Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,29706
OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22 (https://dejure.org/2022,29706)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.10.2022 - 19 U 39/22 (https://dejure.org/2022,29706)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Oktober 2022 - 19 U 39/22 (https://dejure.org/2022,29706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,29706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 779 Abs 1 BGB
    Zustandekommen eines außergerichtlichen Vergleichs durch E-Mail-Verkehr

  • RA Kotz

    Zustandekommen außergerichtlicher Vergleich durch E-Mail-Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 779 Abs 1 BGB
    Zustandekommen eines außergerichtlichen Vergleichs durch E-Mail-Verkehr

  • rechtsportal.de

    § 779 Abs 1 BGB
    Ansprüche eines Grundstücksmaklers aufgrund eines Vergleichs über die pauschalierte Abgeltung für getätigten Aufwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außergerichtlicher Vergleich: Vereinbarung einer auflösenden Bedingung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 284/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22
    Bei einfachen Streitgenossen kann sich die Anschlussberufung nur gegen diejenigen richten, die Berufung eingelegt haben (BGH Urt. v. 13.7.1956 - VI ZR 284/54, BeckRS 1956, 31200052, zitiert über beck-online; MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 524 Rn. 25, 26).
  • BGH, 01.07.2015 - VIII ZR 226/14

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Beeinflussung des erstinstanzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22
    Eine Erfüllungsverweigerung liegt nur vor, wenn der Schuldner unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten unter keinen Umständen nachkommen (BGH, Urteil vom 01.07.2015, Az. VIII ZR 226/14, zitiert über juris).
  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 4737/15

    Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes für Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22
    Dem wurde durch eine Aufteilung der gerichtlichen Kosten zwischen dem Kläger und den Beklagten sowie einer aufgespaltenen Betrachtung der außergerichtlichen Kosten, die das jeweils unterschiedliche Obsiegen/Unterliegen in den Zweierrelationen berücksichtigt, in Anlehnung an die sog. Baumbach'sche Formel unter Berücksichtigung fiktiver Streitwerte Rechnung getragen (vgl. OLG München, Urteil vom 27. November 2018 - 28 U 617/18 Bau -, Rn. 140, juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. April 2020 - 30 U 33/19 -, juris; OLG München, Urteil vom 16. September 2016 - 10 U 4737/15 -, juris).
  • OLG Hamm, 01.04.2020 - 30 U 33/19

    Abgasskandal, Diesel, Abgassoftware, EA 189, Zurechnung, Arglist,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22
    Dem wurde durch eine Aufteilung der gerichtlichen Kosten zwischen dem Kläger und den Beklagten sowie einer aufgespaltenen Betrachtung der außergerichtlichen Kosten, die das jeweils unterschiedliche Obsiegen/Unterliegen in den Zweierrelationen berücksichtigt, in Anlehnung an die sog. Baumbach'sche Formel unter Berücksichtigung fiktiver Streitwerte Rechnung getragen (vgl. OLG München, Urteil vom 27. November 2018 - 28 U 617/18 Bau -, Rn. 140, juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. April 2020 - 30 U 33/19 -, juris; OLG München, Urteil vom 16. September 2016 - 10 U 4737/15 -, juris).
  • OLG München, 27.11.2018 - 28 U 617/18

    Erstattung von Aufwendungen für eine Ersatzvornahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22
    Dem wurde durch eine Aufteilung der gerichtlichen Kosten zwischen dem Kläger und den Beklagten sowie einer aufgespaltenen Betrachtung der außergerichtlichen Kosten, die das jeweils unterschiedliche Obsiegen/Unterliegen in den Zweierrelationen berücksichtigt, in Anlehnung an die sog. Baumbach'sche Formel unter Berücksichtigung fiktiver Streitwerte Rechnung getragen (vgl. OLG München, Urteil vom 27. November 2018 - 28 U 617/18 Bau -, Rn. 140, juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. April 2020 - 30 U 33/19 -, juris; OLG München, Urteil vom 16. September 2016 - 10 U 4737/15 -, juris).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH Urt. v. 27.1.2010 - VIII ZR 58/09, BeckRS 2010, 9302 Rn. 33 m. w. N., zitiert über beck-online).
  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 103/93

    Auslegung eines Treuhändervertrages im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22
    Insbesondere ist der Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung zu beachten (vgl. BGH, NJW 1994, 2228 (2229)).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22
    An der Entgeltlichkeit fehlt es bei einem nach Zustandekommen des Vertrages abgeschlossenen Vergleich gemäß § 779 Abs. 1 BGB jedenfalls dann, wenn dieser - wie hier - zur Streitbeilegung betreffend bereits erbrachter Leistungen die Zahlung einer pauschalen Summe für die Abgeltung dieser erbrachten Leistungen im Wege des gegenseitigen Nachgebens bei streitiger Sach- und Rechtslage zum Gegenstand hat (so im Ergebnis auch: BeckOGK/Busch, 1.6.2021, BGB § 312k Rn. 10; offenlassend, ob eine arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung grundsätzlich oder nur bei Zahlung einer Abfindung eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat: BAG Entscheidung v. 27.11.2003 - 2 AZR 135/03, BeckRS 2004, 40734, zitiert über beck-online).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.10.2022 - 19 U 39/22
    Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält (BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03 -, BGHZ 160, 83-97 und juris Rz. 12ff m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht