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   OLG Frankfurt, 21.10.2015 - 18 W 180/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30996
OLG Frankfurt, 21.10.2015 - 18 W 180/15 (https://dejure.org/2015,30996)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.10.2015 - 18 W 180/15 (https://dejure.org/2015,30996)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 18 W 180/15 (https://dejure.org/2015,30996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 Satz 2 Nr 2 JVEG
    § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG differenziert nicht zwischen vom Sachverständigen selbst gefertigten Fotografien und anderen (Anschluss an Oberlandesgericht Hamm, Beschluss 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG differenziert nicht zwischen vom Sachverständigen selbst gefertigten Fotografien und anderen (Anschluss an Oberlandesgericht Hamm, Beschluss 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 12 Abs 1 Satz 2 Nr 2
    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzes für Lichtbilder in einem Sachverständigengutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch für "fremde" Fotos gibt es 2,00 Euro!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sachverständiger bekommt auch Fotos bezahlt, die er nicht selbst gefertigt hat

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch für fremde Fotos im Gutachten gibt es nach JVEG Geld! (IBR 2016, 247)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 04.09.2012 - 25 W 200/12

    Vergütung des 1. Ausdrucks eines vom Sachverständigen nicht selbst gefertigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2015 - 18 W 180/15
    (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Beschluss 04.09.2012, Az.: 25 W 200/12 m w. N. - zitiert nach [...]; siehe auch Hartmann, Kostengesetze, Rdnr. 14 zu § 12 JVEG).
  • AG Wuppertal, 12.07.2018 - 33 C 324/17
    Hierbei ist davon auszugehen, dass in die Nebenkosten für die Anfertigung von Fotografien unter anderem auch die Fertigung der Aufnahme und die Kosten der dafür verwendeten Kamera (vgl. BT-Drucksache 17/11471) sowie eines Scanners, eines Computers mit Internetanschluss und entsprechender Fotobearbeitungssoftware einfließen (vgl. insoweit OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 18 W 180/15 -, juris).
  • AG Wuppertal, 16.04.2018 - 33 C 78/17
    Hierbei ist davon auszugehen, dass in die Nebenkosten für die Anfertigung von Fotografien unter anderem auch die Fertigung der Aufnahme und die Kosten der dafür verwendeten Kamera (vgl. BT-Drucksache 17/11471) sowie eines Scanners, eines Computers mit Internetanschluss und entsprechender Fotobearbeitungssoftware einfließen (vgl. insoweit OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 18 W 180/15 -, juris).
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