Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38762
OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14 (https://dejure.org/2015,38762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2015 - 20 W 268/14 (https://dejure.org/2015,38762)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 20 W 268/14 (https://dejure.org/2015,38762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 395 FamFG, § 16 HGB
    Handelsregister: Kein Abstellen auf vorläufig vollstreckbare Entscheidung bei Amtslöschungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handelsregister: Kein Abstellen auf vorläufig vollstreckbare Entscheidung bei Amtslöschungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 395; HGB § 16
    Aussetzung des Amtslöschungsverfahrens wegen Eintragung eines Kommanditisten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Darmstadt - 20 O 52/13
  • OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 11 UF 147/09

    Versorgungsausgleich: Verfahrensaussetzung hinsichtlich des Wertausgleichs von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
    Dadurch bleibt den Beteiligten die erste Tatsacheninstanz erhalten (vgl. u.a. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., OLG Rostock, a.a.O., OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2011, Az. 11 UF 147/09, zitiert nach juris; im Ergebnis auch Geimer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 21 FamFG, Rn. 4).
  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 57/03

    Rechtsfolgen des Beschlusses über Umwandlung einer AG in eine KG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
    Auch die Darlegungen der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit der bislang seitens des weiteren Beteiligten nicht erfolgten Reaktion auf ihre Anschreiben, mit denen sie diesen zum Nachweis seiner Aktionärsstellung zum nach § 202 Abs. 1 Nr. 2 UmwG maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister am 21.11.2000 (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.04.2003, Az. 3Z BR 57/03 m.w.N.) aufgefordert hat, reichen für eine positive Feststellung, dass der weitere Beteiligte zu diesem Zeitpunkt nicht Aktionär der Beschwerdeführerin war, nicht aus.
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2001 - 3 W 15/01

    Amtslöschung gesetzwidriger Eintragung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
    Im Löschungsverfahren gilt gegenüber dem Anmeldeverfahren - in dem das Gericht über weitgehende Prüfungsrechte und -pflichten verfügt, die das Ziel haben, zum Schutz des Rechtsverkehrs unrichtige Eintragung möglichst zu vermeiden - im Hinblick auf erfolgte Eintragungen vielmehr der Grundsatz der Erhaltung dieser Eintragung (vgl. u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.03.2001, Az. 3 W 15/01, zitiert nach juris, und Beschluss vom 17.07.1995, Az. 8 W 82/95, GmbHR, 1995, 723 ff, jeweils zur selben Rechtslage nach der Vorgängervorschrift zu § 395 FamFG, § 142 FGG; Heinemann, a.a.O., § 395, Rn. 1).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.1995 - 8 W 82/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
    Im Löschungsverfahren gilt gegenüber dem Anmeldeverfahren - in dem das Gericht über weitgehende Prüfungsrechte und -pflichten verfügt, die das Ziel haben, zum Schutz des Rechtsverkehrs unrichtige Eintragung möglichst zu vermeiden - im Hinblick auf erfolgte Eintragungen vielmehr der Grundsatz der Erhaltung dieser Eintragung (vgl. u.a. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.03.2001, Az. 3 W 15/01, zitiert nach juris, und Beschluss vom 17.07.1995, Az. 8 W 82/95, GmbHR, 1995, 723 ff, jeweils zur selben Rechtslage nach der Vorgängervorschrift zu § 395 FamFG, § 142 FGG; Heinemann, a.a.O., § 395, Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2010 - 7 UF 84/10

    Teilentscheidung bei neuem VA-Recht; Anforderungen an die interne Teilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
    Eine Aufhebung und Zurückverweisung des Verfahrens an das Registergericht alleine zum Zwecke der Aussetzung kam nicht in Frage (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2010, Az. 18 UF 246/10; m.w.N., auch zur Gegenansicht; OLG Rostock, Beschluss vom 28.02.2011, Az. 10 UF 228/10, jeweils zitiert nach juris; folgt man insoweit dem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 7 UF 84/10, zitiert nach juris, dann käme eine Zurückverweisung wegen des auch hier bislang fehlenden Antrages nach § 69 FamFG nicht in Frage).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 18 UF 246/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei fehlerhafter Durchführung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
    Eine Aufhebung und Zurückverweisung des Verfahrens an das Registergericht alleine zum Zwecke der Aussetzung kam nicht in Frage (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2010, Az. 18 UF 246/10; m.w.N., auch zur Gegenansicht; OLG Rostock, Beschluss vom 28.02.2011, Az. 10 UF 228/10, jeweils zitiert nach juris; folgt man insoweit dem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 7 UF 84/10, zitiert nach juris, dann käme eine Zurückverweisung wegen des auch hier bislang fehlenden Antrages nach § 69 FamFG nicht in Frage).
  • OLG Rostock, 28.02.2011 - 10 UF 228/10

