Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 17 U 160/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB
Anlageberatung: Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener Immobilienfonds als Teil von Stiftungsvermögen - IWW
BGB § 280
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280
Pflicht des Anlageberaters zur anlegergerechten Beratung eines Stiftungsvermögens - rechtsportal.de
BGB § 280
Pflicht des Anlageberaters zur anlegergerechten Beratung eines Stiftungsvermögens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Anlageberatung: Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener Immobilienfonds als Teil von Stiftungsvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anlageberatung: Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener Immobilienfonds als Teil von Stiftungsvermögen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener Immobilienfonds als Teil von Stiftungsvermögen
- fc-heidelberg.de (Kurzinformation)
Geschlossene Immobilienfonds nicht für Stiftungen geeignet
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Taunussparkasse muss wegen Falschberatung rund 1,5 Millionen Euro an Stiftung zahlen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.07.2016 - 12 O 189/15
- OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 17 U 160/16
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 17.04.2020 - 17 U 9/19
Anforderungen an Anlageberatung bei nachgesandtem Prospekt (Schiffsfonds)
Eine ordnungsgemäße Anlageberatung kann zwar grundsätzlich nicht nur mündlich, sondern auch durch die Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (Senat, Urteil vom 21.06.2017, 17 U 160/16 , Rn. 39 , beck-online; Senat…, Urteil vom 09.09.2015, 17 U 32/14 , Rn. 36 , beck-online; BGH…, Urteil vom 07.02.2019, III ZR 498/16, Rn. 12, beck-online; BGH…, Urteil vom 10.01.2019, III ZR 109/17, Rn. 26, beck-online; BGH…, Urteil vom 17.09.2015, III ZR 384/14, Rn. 16, beck-online; BGH…, Urteil vom 24.04.2014, III ZR 389/12, Rn. 9, beck-online). - VG Schleswig, 21.09.2017 - 12 A 34/17
Soldatenrecht - Fachausbildung Rückforderung
Voraussetzung ist, dass naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beachtet wurden, obwohl sich diese hätten aufdrängen müssen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2017 - 17 U 160/16 - zitiert nach juris Rn. 54). - OLG Hamburg, 30.07.2021 - 13 Kap 24/19
65. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG: …
b) Die Musterbeklagten weisen darauf hin, dass nach der Rechtsprechung auch gemeinnützige Stiftungen in geschlossene Immobilienfonds investieren dürften (etwa OLG Frankfurt, 17 U 160/16, Urteil vom 21.06.2017).