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   OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart   

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https://dejure.org/2017,64253
OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart (https://dejure.org/2017,64253)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart (https://dejure.org/2017,64253)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 11 U 6/14 Kart (https://dejure.org/2017,64253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 GWB, § 18 GWB
    Kartellrecht: markenspezifische Abgrenzung des Ressourcenmarktes für die Reparatur von Personenkraftwagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kartellrecht: markenspezifische Abgrenzung des Ressourcenmarktes für die Reparatur von Personenkraftwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 33 ; GWB § 18

  • rechtsportal.de

    GWB § 33 Abs. 1
    Anspruch einer Kfz-Werkstätte auf Zulassung zum Vertragswerkstattsystem eines Automobilherstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.09.2003 - C-338/00

    Volkswagen / Kommission

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    Soweit die Klägerin in der Revisionsbegründung unter Bezugnahme auf Langen/Bunte/Hengst, Kartellrecht Bd. 2, 12. Aufl. Art. 101 AEUV Rdnr. 81, 100 und EuGH, Urteil vom 18.9.2003, C 338/00 - Volkswagen, meint, nach den Gesamtumständen sei das Verhalten der Beklagten, der Klägerin im Gegensatz zu der Mehrzahl der bisherigen Vertragswerkstätten keinen neuen Werkstattvertrag anzubieten, nicht als rein einseitige Maßnahme, sondern als eine "Vereinbarung" i.S.d. Art. 101 Abs. 1 AEUV anzusehen, weil von einem Einverständnis der anderen, durch die Ausdünnung des Werkstattnetzes begünstigten Werkstattbetreiber auszugehen sei, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    bb) Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH dann anzunehmen, wenn ein Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen seinen Geschäftsbetrieb im Rahmen langfristiger Vertragsbeziehungen so stark auf ein bestimmtes anderes Unternehmen auf der anderen Marktseite ausgerichtet hat, dass er nur unter Inkaufnahmen gewichtiger Wettbewerbsnachteile auf dem betreffenden Markt auf andere Unternehmen überwechseln kann (Revisionsurteil Rdnr. 28; Urteil vom 23.2.1988 - KZR 20/86 - Opel-Blitz I; Immenga/Mestmäcker/Markert, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, § 20 GWB Rn. 38).
  • BGH, 30.03.2011 - KZR 6/09

    MAN-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    Wie oben unter a) aa) dargelegt, kann die Klägerin auch als freie Werkstatt sogar ihre Spezialisierung auf die Wartung und Instandsetzung von Marke1-Fahrzeugen beibehalten, weil sie (mit Ausnahme der Erbringung von Garantie- und Kulanzleistungen) Zugang zu allen hierfür erforderlichen Ressourcen hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt, juris Rdnr. 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011; 1 U (Kart) 19/11, juris Rdnr. 46).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 1 U (Kart) 19/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    Wie oben unter a) aa) dargelegt, kann die Klägerin auch als freie Werkstatt sogar ihre Spezialisierung auf die Wartung und Instandsetzung von Marke1-Fahrzeugen beibehalten, weil sie (mit Ausnahme der Erbringung von Garantie- und Kulanzleistungen) Zugang zu allen hierfür erforderlichen Ressourcen hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.3.2011, KZR 6/09 - MAN-Vertragswerkstatt, juris Rdnr. 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011; 1 U (Kart) 19/11, juris Rdnr. 46).
  • BGH, 26.01.2016 - KZR 41/14

    Kündigung von Serviceverträgen mit Vertragswerkstätten - Jaguar-Vertragswerkstatt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2017 - 11 U 6/14
    Mit Urteil vom 26.1.2016, KZR 41/14, hat der BGH auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision der Beklagten das Berufungsurteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und die mit dem Hilfsantrag der Klägerin begehrte Feststellung ausgesprochen worden ist, und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - U (Kart) 16/18

    Anspruch des Inhabers einer Kfz-Reparaturwerkstatt auf Zulassung als

    Die zugrundeliegenden Untersuchungen sind mittlerweile fast 20 Jahre alt und seither haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Vorgaben der KFZ-Gruppenfreistellungsverordnungen (1400/2002, 461/2010) sowie der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die den freien Werkstätten immer weitreichendere Zugangsmöglichkeiten zu Original-Ersatzteilen sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen des Fahrzeugherstellers verschafft haben, grundlegend geändert (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart ).

    Der fehlende Belieferungsanspruch hat, solange die Belieferung von dritter Seite tatsächlich ohne Probleme erfolgt, keine Relevanz für die Frage, ob der Status als Vertragswerkstatt eine notwendige Ressource darstellt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.12.2017 - 11 U 6/14 Kart ).

    Es fehlt auch insoweit allerdings an einer substantiierten Darlegung der Klägerin, dass die Anleitungen für eine wirtschaftlich sinnvolle Tätigkeit als Kfz-Werkstatt für X.-Fahrzeuge unentbehrlich sind (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 21. Dezember 2017 - 11 U 6/14 Kart).

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