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   OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10   

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https://dejure.org/2010,13034
OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,13034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,13034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2010 - 5 W 10/10 (https://dejure.org/2010,13034)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 246 Abs 2 S 2 AktG, § 249 AktG
    Nebeninterventionsfrist nach § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristerfordernis für die Beteiligung eines Aktionärs als Nebenintervenient gem. § 246 Abs. 4 des Aktiengesetzes (AktG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 246; AktG § 249
    Frist für die Beteiligung eines Aktionärs als Nebenintervenient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1153
  • NZG 2010, 785
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2009 - II ZB 8/08

    Anfechtungsprozess - Kostenersatz für beigetretenen Aktionär

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
    Auch in der vom Streithelfer zu 7) zitierten Entscheidung des BGH (Beschluss vom 15.06.2009 - Az.: II ZB 8/08, AG 2009, 624 ) wird lediglich klargestellt, dass eine über den Wortlaut hinausgehende Anwendung des § 246 Abs. 4 Satz 2 AktG für den Beitritt auf Seiten der beklagten Gesellschaft ausscheide (BGH, a.a.O., Juris Rn. 9) und im Hinblick auf das unabdingbare rechtliche Gehör der Aktionäre die Regelung des § 246 Abs. 4 Satz.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 4 U 126/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
    Nachdem das Landgericht die Entscheidung über die Zurückweisung des Streithelfers zu 7) zulässigerweise im Endurteil getroffen hat, ist die zurückweisende Entscheidung auch in diesem Falle mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (§ 71 Abs. 2 ZPO; Zöller-Vollkommer, ZPO 28. Aufl., § 71 Rn. 5 m. N.; BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 606; KGR 2009, 584), die ebenso in der Zweiwochenfrist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt wurde.
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 184/80

    Zulassung als Streithelfer als Vorausetzung der Revision gegen die Zurückweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
    Nachdem das Landgericht die Entscheidung über die Zurückweisung des Streithelfers zu 7) zulässigerweise im Endurteil getroffen hat, ist die zurückweisende Entscheidung auch in diesem Falle mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (§ 71 Abs. 2 ZPO; Zöller-Vollkommer, ZPO 28. Aufl., § 71 Rn. 5 m. N.; BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 606; KGR 2009, 584), die ebenso in der Zweiwochenfrist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt wurde.
  • KG, 03.04.2009 - 14 W 70/08

    Nebenintervention: Entscheidung über die Nichtzulassung im Endurteil; Lauf einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2010 - 5 W 10/10
    Nachdem das Landgericht die Entscheidung über die Zurückweisung des Streithelfers zu 7) zulässigerweise im Endurteil getroffen hat, ist die zurückweisende Entscheidung auch in diesem Falle mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (§ 71 Abs. 2 ZPO; Zöller-Vollkommer, ZPO 28. Aufl., § 71 Rn. 5 m. N.; BGH NJW 1982, 2070; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 606; KGR 2009, 584), die ebenso in der Zweiwochenfrist des § 569 Abs. 1 ZPO eingelegt wurde.
  • OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 5 U 29/10

    Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Erwerb einer

    Den Beitritt des Streithelfers I hat das Landgericht zurückgewiesen, die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 22.03.2010 - 5 W 10/10 (Bl. 1050 bis 1055 d. A.) zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.
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