Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 21 W 63/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Angemessene Abfindung gemäß § 305 I AktG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessene Abfindung gemäß § 305 I AktG
- Betriebs-Berater
Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG
- rechtsportal.de
AktG § 305 Abs. 1
Bemessung der den außenstehenden Aktionären nach Abschluss eines Unternehmensvertrages zuerkannten Abfindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AktG § 305 Abs. 1
Angemessene Abfindung gemäß § 305 Abs. 1 AktG - rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.06.2013 - 8 O 94/01
- LG Frankfurt/Main, 04.09.2013 - 8 O 94/01
- OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 21 W 63/13
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 21 W 64/13
Bestimmung der Barabfindung für Minderheitsaktionäre
Es handelt sich um ein Spruchverfahren nach einem Squeeze out und hierbei um ein Folgeverfahren des ebenfalls beim Senat früher anhängigen Verfahrens A gegen B GmbH nach vorangegangenem Abschluss eines Unternehmensvertrages mit der B AG als zur Gewinnabführung verpflichtetem Unternehmen (Az. 21 W 63/13).Die Beschwerde gegen den vorgenannten Beschluss ist von dem Senat mit Beschluss vom 21. Mai 2014 unter dem Aktenzeichen 21 W 63/13 zurückgewiesen worden.
Darin ist - wie im Parallelverfahren unter dem Aktenzeichen 21 W 63/13 - die zu gewährende Barabfindung auf 316 EUR je Aktie erhöht worden.
Im Übrigen wird auf die Schriftsätze der Beteiligten im Beschwerdeverfahren sowie die ihnen angefügten Anlagen ebenso wie auf die Akte des Parallelverfahrens 21 W 63/13 verwiesen.