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   OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16   

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OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16 (https://dejure.org/2019,9484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2019 - 20 W 316/16 (https://dejure.org/2019,9484)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 20 W 316/16 (https://dejure.org/2019,9484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Nachlasspflegers

  • Wolters Kluwer

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Nachlasspflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960
    Nachlasspfleger; Vergütung; Verwirkung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1960
    Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Nachlasspfleger aufgrund mindestens leichtfertiger Verstöße gegen Treue- und Sorgfaltspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 134
  • FamRZ 2019, 1737
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2013 - 25 Wx 29/13

    Bemessung der Vergütung des Nachlassverwalters; Nachlasspflegschaft als besondere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).

    Nichts Anderes folgt letztlich auch aus der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Nachlasspflegervergütung bzw. zur Vergütung des Nachlassverwalters, der sich der Senat anschließt, wonach eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Pflegers/Verwalters im Ausnahmefall zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Vergütungsanspruchs führen kann (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2013, a.a.O. und Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Eine Verlängerung der Frist kann daher nur im Einzelfall unter Abwägung der jeweils bestehenden Interessen des Nachlasspflegers einerseits und des Mündels bzw. der Erben andererseits erfolgen (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 17.10.2018, Az. 20 W 293/17 nicht veröffentlicht; zum Zweck der gesetzlichen Auschlussfrist von 15 Monaten vgl. auch Senat, Beschluss vom 25.04.2017, Az. 20 W 379/15, zitiert nach juris).

    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).

  • KG, 10.07.2007 - 1 W 454/03

    Bei der Festsetzung der Vergütung nach § 56g Abs. 1 FGG findet keine Prüfung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).

    Nichts Anderes folgt letztlich auch aus der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Nachlasspflegervergütung bzw. zur Vergütung des Nachlassverwalters, der sich der Senat anschließt, wonach eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Pflegers/Verwalters im Ausnahmefall zum gänzlichen oder teilweisen Verlust des Vergütungsanspruchs führen kann (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2013, a.a.O. und Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2017 - 8 W 142/17

    Nachlasspflegervergütung: Vergütungsanspruch bei Abrechnung von Teilleistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Eine derartige Verknüpfung zwischen Rechnungslegung und dem Entstehen eines Vergütungsanspruchs sowie der damit einhergehenden entsprechenden Festsetzung einer erdienten Nachlasspflegervergütung besteht nicht (vergleiche OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2017, Az. 8 W 142/17).
  • OLG Stuttgart, 18.07.2011 - 7 U 146/10

    Kreditfinanzierte Lebensversicherung im Rahmen des Anlagemodells "EuroPlan":

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Den Schreiben ist dann jeweils eine von dem Antragsteller formulierte Vollmacht - deren Inhalt nach dem unbestrittenen Vortrag des Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführer bereits in einem anderen, ähnlichen Fall von dem OLG Frankfurt am Main, Az. 7 U 146/10 als nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes vereinbar angesehen wurde - beigefügt worden mit dem Hinweis, es bleibe den Erben selbstverständlich überlassen, sich selbst um die weitere Abwicklung zu bemühen.
  • OLG Naumburg, 28.04.2014 - 12 Wx 24/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Im Hinblick auf den anderweitig begründeten Erfolg der Beschwerde bedarf es hier jedoch keiner Entscheidung des Senats darüber, ob dieses Vorgehen des Nachlassgerichts möglicherweise dadurch zu Gunsten des Antragstellers hätte "geheilt" werden können, dass es dem Nachlassgericht gemäß § 242 BGB verwehrt gewesen wäre, sich auf ein (teilweises) Erlöschen seines Vergütungsanspruchs wegen Fristversäumung zu berufen, weil der Antragsteller auf die Fristverlängerung hätte vertrauen dürfen (so Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.04.2014, Az. 12 Wx 24/14, zitiert nach juris), oder ob ein derartiger Vertrauenstatbestand schon im Hinblick auf die Interessen der Erben nicht hätte zum Tragen kommen können.
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10

    Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).
  • BayObLG, 11.07.1991 - BReg. 3 Z 79/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Die obergerichtliche Rechtsprechung ist dabei zum einen davon ausgegangen, dass ein Verwirkungseinwand im Vergütungsfestsetzungsverfahren jedenfalls dann beachtlich ist, wenn die Tatsachen für die Beurteilung der strafrechtlichen Vorwürfe von Unterschlagung oder Untreue feststehen oder jedenfalls unschwer die entsprechende strafrechtliche Wertung vollzogen werden kann (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 11.07.1991, BReg 3 Z 79/91 und OLG Hamm, Beschluss vom 25.01.2007, Az. 15 W 309/06, zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16
    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach § 1836e BGB

  • BGH, 30.10.2003 - 3 StR 276/03

    Untreue (Nichteinzahlung auf Anderkonto durch einen Rechtsanwalt; subjektiver

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

  • OLG Brandenburg, 18.07.2022 - 3 W 97/21

    Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung für eine Tätigkeit als

    Sofern aus der eingewandten mangelhaften Geschäftsführung Ersatzansprüche gegen den Nachlasspfleger resultieren können, müssen diese in einem Rechtsstreit vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden, für dessen Entscheidung dann das Prozessgericht und nicht - wie im Vergütungsfestsetzungsverfahren - der Rechtspfleger zuständig ist (BGH, Beschluss vom 11.04.2012, XII ZB 459/10; OLG Hamm, Beschluss vom 23.04.2020 - 10 W 26/19; Senatsbeschluss vom 12.01.2021, 3 W 131/20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2019, 20 W 316/16).

