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   OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10   

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https://dejure.org/2013,17295
OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10 (https://dejure.org/2013,17295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2013 - 20 W 170/10 (https://dejure.org/2013,17295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2013 - 20 W 170/10 (https://dejure.org/2013,17295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 65 Abs 4 FamFG, § 3 FamFG, § 343 FamFG
    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für den Erlass eines Erbscheins durch Beschwerdegericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für den Erlass eines Erbscheins durch Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 3; FamFG § 65 Abs. 4; FamFG § 343
    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für den Erlass eines Erbscheins durch Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 331
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 01.12.1971 - 15a W 511/71

    Einziehung eines über einen Nachlass erteilten gemeinschaftlichen Erbscheines;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10
    1 Z 96/80">1 Z 96/80, RPfleger 1981, 112 f; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.09.2001, Az. 3 W 124/01, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.1971, Az. 15 a W 511/71, Herzog in Staudinger, BGB, 2010 § 2353, Rn. 66; Weidlich in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 2361, Rn. 2; für den hier nicht vorliegenden Fall, dass sich die örtliche Unzuständigkeit nicht aus eindeutigen Vorschriften ergibt, a.A. BGH, Beschluss vom 16.01.1976, Az. IV ZB 26/74, RPfleger 1976, 174 f).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 3 W 124/01

    Einziehung eines unbeschränkt erteilten Fremdrechtserbscheins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10
    1 Z 96/80">1 Z 96/80, RPfleger 1981, 112 f; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.09.2001, Az. 3 W 124/01, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.1971, Az. 15 a W 511/71, Herzog in Staudinger, BGB, 2010 § 2353, Rn. 66; Weidlich in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 2361, Rn. 2; für den hier nicht vorliegenden Fall, dass sich die örtliche Unzuständigkeit nicht aus eindeutigen Vorschriften ergibt, a.A. BGH, Beschluss vom 16.01.1976, Az. IV ZB 26/74, RPfleger 1976, 174 f).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2001 - 20 W 75/01

    Nachlasssachen - örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts - Überprüfung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10
    Trotzdem ist er auf Beschwerde eines Beteiligten oder auch von Amts wegen ohne Rücksicht auf seine inhaltliche Richtigkeit einzuziehen und zwar durch das Gericht, das ihn erteilt hat (vgl. zu allem: Beschlüsse des erkennenden Senats vom 31.05.2001, Az. 20 W 75/01, zitiert nach juris, und vom 30.05.2011, Az. 20 W 342/08, bislang nicht veröffentlicht, jeweils zur vergleichbaren Lage unter Geltung des FGG, wie auch BayObLG, Beschluss vom 08.12.1980, Az. …
  • BGH, 16.01.1976 - IV ZB 26/74

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10
    1 Z 96/80">1 Z 96/80, RPfleger 1981, 112 f; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.09.2001, Az. 3 W 124/01, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.1971, Az. 15 a W 511/71, Herzog in Staudinger, BGB, 2010 § 2353, Rn. 66; Weidlich in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 2361, Rn. 2; für den hier nicht vorliegenden Fall, dass sich die örtliche Unzuständigkeit nicht aus eindeutigen Vorschriften ergibt, a.A. BGH, Beschluss vom 16.01.1976, Az. IV ZB 26/74, RPfleger 1976, 174 f).
  • KG, 04.08.2011 - 1 W 509/11

    Nachlassverfahren: Voraussetzungen einer Verweisung an das zuständige Gericht bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 20 W 170/10
    Die danach nach § 3 Absatz 1 FamFG gebotene Sachentscheidung über die Verweisung hatte der Senat selbst zu treffen (so auch KG Berlin, Beschluss vom 04.08.2011, Az. 1 W 509/11).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 20 W 196/14

    Wechselbezüglichkeit von Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichem Testament

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen diesen Beschluss hat der Senat wegen örtlicher Unzuständigkeit des Nachlassgerichts diesen Beschluss mit eigenem Beschluss vom 21.05.2013 (Az. 20 W 170/10) abgeändert und das Erbscheinsverfahren an das Amtsgericht Stadt1 verwiesen (Bl. 198 ff d.A.), welches sodann mit Beschluss vom 06.09.2013 die Sache aus wichtigem Grund nach § 343 Abs. 2 S. 2 FamFG an das Nachlassgericht verwiesen hat (Bl. 230 d.A.).

    Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 2) -insoweit wird wegen der Erreichung des Beschwerdewertes nach § 61 Absatz 1 FamFG auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 21.05.2013, Az. 20 W 170/10 Bezug genommen - ist unbegründet.

  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 15 W 111/17

    Rechtsfolgen der Erteilung eines Erbscheins durch ein örtlich unzuständiges

    Diese Bestimmung ist vielmehr für den Bereich des Erbscheinsverfahrens einschränkend auszulegen, so dass die Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit des Nachlassgerichts auch noch in der Beschwerdeinstanz vorgenommen werden muss (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 331; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Auflage , § 343 Rn.60; Münchener Kommentar zum FamFG / J. Mayer, 2. Auflage, § 343 Rn.56; Staudinger/Herzog, BGB, Neubearbeitung 2016, § 2361 Rn.25; Prütting/Helms/Fröhler, FamFG, 3. Auflage, § 343 RN.127; a. A. Keidel/Sternal a. a. O., § 65 Rn.17; Prütting/Helms/Abramenko, a. a. O., § 65 Rn.20).

    Es wäre sinnwidrig, in dem Beschwerdeverfahren über den Feststellungsbeschluss die Frage der örtlichen Zuständigkeit auszublenden, wenn ein erteilter Erbschein auf eine entsprechende Anregung doch wieder eingezogen werden müsste (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 331).

    Die danach gemäß § 3 Abs. 1 FamFG gebotene Sachentscheidung über die Verweisung hat der Senat selbst von Amts wegen zu treffen; eines Verweisungsantrags des Antragstellers im Erbscheinsverfahren bedarf es nicht (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2014, 331 und KG Berlin FGPrax 2011, 260).

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
    Denn ein von einem örtlich unzuständigen Nachlassgericht erteilter Erbschein ist unrichtig und von Amts wegen gemäß § 2361 BGB einzuziehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.2017 - 15 W 111/17, Rn. 25, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2013 - 20 W 170/10, Rn. 22, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.09.2001 - 3 W 124/01, Rn. 11, juris; BayObLG, Beschluss vom 08.12.1980 - …
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