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   OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20   

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https://dejure.org/2020,4739
OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20 (https://dejure.org/2020,4739)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2020 - 6 W 2/20 (https://dejure.org/2020,4739)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 6 W 2/20 (https://dejure.org/2020,4739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltskosten ohne Erforderlichkeit nach § 140 Abs. 4 MarkenG bedenklich aber verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 287
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    Jedenfalls aber reicht es für die Mitwirkung des Patentanwalts und die Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten regelmäßig aus, wenn die Mitwirkung eines Patentanwalts anwaltlich versichert wird, § 140 Abs. 2 ZPO (OLG Saarbrücken GRUR-RR 2009, 326 (327)).

    Den beteiligten Anwälten kann weder die wahrheitswidrige Behauptung einer Mitwirkung noch die Erstellung von Scheinrechnungen unterstellt werden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 308 (309) - Fahrbare Betonpumpen; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2009, 326 (327)).

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    Dass die "unwiderlegliche gesetzliche Vermutung" (BGH aaO Tz. 46 -Irreführende Lieferantenangabe) mit den Vorgaben der Richtlinie 2004/48/EG (Durchsetzungsrichtlinie) nicht zu vereinbaren ist und deshalb entgegen der ständigen Rechtsprechung des BGH eine richtlinienkonforme Auslegung (vgl. hierzu BGH GRUR 2018, 1044 Tz. 48 mwN - Dead Island) dahingehend zu erfolgen hätte, dass im Einzelfall jeweils zu prüfen wäre, ob die Mitwirkung eines Patentantwalts erforderlich war, erachtet der Senat daher als fernliegend.
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 70/11

    Kosten des Patentanwalts IV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Patentanwalt gegenüber dem Rechtsanwalt eine "Mehrleistung" erbracht hat (vgl. BGH GRUR 2003, 639, 64; BGH, GRUR 2011, 754 Tz. 17, BGH GRUR 2012, 756 Tz. 20, GRUR 2012, 759 Tz. 11 - Kosten des Patentanwalts I bis IV; GRUR 2016, 526 Tz. 46 - Irreführende Lieferantenangabe).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 47/14

    Auskunftsvereinbarung zwischen einem Markeninhaber und einem Einzelhändler:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Patentanwalt gegenüber dem Rechtsanwalt eine "Mehrleistung" erbracht hat (vgl. BGH GRUR 2003, 639, 64; BGH, GRUR 2011, 754 Tz. 17, BGH GRUR 2012, 756 Tz. 20, GRUR 2012, 759 Tz. 11 - Kosten des Patentanwalts I bis IV; GRUR 2016, 526 Tz. 46 - Irreführende Lieferantenangabe).
  • BGH, 09.05.2019 - I ZB 83/18

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit eines durch die Mitwirkung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    Auch hat der Bundesgerichtshof in der letzten Entscheidung zu dieser Frage ausdrücklich offengelassen, ob an der bisherigen Auslegung von § 140 III MarkenG festzuhalten ist (BGH GRUR 2019, 983, Rnr. 10 - Kosten des Patentanwaltes V).
  • OLG Hamburg, 11.03.1998 - 8 W 43/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, MDR 1998, 1311; OLG München, GRUR-RR 2004, 224; KG, Beschluss vom 30.07.2018, 19 W 149/17, BeckRS 2018, 29685; siehe auch Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 3. Aufl., 2018, § 140 RdNr. 67) verfängt die verfassungsrechtliche Kritik nicht.
  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Patentanwalt gegenüber dem Rechtsanwalt eine "Mehrleistung" erbracht hat (vgl. BGH GRUR 2003, 639, 64; BGH, GRUR 2011, 754 Tz. 17, BGH GRUR 2012, 756 Tz. 20, GRUR 2012, 759 Tz. 11 - Kosten des Patentanwalts I bis IV; GRUR 2016, 526 Tz. 46 - Irreführende Lieferantenangabe).
  • BPatG, 16.11.1999 - 27 ZA (pat) 2/98

    Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    Soweit für den Senat ersichtlich wurde diese Beurteilung bisher auch in der Instanzrechtsprechung durchgehend und in der Kommentarliteratur weitgehend vertreten; in letzter Zeit mehren sich jedoch die Stimmen, die Regelung für rechtspolitisch verfehlt oder sogar verfassungs- oder europarechtswidrig halten (Gruber in BeckOK Markenrecht, 19. Edition, § 140, Rnr. 33 ff; Gruber ZRP 2017, 53; Barnitzke, GRUR 2016, 908; vgl. auch BPatG GRUR 2000, 331, 333).
  • KG, 30.07.2018 - 19 W 149/17

    Erstattung der Kosten des hinzugezogenen Patentanwalts in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, MDR 1998, 1311; OLG München, GRUR-RR 2004, 224; KG, Beschluss vom 30.07.2018, 19 W 149/17, BeckRS 2018, 29685; siehe auch Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 3. Aufl., 2018, § 140 RdNr. 67) verfängt die verfassungsrechtliche Kritik nicht.
  • OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten bei Klage auf Erstattung von Kosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20
    Ausreichend ist sogar schon, wenn die Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und später eine auf das Verfahren bezogene Rechnung vorgelegt wird (Senat, GRUR-RR 2012, 307), wie es hier geschehen ist.
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 196/10

    Kosten des Patentanwalts III

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

  • OLG Frankfurt, 16.04.2020 - 6 W 15/20

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in Designsachen

    Diese Rechtsfrage ist nicht nur Gegenstand der Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin, sondern auch einer vom erkennenden Senat zugelassenen, beim BGH anhängigen Rechtsbeschwerde ( OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.1.2020 - 6 W 2/20 -, juris).
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