    Eine Verwirkung kommt auch dann in Betracht, wenn bereits anhand des Akteninhalts eine schwerwiegende, jedenfalls leichtfertige Pflichtverletzung des Nachlasspflegers oder Nachlassverwalters festgestellt werden kann, aufgrund derer sich dieser nach allgemeinem Rechts- und Billigkeitsempfinden seines Lohnes als "unwürdig" erweist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2019, 20 W 316/16).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Weiterhin ist die Rechtsprechung mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers (so wie auch bei dem gesetzlichen Betreuer) Gegenansprüche/Einwendungen, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10, und vom 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschlüsse vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris, vom 25.04.2017, a. a. O., und vom 22.01.2019, Az. 20 W 316/16, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 01.02.2023 - 3 W 885/22

    Wirksame Bestellung; Nachlasspfleger; persönliche Verpflichtung; telefonische

    Etwas anderes gilt nur bei einer bereits im Festsetzungsverfahren - etwa aufgrund eines Geständnisses - feststehenden gewichtigen und zumindest leichtfertigen Pflichtverletzung, die in ihrer Schwere mit einer vorsätzlichen Schädigung des Nachlassvermögens zumindest vergleichbar ist (Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 20 W 316/16 -, FGPrax 2019, 134).

    Zum Teil wird - etwas weitergehender - formuliert, eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs komme auch bei gewichtigen zumindest leichtfertigen Pflichtverletzungen in Betracht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 20 W 316/16 -, Rn. 31, juris, mit Hinweis auf die zur Vergütung eines Insolvenzverwalters ergangene Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02 - ).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2021 - 3 Wx 236/19

    Vergütung des Nachlasspflegers bei mangelhafter Amtsführung

    Damit dringt die Beteiligte zu 1 deshalb nicht durch, weil der Einwand mangelhafter Amtsführung bei der Festsetzung der Nachlasspflegervergütung nach einhelliger Auffassung grundsätzlich unerheblich ist; über etwaige, aus der Amtsführung des Nachlasspflegers entstandene Gegenansprüche auf Schadenersatz oder Herausgabe hat nicht das Nachlassgericht, sondern ein Prozessgericht zu befinden (so schon Senat, Beschluss vom 21. April 2010, 3 Wx 7/10, BeckRS 2011, 1698; aus jüngerer Zeit z.B. OLG Frankfurt, FGPRax 2019, 134, 135).
  • OLG Brandenburg, 10.01.2024 - 3 W 85/23

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung der Nachlassverwalterin

    Sofern aus der eingewandten mangelhaften Geschäftsführung Ersatzansprüche gegen den Nachlasspfleger resultieren können, müssen diese in einem Rechtsstreit vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 11.04.2012, XII ZB 459/10; OLG Hamm, Beschluss vom 23.04.2020 - 10 W 26/19; Senatsbeschluss vom 12.01.2021, 3 W 131/20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2019, 20 W 316/16).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2022 - 3 W 115/22
    Sofern aus der eingewandten mangelhaften Geschäftsführung Ersatzansprüche gegen den Nachlasspfleger resultieren können, müssen diese in einem Rechtsstreit vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden, für dessen Entscheidung dann das Prozessgericht und nicht - wie im Vergütungsfestsetzungsverfahren - der Rechtspfleger zuständig ist (BGH, Beschluss vom 11.04.2012, XII ZB 459/10; OLG Hamm, Beschluss vom 23.04.2020 - 10 W 26/19; Senatsbeschluss vom 12.01.2021, 3 W 131/20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2019, 20 W 316/16).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2022 - 3 W 115/22

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für einen Nachlasspfleger Angemessene

    Sofern aus der eingewandten mangelhaften Geschäftsführung Ersatzansprüche gegen den Nachlasspfleger resultieren können, müssen diese in einem Rechtsstreit vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden, für dessen Entscheidung dann das Prozessgericht und nicht - wie im Vergütungsfestsetzungsverfahren - der Rechtspfleger zuständig ist (BGH, Beschluss vom 11.04.2012, XII ZB 459/10; OLG Hamm, Beschluss vom 23.04.2020 - 10 W 26/19; Senatsbeschluss vom 12.01.2021, 3 W 131/20; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2019, 20 W 316/16).
  • OLG Köln, 16.01.2020 - 2 Wx 14/20

    Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Unbekannter Erbe;

    Zum anderen dient diese Ausschlussfrist aber auch dem Interesse der Allgemeinheit, weil so zudem eine mögliche Ersatzhaftung des Staates vermieden wird (vgl. OLG Frankfurt; Beschluss v. 22.01.2019, 20 W 316/16 m.w.N.).
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