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   OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21   

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https://dejure.org/2022,28852
OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21 (https://dejure.org/2022,28852)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.06.2022 - 5 U 95/21 (https://dejure.org/2022,28852)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - 5 U 95/21 (https://dejure.org/2022,28852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zinsansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen, die Pensionskasse für Steuerberater emittiert hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zinsansprüche aus Inhaberschuldverschreibungen, die Pensionskasse für Steuerberater emittiert hat

  • rechtsportal.de

    SchVG § 9 ; BGB § 793
    Ansprüche der Gläubiger durch eine Pensionskasse für Steuerberater emittierter Inhaberschuldverschreibungen nach Auflösung des Versorgungswerks durch die BaFin; Geltendmachung von Zinsansprüchen durch einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZR 110/09

    Urkundenprozess: Zulässigkeit der Abstandnahme im Berufungsverfahren nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21
    Das Berufungsgericht darf daher schriftsätzlich angekündigtes, entscheidungserhebliches Parteivorbringen berücksichtigen, das von dem erstinstanzlichen Gericht für unerheblich erachtet worden ist, auch wenn es im Urteilstatbestand keine Erwähnung gefunden hat (BGH, Urteil vom 13.4.2011 - XII ZR 110/09, juris, Rn. 35).

    Eine Klageänderung ist danach nicht sachdienlich, wenn - was nach dem bereits Gesagten aber gerade nicht der Fall ist - ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 13.4.2011 - XII ZR 110/09, juris, Rn. 41; Urteil vom 4.7.2012 - VIII ZR 109/11, juris, Rn. 20).

    Der Rechtsstreit wird im ordentlichen Verfahren ohne die Beschränkungen der §§ 592, 595 ZPO fortgeführt (BGH, Urteil vom 13.4.2011 - XII ZR 110/09, juris, Rn. 17).

  • BGH, 06.12.2018 - IX ZR 143/17

    Beurteilung der Unentgeltlichkeit einer Leistung nach den rechtlichen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21
    Zwar geht der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6.12.2018 - IX ZR 143/17, juris, Rn. 36) davon aus, in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern sei eine qualifizierte Nachrangvereinbarung nur dann hinreichend transparent, wenn aus ihr die Rangtiefe, die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, deren Dauer und die Erstreckung auf die Zinsen klar und unmissverständlich hervorgehe, während vorliegend § 2 Abs. 1 der Anleihebedingungen Zinsforderungen nicht ausdrücklich erwähnt.

    Zutreffend ist schließlich auch die Ansicht der Beklagten, die Regelung in § 2 Abs. 1 der Anleihebedingungen sei einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB entzogen, da es sich bei den Anleihebedingungen nicht um eine von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Bestimmung handele (§ 307 Abs. 3 BGB), sondern die Anleihebedingungen erst das verbriefte Leistungsversprechen mit Inhalt füllen, also der AGB-Kontrolle entzogene Leistungsbeschreibungen darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 6.12.2018 - IX ZR 143/17, juris, Rn. 31).

  • BGH, 04.07.2012 - VIII ZR 109/11

    Abstehen vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21
    Eine Klageänderung ist danach nicht sachdienlich, wenn - was nach dem bereits Gesagten aber gerade nicht der Fall ist - ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden kann (BGH, Urteil vom 13.4.2011 - XII ZR 110/09, juris, Rn. 41; Urteil vom 4.7.2012 - VIII ZR 109/11, juris, Rn. 20).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass auch nach dem Zivilprozessreformgesetz 2002 das Abstehen vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren wie eine Klageänderung zu behandeln und daher zulässig ist, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht dies für sachdienlich hält (BGH, a. a. O., Rn. 24; Urteil vom 4.7.2012 - VIII ZR 109/11 -, juris, Rn. 14).

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21
    Der auf den entsprechenden Hinweis des Senats erfolgte Parteiwechsel auf Klägerseite auf die von der früheren Klägerin gemeinsam vertretenen Anleihegläubiger war - auch in der Berufungsinstanz und ohne Zustimmung der Beklagten - zuzulassen (von der Zulässigkeit ohne weiteres ausgehend etwa BGH, Beschluss vom 7.5.2003 - XII ZB 191/02, juris, Rn. 12).

    Das Rechtsmittel ist unzulässig, wenn mit ihm lediglich im Wege der Klageänderung ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird (vgl. auch dazu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, juris, Rn. 17; Musielak/Voit/Foerste, 19. Aufl. 2022, ZPO § 263 Rn. 19).

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2021 - 14 O 11/20

    Nachrangfall durch Anzeige nach § 132 VAG (mit Anmerkung von Dr. Jürgen Bürkle)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21
    Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 7.5.2021 verkündete Urteil der 14. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 3-14 O 11/20) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klägerinnen die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen haben, mit Ausnahme der Mehrkosten des Parteiwechsels, die die frühere Klägerin zu tragen hat.

    unter Abänderung des am 7.5.2021 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 3-14 O 11/20,.

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO, wobei die frühere Klägerin analog § 269 Abs. 3 ZPO die Mehrkosten zu tragen, die ohne den Klägerwechsel nicht entstanden wären (vgl. BGH, Urteil vom 10.7.2015 - V ZR 169/14, juris, Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2017 - 4 U 31/17

    Rechte des Verbrauchers bei Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21
    Dies ist bei der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ohne weiteres der Fall (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.4.2017 - I-4 U 31/17, juris, Rn. 23).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 9/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21
    Der gemeinsame Vertreter ist in einem derartigen Prozess, soweit seine Vertretungsbefugnis reicht, rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gläubiger (BGH, Urteil vom 22.3.2018 - IX 99/17, juris, Rn. 22 ff.; Urteil vom 14.7.2016 - IX ZR 9/16, juris, Rn. 12; OLG München, Urteil vom 12.7.2018 - 23 U 2832/17, juris Rn. 29) und hat deren Rechte im Namen der Gläubiger, d.h. im fremden Namen geltend zu machen.
  • OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17

    Gläubigerversammlungnach § 14 Abs. 1 SchVG 1899

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2022 - 5 U 95/21
    Der gemeinsame Vertreter ist in einem derartigen Prozess, soweit seine Vertretungsbefugnis reicht, rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gläubiger (BGH, Urteil vom 22.3.2018 - IX 99/17, juris, Rn. 22 ff.; Urteil vom 14.7.2016 - IX ZR 9/16, juris, Rn. 12; OLG München, Urteil vom 12.7.2018 - 23 U 2832/17, juris Rn. 29) und hat deren Rechte im Namen der Gläubiger, d.h. im fremden Namen geltend zu machen.
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