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   OLG Frankfurt, 21.11.1986 - 20 W 247/86   

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https://dejure.org/1986,2277
OLG Frankfurt, 21.11.1986 - 20 W 247/86 (https://dejure.org/1986,2277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.1986 - 20 W 247/86 (https://dejure.org/1986,2277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 1986 - 20 W 247/86 (https://dejure.org/1986,2277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage nach der Vereinbarkeit der Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH mit der gleichzeitigen Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied mit dominierender Stellung; Möglichkeit der Abbedingung der Regelung des § 105 Aktiengesetz (AktG); Sinn und Zweck des Aufsichtsrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Hindernis in der Person des gewählten Aufsichtsratsmitglieds nach §§ 250 Abs. 1 Nr. 4 sowie 100 Abs. 1 und 2 und 105 AktG analog, Inkompatibilität nach § 105 AktG analog, Nichtigkeit von Aufsichtsratswahlen nach § 250 AktG analog

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 482
  • MDR 1987, 237
  • BB 1987, 22
  • DB 1987, 85
  • Rpfleger 1987, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 128/99

    Ermittlung des Umfangs einer Außenvollmacht

    Bei Zweifeln über den Umfang der Vollmacht ist der geringere Umfang anzunehmen (OlG Frankfurt NJW-RR 1987, 482 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 250/05

    Spruchverfahren nach altem Recht: Unterbrechung des Verfahrens wegen Eröffnung

    Nach herrschender Auffassung findet eine Unterbrechung des Spruchverfahrens bei Insolvenz des Unternehmensträgers, gegen welchen sich der Anspruch auf Abfindung oder Ausgleich richtet, nicht statt (vgl. BayObLG DB 1978, 2163; DB 1987, 85; ZIP 98, 1876; BGH ZIP 2000, 2066; Klöcker/Frowein, SpruchG, § 11 Rn. 31; Emmerich/Habersack, Aktien- undg GmbH-Konzernrecht, 4. Aufl., Anh. Zu § 328AktG: § 11 SpruchG Rn. 17; BayObLG DZWIR 2002, 430; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., vor § 8 Rn. 4 Baumbach/Hartmann, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 7; Uhlenbruck, InsO, § 85 Rn. 8 und 34; anderer Auffassung: Stürmer in Festschrift für Uhlenbruck 2000, Seite 669 ff und Malitz, EWiR 2003, 71).
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 19/98

    Satzung eines Lohnsteuerhilfevereins

    Eine schriftliche Bekanntgabe lediglich an die Mitglieder der Mitgliedervertreterversammlung läßt das StBerG auch dann nicht genügen, wenn jene in einem Lohnsteuerhilfeverein an die Stelle der Mitgliederversammlung tritt (vgl. auch Beschluß des Bayrischen Oberlandesgerichts vom 14. Oktober 1986 3 Ob OWi 122/86, DB 1987, 85, m.zahlr.Nachw. aus dem Schrifttum).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.1995 - 19 U 160/94
    Auch bei einer Generalvollmacht werden aber völlig außergewöhnliche Rechtsgeschäfte - wie vorliegend - von einer solchen Vollmacht nicht gedeckt (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 482).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 2633/96
    Auch wenn die Vereinssatzung eine Vertreterversammlung bestimmt, ist der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellung gleichwohl allen Mitgliedern des Vereins schriftlich bekanntzugeben (vgl. BayObLG, Beschluß vom 14. Oktober 1986 - 3 Ob Owi 122/86, - DB 1987 S. 85).
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