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   OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04   

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https://dejure.org/2005,4062
OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04 (https://dejure.org/2005,4062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2005 - 14 U 120/04 (https://dejure.org/2005,4062)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 14 U 120/04 (https://dejure.org/2005,4062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 18 StVG
    Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigende Haftungsbeschränkung bei einer Gefälligkeitsfahrt

  • Judicialis

    BGB § 823; ; StVG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; StVG § 18; PflVersG § 3
    Zu Haftungsbeschränkungen bei Gefälligkeitsfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gefälligkeitsfahrten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsbeschränkungen bei der Beförderung von Personen zu einer Festveranstaltung; Beförderung auf der Ladefläche eines Anhängers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Burschenschaft kneipt auf Traktoranhänger - Bei einer Gefälligkeitsfahrt ist die Haftung für Unfälle begrenzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1004
  • MDR 2006, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96

    Gefälligkeitsfahrt zur Werkstatt - Stillschweigender Haftungsverzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04
    Unter dem Begriff "Gefälligkeitsfahrt" fallen nicht nur solche Fahrten, die ein Fahrer ohne rechtliche Bindung aus reiner kameradschaftlicher Verbundenheit unternimmt, sondern auch solche Fahrten, die aufgrund eines ausdrücklichen Auftrages unentgeltlich durchgeführt werden (vgl. OLG Frankfurt NJW 1998, 1232).

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass beim Bestehen eines Haftpflichtschutzes regelmäßig kein stillschweigender Haftungsausschluss angenommen werden kann, weil dies nicht dem Willen der Parteien entspricht, da die Parteien regelmäßig nicht den Haftpflichtversicherer entlasten wollen (vgl. OLG Frankfurt NJW 1998, 1232; Thüringer Oberlandesgericht OLG-NL 1999, 153).

  • OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01

    Gefälligkeitsfahrten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04
    Eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf einfache Fahrlässigkeit ist im Wege ergänzender Vertragsauslegung anzunehmen, wenn das Verhalten der Beteiligten den Schluss zulässt, dass sie bei einer Erörterung der Haftungsprobleme vor Beginn der Fahrt einer solchen Haftungsbeschränkung redlicherweise zugestimmt hätten (vgl. OLG Köln MDR 2002, 150; Thüringer OLG OLG-NL 1999, 153).

    Vor diesem Hintergrund kann auch bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung ein Haftungsausschluss angenommen werden (vgl. OLG Köln MDR 2002, 150; OLG Koblenz, Urteil vom 11.10.2004, Az: 12 U 1197/03).

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Kampfsportarten, wie auch bei Autorennen, bei denen typischerweise auch bei regelgerechtem Verhalten Verletzungen auftreten können, es ein Widerspruch zum eigenen Verhalten darstellt, wenn der Geschädigte den Schädiger auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will (vgl. BGH NJW 2003, 2018).
  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04
    Es genügt nicht, dass der Verletzte mit der Möglichkeit einer solchen Gefährdung nach der sachkundigen Beurteilung eines durchschnittlich sorgfältigen Menschen rechnen musste (vgl. BGHZ 2, 159).
  • OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1197/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigend vereinbarte Haftungsbeschränkung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04
    Vor diesem Hintergrund kann auch bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung ein Haftungsausschluss angenommen werden (vgl. OLG Köln MDR 2002, 150; OLG Koblenz, Urteil vom 11.10.2004, Az: 12 U 1197/03).
  • OLG Braunschweig, 28.02.1997 - 5 U 36/96

    Keine Haftung des Fahrers einer landwirtschaftlichen Zugmaschine gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04
    a) Das Befördern von Personen auf der Ladefläche eines Anhängers stellt für sich genommen noch keine grobe Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt dar (vgl. auch OLG Braunschweig in RuS 1998, 286-287; OLG Braunschweig in VRS 94, 409).
  • BGH, 25.02.1958 - VI ZR 58/57
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2005 - 14 U 120/04
    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die den Schluss rechtfertigen, dass der Schädiger von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit freigestellt sein sollte (vgl. BGH VersR 1958, 309).
  • OLG Hamm, 14.05.2007 - 13 U 34/07

    Konkludente Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeitsfahrt auf Traktorgespann nach

    Unter diesen Begriff fallen nicht nur solche Fahrten, die ein Fahrer ohne rechtliche Bindung aus reiner kameradschaftlicher Verbundenheit unternimmt, sondern auch solche Fahrten, die aufgrund eines ausdrücklichen Auftrags unentgeltlich durchgeführt werden (vgl. dazu OLG Frankfurt NJW 2006, 1004 ff.).
  • AG Jülich, 06.10.2008 - 4 C 106/08

    Zur stillschweigenden Haftungsbeschränkung bei einer Gefälligkeitsfahrt mit

    In einem haargenau gleichen Fall hat das OLG Frankfurt durch Urteil vom 21.06.2005 (14 U 120/04) entschieden, dass von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung des Fahrers des Landwirtschaftszuges auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auszugehen ist.
  • LG Bochum, 05.02.2008 - 11 S 173/07

    Bauhaftung

    In dieser Radikalität wird das nicht vertreten, wenngleich die Entscheidungen in unterschiedlichem Maße mit den aufzustellenden Kriterien für einen etwaigen Haftungsausschluss umgehen (wenig differenzierend beispielsweise LG Duisburg VersR 2006, 223 und AG Nürnberg VersR 2006, 662, dagegen mit eingehender Begründung OLG Frankfurt NJW 2006, 1004, 1005 und OLG Koblenz VersR 2005, 1048, 1049).
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