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   OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21   

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https://dejure.org/2021,34397
OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21 (https://dejure.org/2021,34397)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2021 - 6 W 53/21 (https://dejure.org/2021,34397)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 6 W 53/21 (https://dejure.org/2021,34397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 GKG
    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im Verfahren des unlauteren Wettbewerbs

  • IWW

    § 51 Abs. 2 und 3 GKG
    Recht des unlauteren Wettbewerbs

  • JurPC

    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im Verfahren des unlauteren Wettbewerbs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 51 GKG
    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im Verfahren des unlauteren Wettbewerbs

  • rechtsportal.de

    § 51 GKG
    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im Verfahren des unlauteren Wettbewerbs

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im Verfahren des unlauteren Wettbewerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des Streitwerts im Wettbewerbsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    3.000 EURO Streitwert bei wettbewerbswidrigem Verstoß gegen PAngV durch fehlende Grundpreisangabe nicht unangemessen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Die Bestimmung des Streitwerts in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten richtet sich nach § 51 Abs. 2 und 3 GKG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 549
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 28.11.2014 - 14 W 1015/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21
    Geschäfte dieser Größenordnung hatte der Gesetzgeber nicht vor Augen, als er § 51 Abs. 3 S. 1 GKG als Härtefallregelung zum Schutz wirtschaftlich schwächerer Parteien schuf (OLG Dresden BeckRS 2015, 02675; Köhler/Bornkamm UWG, § 12 Rn 5.17).
  • OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21
    Das Interesse eines Verbandes nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist im Regelfall ebenso zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; OLG Celle WRP 2016, 738; OLG München WRP 2008, 972 (976)).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21
    Das Interesse eines Verbandes nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist im Regelfall ebenso zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; OLG Celle WRP 2016, 738; OLG München WRP 2008, 972 (976)).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21
    Das Interesse eines Verbandes nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist im Regelfall ebenso zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; OLG Celle WRP 2016, 738; OLG München WRP 2008, 972 (976)).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2014 - 4 W 46/14
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21
    (5) Soweit § 51 Abs. 3 S. 1 GKG es - in Ausnahme zu dem für die Streitwertfestsetzung geltenden Angreiferinteresseprinzip - zulässt, dass auch der Standpunkt des Beklagten in die Streitwertfestsetzung einzubeziehen ist, wenn die Bedeutung der Sache für den Beklagten erheblich geringer zu bewerten ist, als der nach Abs. 2 ermittelte Streitwert (z.B. OLG Zweibrücken NJW-RR 2014, 1535 - Kleinunternehmer mit geringem Umsatz), sind hierfür keinerlei Indizien vorhanden.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 W 24/17

    Streitwertfestsetzung in Wettbewerbssachen: Indizielle Bedeutung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21
    Ein wichtiges Indiz kann dabei die Streitwertangabe in der Klageschrift sein, also die Angabe durch den Kläger zu einem Zeitpunkt, an dem der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist (Senat, WRP 2017, 719 Rn 2).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2018 - 6 U 93/17

    Wettbewerbsverstoß durch Verletzung der Verpflichtung zur Grundpreisangabe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21
    Der Senat hat in dem Beschluss vom 18.6.2018 (6 U 93/17, BeckRS 2018) den Streitwert für zwei Verstöße gegen die PAngV auf 15.000 ? festgesetzt.
  • OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23

    Streitwert bei unlauterer Nachahmung einer Uhr

    Diese Vorschrift ist nur anwendbar, wenn sich dem Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für die Wertbemessung entnehmen lassen (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.07.2021 - 6 W 53/21, WRP 2021, 1338 Rn. 9 mwN - Streitwert bei fehlender Grundpreisangabe).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 6 W 90/21

    Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung

    Nach dem in Rechtsstreitigkeiten aus dem Lauterkeitsrecht anzuwendenden § 51 Abs. 2 GKG ist der Streitwert entsprechend der sich aus dem Antrag des Klägers bzw. Antragstellers ergebenden Bedeutung der Sache zu bestimmen (zu den Grundsätzen bei der Streitwertfestsetzung im Lauterkeitsrecht: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2021 - 6 W 53/21 ).

    Damit ist grundsätzlich das sog. "Angreiferinteresse" maßgeblich, also das wirtschaftliche Interesse des Klägers bzw. Antragstellers, das nach objektiven Maßstäben zu bewerten ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.11.2011 - 6 W 65/10 = WRP 2017, 719; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2021 - 6 W 53/21 ).

  • OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 6 W 77/22

    Streitwert für Verstoß gegen Informationspflichten des § 87 Abs. 1 GEG

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kommt der Streitwertangabe des Klägers zu Beginn des Verfahrens eine erhebliche indizielle Bedeutung für das tatsächlich verfolgte Interesse zu (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2021 - 6 W 53/21 = GRUR-RR 2021, 549 und schon OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.11.2011 - 6 W 65/10).

    Geschäfte dieser Größenordnung hatte der Gesetzgeber bei Schaffung der Härtefallregelung des § 51 Abs. 3 S. 1 GKG zum Schutz wirtschaftlich schwächerer Parteien nicht vor Augen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.7.2021 - 6 W 53/21 = GRUR-RR 2021, 549; OLG Dresden BeckRS 2015, 02675; Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, 40. Auflage, § 12 Rn 4.17).

  • OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 6 W 89/21

    Streitwertfestsetzung für Unterlassungsanspruch nach UWG wegen nicht zugelassener

    Das Interesse eines Verbandes nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist im Regelfall ebenso zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; OLG Frankfurt am Main WRP 2021, 1338).
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