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OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 Ausl A 175/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 26 IRG, § 29 IRG, § 40 IRG, § 81 IRG, Art 6 Abs 2 RB-EuHB
Voraussetzungen bei der vereinfachten Auslieferung; Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Frankreich und fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20
Auslieferung eines Verfolgten an einen Mitgliedstaat der EU: Gerichtliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 AuslA 175/20
Die körperliche Anwesenheit des Beistandes ist keine Voraussetzung der Wirksamkeit für die Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung durch den Verfolgten bei der richterlichen Vernehmung (entgegen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.12.2020 - Ausl 301 AR 173/20).Soweit die Generalstaatsanwaltschaft unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 4. Dezember 2020 (Akz. Ausl 301 AR 173/20) die körperliche Anwesenheit des Beistands für eine wirksame Zustimmung für erforderlich hält, teilt der Senat diese Auslegung des § 40 IRG i.d.F. vom 10. Dezember 2019 ausdrücklich nicht.
- EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde" …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 2 AuslA 175/20
Die Generalstaatsanwaltschaft hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 24. November 2020 (Rs.C - 510/19) zum Begriff "vollstreckende Justizbehörde i.S.d. Art. 6 Abs. 2 RB-EuHB" die Entscheidung des Senats über die Zulässigkeit der Auslieferung und die Fortdauer der Auslieferungshaft beantragt.Entsprechend der Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in der Entscheidung vom 24. November 2020 (Rs.C - 510/19) zum Begriff "vollstreckende Justizbehörde" ist die deutsche Staatsanwaltschaft keine vollstreckende Justizbehörde i.S.d. Art. 6 Abs. 2 RB-EuHB.