Ws 147/08; zur Frist Graalmann-Scheerer in LR, 26. Aufl., § 172 Rn. 109).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2018 - 2 VAs 25/18

    Strafverfahren: Bescheidlosstellung eines Anzeigeerstatters bei querulatorischem

    Dem Antragsteller steht nämlich auch in solchen Fällen, in denen die Generalstaatsanwaltschaft von einer förmlichen Verbescheidung absieht, aus Art. 19 Abs. 4 GG verfassungsrechtlich geboten (BVerfG NJW 2017, 3141) jeweils der Rechtsweg nach §§ 171, 172 StPO offen (BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 5 AR (VS) 29/13 -, juris ["fehlende Unmittelbarkeit der Verletzung eines subjektiven Rechts des Antragstellers"]; OLG Frankfurt NJW 2011, 691, juris Rn. 28; OLG Karlsruhe Justiz 2005, 253, juris Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 172 Rn. 6; KK-StPO/Moldenhauer, aaO, § 172 Rn. 6; MüKoStPO/Kölbel, 1. Aufl. 2016, § 172 Rn. 25 a.E.; das OLG Sachsen-Anhalt, aaO, verhält sich zu dieser Frage nicht, obgleich die Sache ein allgemeines Absehen von einer förmlichen Verbescheidung betraf).
  • OLG Celle, 18.07.2013 - 1 Ws 238/13

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer vertraglich vereinbarten Freigabe von

    Die Rechtsprechung des Senats, nach der bei Untreuehandlungen zu Lasten einer GmbH nur diese als unmittelbar Betroffene einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 StPO zu stellen befugt ist, nicht jedoch ihre Gesellschafter (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2007 - 1 Ws 33/07, NJW 2007, 1223), ist nicht auf die GmbH & Co. KG übertragbar (a.A. offenbar OLG Frankfurt NJW 2011, 691).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2019 - 2 Ws 23/19

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters;

    Deren Gesellschafter hingegen werden, auch wenn die in der Gesellschaft verkörperten Teilhabe und Eigentumsrechte letztlich ihnen zugute kommen, gerade wegen der eigenständigen Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft als von den vermögensschädigenden Handlungen nur mittelbar betroffen und daher nicht als Verletzte im Sinne von § 172 StPO angesehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2010 - 2 Ws 147/08, juris Rn. 44 unter Hinweis auf das konzernrechtliche Trennungsprinzip; OLG Celle, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 Ws 33/07, juris Rn. 6 ff.; im Grundsatz ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.12.2000 - 1 Ws 222/00, juris Rn. 9 ff.; die Verletzteneigenschaft des Kleinaktionärs einer AG ebenfalls ablehnend OLG Braunschweig, Beschluss vom 23.09.1992 - Ws 48/91, wistra 1993, 31 ff.; in diese Richtung auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.08.1992 - Ws 58/92, juris Rn. 3; KK-StPO/Moldenhauer a.a.O., § 172 Rn. 27; ähnl.
  • BGH, 21.01.2014 - 5 AR 29/13

    Nichtbescheidung einer Strafanzeige keine unmittelbare Verletzung eines

    Denn der Beschwerdeführer ist - wovon auch der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeht - dadurch nicht gehindert, sich ungeachtet einer Nichtbescheidung gegen die Behandlung seiner Strafanzeige zu beschweren, anschließend gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 172 Rn. 6; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 Ws 147/08; zur Frist Graalmann-Scheerer in LR, 26. Aufl., § 172 Rn. 109).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht