Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 Ausl A 175/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,47427
OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 Ausl A 175/20 (https://dejure.org/2020,47427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2020 - 2 Ausl A 175/20 (https://dejure.org/2020,47427)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - 2 Ausl A 175/20 (https://dejure.org/2020,47427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,47427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 26 IRG, § 29 IRG, § 40 IRG, § 81 IRG, Art 6 Abs 2 RB-EuHB
    Voraussetzungen bei der vereinfachten Auslieferung; Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Frankreich und fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20

    Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der EU: Gerichtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 AuslA 175/20
    Die körperliche Anwesenheit des Beistandes ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit für die Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung durch den Verfolgten bei der richterlichen Vernehmung (entgegen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20).

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 4. Dezember 2020 (Akz. Ausl 301 AR 173/20) die körperliche Anwesenheit des Beistands für eine wirksame Zustimmung für erforderlich hält, teilt der Senat diese Auslegung des § 40 IRG i.d.F. vom 10. Dezember 2019 ausdrücklich nicht.

  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 AuslA 175/20
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 24. November 2020 (Rs.C - 510/19) zum Begriff "vollstreckende Justizbehörde i.S.d. Art. 6 Abs. 2 RB-EuHB" die Entscheidung des Senats über die Zulässigkeit der Auslieferung und die Fortdauer der Auslieferungshaft beantragt.

    Entsprechend der Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in der Entscheidung vom 24. November 2020 (Rs.C - 510/19) zum Begriff "vollstreckende Justizbehörde" ist die deutsche Staatsanwaltschaft keine vollstreckende Justizbehörde i.S.d. Art. 6 Abs. 2 RB-EuHB.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht