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   OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 4 UF 31/17   

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https://dejure.org/2018,13812
OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 4 UF 31/17 (https://dejure.org/2018,13812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2018 - 4 UF 31/17 (https://dejure.org/2018,13812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2018 - 4 UF 31/17 (https://dejure.org/2018,13812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 VersAusglG, § 19 Abs. 2 VersAusglG, § 19 Abs. 3 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Behandlung von US-Anrechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich: Behandlung von US-Anrechten

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    VersAusglG 2; VersAusglG 19 Abs. 2, VersAusglG 19 Abs. 3
    Ausländische Anrechte; Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; ausgleichsreif; auszugleichende Anrechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländische Anrechte; Vorbehalt des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; ausgleichsreif; auszugleichende Anrechte

  • rechtsportal.de

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich sogeannnter TSP-Anrechte von Angehörigen der US-Bundesbehörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Frankfurt/Main - 402 F 2166/15
  • OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 4 UF 31/17

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1661
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 10 UF 45/11

    Versorgungsausgleich: Absehen von der Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 4 UF 31/17
    Kann der Ausgleichswert der ausländischen Anrechte mangels hinreichender Mitwirkung des Versorgungsberechtigten nicht vollständig aufgeklärt werden, ist eine Schätzung analog § 287 ZPO möglich (Anschluss OLG Brandenburg FamRZ 2014, 311-312).

    Es genügt eine Schätzung analog § 287 ZPO (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2014, 311-312; OLG Karlsruhe FamRZ 2013, 41).

    Nach der eindeutigen Formulierung des Gesetzes ("soweit") kommt bei Existenz ausländischer Anrechte daher auch ein nur teilweises Absehen vom Wertausgleich bei der Scheidung in Betracht (OLG Brandenburg FamRZ 2014, 311-312; Erman- Norpoth/Sasse , BGB, 15. A., § 19 VersAusglG, Rz. 19).

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2013 - 6 UF 440/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Amtsermittlungsgrundpflicht über Grund und Höhe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 4 UF 31/17
    Entsprechen sich die Werte der auszugleichenden Anrechte der beteiligten Eheleute zumindest annähernd, sind die (ausschließlich) ausländischen Anrechte eines Ehepartners aber nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG nicht ausgleichsreif, gebietet es die Billigkeit, von einem Ausgleich des anderen Ehepartners ganz oder teilweise abzusehen, wenn dieser lediglich Ausgleichsansprüche erwerben würde, deren Realisierung erst nach Eintritt des Versorgungsfalls möglich und zudem nicht hinreichend gesichert ist (Anschluss OLG Saarbrücken FamRZ 2014, 41; OLG Zweibrücken FamRZ 2013, 1492).

    § 19 Abs. 3 VersAusglG dient dem Zweck, zu verhindern, dass ein Ehegatte die Hälfte seiner in der Ehezeit erworbenen inländischen Anrechte mit dem Wertausgleich bei der Scheidung bereits endgültig verliert, während er in Bezug auf das vom anderen Ehegatten erworbene ausländische Anrecht lediglich schuldrechtliche Ausgleichsansprüche erwirbt, deren Realisierung erst nach Eintritt des Versorgungsfalles möglich und zudem nicht hinreichend gesichert ist (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2014, 41; OLG Zweibrücken FamRZ 2013, 1492; Wick , Der Versorgungsausgleich, 3. A., Rz. 402; Borth , Versorgungsausgleich, 7. A., Rz. 599).

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2011 - 6 UF 60/11

    Versorgungsausgleich: Pflicht zur Amtsermittlung ausländischer Anrechte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 4 UF 31/17
    Gemäß § 224 Abs. 4 FamFG ist es geboten, aber auch ausreichend, die nach dem Wertausgleich bei der Scheidung für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung verbleibenden Anrechte in den Gründen der Entscheidung zu benennen, selbst wenn dies keine konstitutive Bedeutung hat (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1735-1736; Keidel- Weber , FamFG, 19. A., § 224, Rz. 10).
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 325/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 4 UF 31/17
    Bis zur Ausübung des Wahlrechts durch die Antragstellerin gegenüber dem Versorgungsträger ist das Anrecht damit auf die Zahlung einer Rente gerichtet und unterfällt daher dem Wertausgleich bei der Scheidung (vgl. BGH FamRZ 2014, 1613-1614 und FamRZ 2012, 1039-1040).
  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 16/14

    Versorgungsausgleich betrieblicher Anrechte: Unabhängigkeit von der Leistungsform

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 4 UF 31/17
    Bis zur Ausübung des Wahlrechts durch die Antragstellerin gegenüber dem Versorgungsträger ist das Anrecht damit auf die Zahlung einer Rente gerichtet und unterfällt daher dem Wertausgleich bei der Scheidung (vgl. BGH FamRZ 2014, 1613-1614 und FamRZ 2012, 1039-1040).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2023 - 4 UF 155/22

    Maßgebliche Ehezeit für Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Aussetzung

    Nach diesen Maßstäben erscheint es im Hinblick auf den Entzug eines Anrechts mit einem Kapitalwert von über 27.000,- EUR daher angemessen, von einem Ausgleich des bei der DRV Hessen bestehenden Anrechts des Antragsgegners mit einem Kapitalwert von 25.000,- EUR gänzlich abzusehen, den Ausgleich des Anrechts also auszuschließen (vgl. Senat FamRZ 2018, 1661).
  • OLG Bamberg, 11.07.2019 - 2 U 3/18

    Anwaltliche Pflichtverletzung bei Verzicht auf den Versorgungsausgleich

    Gemäß § 2 VersAusglG unterfallen dem Versorgungsausgleich auch die Anrechte aus dem Federal Employees Retirement System (FERS) als auch die nach dem Uniformed Services Former Spouses Protection Act (USFSPA), da diese auf Rentenzahlungen gerichtet sind (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2018, 1661).
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