Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.06.2011 - 5 U 51/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 93 InsO, § 513 Abs 1 ZPO, § 546 ZPO, § 529 ZPO, § 301 Abs 1 ZPO
Verkaufsprospekthaftung: Notwendigkeit der Angabe eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prospekthaftung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen wegen fehlender Angaben bzgl. eines Beherrschungsvertrags und Gewinnabführungsvertrags; Hemmung der Verjährung nach § 46 BörsenG durch Anhängigkeit einer Klage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Angabe eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages bei der Emission von Inhaberschuldverschreibungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verkaufsprospekthaftung: Zur Notwendigkeit der Angabe eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.03.2010 - 15 O 88/09
- OLG Frankfurt, 21.06.2011 - 5 U 51/10
- LG Frankfurt/Main, 26.03.2012 - 15 O 88/09
- BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11
Papierfundstellen
- NZG 2011, 1158
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2011 - 5 U 51/10
Es ist anerkannt (BGH vom 7.12.2009, II ZR 15/08- ZIP 2010, 176 Rz. 17 bei juris), dass ein Prospekt unvollständig ist, wenn eine Mittelverwendung in einem Tochterunternehmen erfolgen soll und dessen Geschäftsmodell und die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken nicht dargestellt sind. - BGH, 08.12.2005 - VII ZR 372/03
Prospekthaftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2011 - 5 U 51/10
Entscheidend für die Hintermannhaftung des Beklagten ist, dass der Prospekt mit seiner Kenntnis in Verkehr gebracht worden ist, mitgestaltend musste er nicht beteiligt gewesen sein (BGH vom 8.12.2005, VII ZR 372/03 - ZIP 2006, 420 Rz.14 bei juris).
- BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11
Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF
Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in NZG 2011, 1158 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:. - ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20
Sozialplan, Dotierung, wirtschaftliche Vertretbarkeit, "Sozialplan 0"
Den Arbeitgeberinnen war kein Schriftsatznachlass gemäß § 139 Abs. 5 ZPO zu gewähren, denn einen förmlichen Hinweis hat die Kammer, wiewohl die Sach- und Rechtslage mit den Parteien erörtert worden ist, nicht erteilt (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juni 2011 - 5 U 51/10).