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   OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20   

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https://dejure.org/2021,1426
OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20 (https://dejure.org/2021,1426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2021 - 4 WF 199/20 (https://dejure.org/2021,1426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 4 WF 199/20 (https://dejure.org/2021,1426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 83 FamFG ; § 81 FamFG

  • rechtsportal.de

    § 83 FamFG ; § 81 FamFG
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Sorgerechtsverfahrens Niederschlagung der durch die Beauftragung einer Verfahrensbeiständin entstandenen Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 879
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 29.4.2020 - XII ZB 112/19 -, FamRZ 2020, 1171) und des Senats (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschl. v. 16.12.2011 - 4 UF 257/11 -, veröffentlicht unter www.hefam.de) kommt als milderes Mittel gegenüber einer Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil die Erteilung einer Vollmacht in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11

    Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 29.4.2020 - XII ZB 112/19 -, FamRZ 2020, 1171) und des Senats (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschl. v. 16.12.2011 - 4 UF 257/11 -, veröffentlicht unter www.hefam.de) kommt als milderes Mittel gegenüber einer Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil die Erteilung einer Vollmacht in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 2 UF 154/16

    Absehen von Gerichtskosten für Verfahrensbeistand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20
    Bei dieser Sachlage hätte es nahegelegen, dass das Amtsgericht zunächst Vorermittlungen dazu anstellt, ob überhaupt ein elterlicher Interessenkonflikt besteht (vgl. OLG Frankfurt v. 29.6.2016 - 2 UF 154/16 -, FamRZ 2017, 543 Rnr. 18; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.4.2018 - 16 BF 2/18 -, FamRZ 2019, 630).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 16 WF 2/18
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20
    Bei dieser Sachlage hätte es nahegelegen, dass das Amtsgericht zunächst Vorermittlungen dazu anstellt, ob überhaupt ein elterlicher Interessenkonflikt besteht (vgl. OLG Frankfurt v. 29.6.2016 - 2 UF 154/16 -, FamRZ 2017, 543 Rnr. 18; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.4.2018 - 16 BF 2/18 -, FamRZ 2019, 630).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 WF 199/20
    Die isolierte Kostenbeschwerde in Kindschaftssachen ist auch dann zulässig, wenn der Beschwerdewert nach § 61 Abs. 1 FamFG nicht erreicht ist, da diese Vorschrift auf eine Kostenbeschwerde in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung findet (BGH FamRZ 2013, 1961).
  • OLG Oldenburg, 31.05.2021 - 4 WF 14/21

    Beschwerde gegen die Auferlegung von Gerichtskosten; Vergleich in einem

    Sie erklären bei Abgabe einer solchen Erklärung nach herkömmlichem prozessualen Verständnis vielmehr auch ihre Verpflichtung, die Gerichtskosten in Gestalt der gerichtlichen Gebühren und Auslagen nach Kopfteilen zu übernehmen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Oktober 2018 - II-8 WF 45/18 -, FamRZ 2019, 912-913 ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 6 WF 154/19 -, FamRZ 2020, 858-859 , beide zitiert nach Juris; für die entsprechende Auslegung einer gerichtlichen Kostenentscheidung siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 4 WF 199/20 -, zitiert nach Juris).

    Bei der gebotenen interessengerechten Gesamtbetrachtung des Vergleiches sind als die aus den in dem Vergleich enthaltenen einzelnen Regelungen verpflichteten Beteiligten indes lediglich die Eltern der Kinder anzusehen (für eine solches Verständnis einer gerichtlichen Kostenaufhebung in einer Kindschaftssache siehe etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 4 WF 199/20 -, zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2022 - 6 WF 154/22

    Absehen von Gerichtskosten nach § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG für Verfahrensbeistand

    Deshalb entspricht es regelmäßig billigem Ermessen i.S.d. § 81 Abs. 1 FamFG, die Kosten zwischen den beteiligten Eltern aufzuheben (vgl. auch OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 22.01.2021 - 4 WF 199/20 -, BeckRS 2021, 1171, Rn. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.12.2009 - 7 WF 1483/09 -, juris Rn. 51; OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2011 - 4 UF 256/11 -, juris Rn. 4, KG Berlin, Beschluss vom 08.12.2011 - 19 UF 128/11 -, juris Rn. 2; Feskorn, in: Zöller, 34. Auflage, Rn. 6 zu § 81 FamFG).
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