    Aussetzung des Verfahrens übe den Versorgungsausgleich im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
    Eine Aufhebung und Zurückverweisung des Verfahrens an das Registergericht alleine zum Zwecke der Aussetzung kam nicht in Frage (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.12.2010, Az. 18 UF 246/10; m.w.N., auch zur Gegenansicht; OLG Rostock, Beschluss vom 28.02.2011, Az. 10 UF 228/10, jeweils zitiert nach juris; folgt man insoweit dem OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 7 UF 84/10, zitiert nach juris, dann käme eine Zurückverweisung wegen des auch hier bislang fehlenden Antrages nach § 69 FamFG nicht in Frage).
  • BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10

    Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 268/14
    Eine solche ist jedoch nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 58 Abs. 1, 38 Abs. 1 S. 1, 59 Abs. 1 FamFG gegeben, da die Beschwerdeführerin durch den Inhalt des angefochtenen Beschlusses in ihrem eigenen Recht auf eine zutreffende Angabe ihrer Gesellschafter in dem sie betreffenden Handelsregisterblatt verletzt sein kann (vgl. zur Beschwerdebefugnis bei Anregungen: BGH, Beschluss vom 24.04.2012, Az. II ZB 8/10, zitiert nach juris; siehe auch Heinemann, in Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 395, Rn. 27, m.w.N.).
  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 33/20

    Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts

    § 395 FamFG dient dazu, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (OLG München, ZIP 2011, 1669, 1670; KG, GmbHR 2012, 1367, 1369; OLG Karlsruhe, NZG 2014, 1238; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 20 W 268/14, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, FGPrax 2019, 22, 23; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rn. 1; Holzer in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 395 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 20 W 60/23

    Amtslöschungsverfahren nach § 395 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 393 Abs. 3 bis 5 FamFG

    Darüber hinaus ist in einem Amtslöschungsverfahren im Hinblick auf die erfolgte Eintragung der Grundsatz der Erhaltung dieser Eintragung zu berücksichtigen, so dass eine Amtslöschung letztlich nur in Betracht kommt, wenn der wesentliche Eintragungsmangel i. S. d. § 395 FamFG zur ausreichenden Gewissheit des Gerichts, mithin ohne vernünftige Zweifel angenommen werden kann (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 21.05.2015, Az. 20 W 268/14; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.05.2020, Az. 22 W 73/14, jeweils zitiert nach beck-online).

    Auch wenn nach § 395 Abs. 1 S. 1 FamFG die Löschung einer wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässigen Handelsregistereintragung in das pflichtgemäße Ermessen des Registergerichts gestellt ist, das Registergericht, also auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen, nur berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die Löschung vorzunehmen und diese regelmäßig nur dann veranlasst sein soll, wenn das Fortbestehen der Eintragung Schädigungen Berechtigter zur Folge haben oder dem öffentlichen Interesse widersprechen würde (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 21.05.2015, a. a. O.; Eickelberg, a. a. o., § 395, Rn. 4 m. w. N.), sieht der Senat derzeit keine überwiegenden Gründe für den Fortbestand der bestehenden Registereintragung.

  • KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14

    Handelsregister: Löschung eines Umwandlungsvermerks zu einer in der ehemaligen

    a) Dabei kommt die Löschung einer Eintragung nur dann in Betracht, wenn ihre Unzulässigkeit nach Überprüfung aller hierfür maßgebenden Umstände ohne vernünftige Zweifel zu bejahen ist (vgl. - teilweise zu § 142 FamFG -: Kammergericht, 1 W 8620/99, Beschluss vom 21. August 2001, juris Rdn. 55; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 20 W 268/14 -, juris Rdn. 32; OLG Köln, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 2 Wx 56/08 -, juris Rdn. 23; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 3Z BR 280/01 -, juris Rdn. 13; BeckOK-FamFG/Munzig, Stand: 01.04.20, § 395 Rdn. 29; Bork/Jacoby/Müther, aaO, § 395 Rdn. 14.1; Bumiller/Harders, FamFG, 12. Aufl., § 395 Rdn. 14; Keidel/Heinemann, aaO; § 395 Rdn. 29; Münchener Kommentar zum FamFG/Krafka, 3. Aufl., § 395 Rdn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht