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   OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13   

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https://dejure.org/2013,74974
OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13 (https://dejure.org/2013,74974)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.2013 - 5 UF 8/13 (https://dejure.org/2013,74974)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 2013 - 5 UF 8/13 (https://dejure.org/2013,74974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Einbeziehung freiwilliger Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge in den Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung freiwilliger Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge in den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung des Versorgungsausgleichs bei bereits mehr als 15 Jahre laufendem Rentenbezug aus einem kapitalgedeckten Anrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats findet ein Versorgungsausgleich ganz oder teilweise nur dann nicht statt, wenn der Wertausgleich dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich eine dauerhafte gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten und die aus der Ehezeit herrührende Schlechterstellung eines Partners in der Altersvorsorge auszugleichen, in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH FamRZ 1988, 489; 1989, 1062; 2005, 2052; 2006, 769).

    Für die Annahme einer groben Unbilligkeit i. S. d. § 27 S. 1 VersAusglG bedarf es in diesem Zusammenhang stets eines vorwerfbaren Fehlverhaltens des einwirkenden Ehegattens (BGH FamRZ 1986, 658; 2005, 2052).

    Auch soweit sich der Antragsteller darauf beruft, die Antragsgegnerin verfüge über eine hinreichende Alterssicherung, während er auch unter Berücksichtigung insbesondere seiner Krankheitskosten und seiner Unterhaltspflicht gegenüber seiner zweiten Ehefrau auf seine Alterseinkünfte angewiesen sei, führt dies nicht dazu, dass der hälftige Ausgleich der ehezeitlichen Anrechte dem gesetzlichen Grundgedanken in unerträglicher Art und Weise widersprechen würde (BGH FamRZ 2005, 2052; 2007, 996).

  • KG, 13.08.2012 - 17 UF 62/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von kapitalgedeckten Anrechten der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Auch wenn man unterstellt, dass das Versorgungsanrecht bei der C AG kapitalgedeckt finanziert wäre, entspricht es der Rechtsprechung des Senates, dass der laufende Rentenbezug keine zu berücksichtigende nachträglich Veränderung i. S. d. § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG darstellt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.1.2012, 5 UF 90/00; vgl. auch zum vorzeitigen Rentenbezug nach altem Recht: BGH FamRZ 2011, 1214 m. Anm. Schwamb FamFR 2011, 322; im Ergebnis auch KG FamRZ 2013, 464 ).

    Der Kapitalverzehr geht daher im Ergebnis zu Lasten des Ausgleichspflichtigen (KG FamRZ 2013, 464; OLG Frankfurt, a. a. O.; Holzwarth FamRZ 2013, 420, 422).

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 23/08

    Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichsbetrags bei vorzeitigem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Hierunter fallen insbesondere Wertänderungen, die ihre Ursachen in Änderungen der für die Versorgung maßgeblichen Rechtsgrundlage haben, also insbesondere auch Satzungsänderungen, weil sie nicht auf individuellen Änderungen beruhen (BGH FamRZ 2012, 769; Holzwarth FamRZ 2013, 420, 421).
  • BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Für die Annahme einer groben Unbilligkeit i. S. d. § 27 S. 1 VersAusglG bedarf es in diesem Zusammenhang stets eines vorwerfbaren Fehlverhaltens des einwirkenden Ehegattens (BGH FamRZ 1986, 658; 2005, 2052).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2012 - 18 UF 327/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübung des Kapitalwahlrechts bei einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Steht diese in einem bewussten Zusammenhang mit einer bevorstehenden Ehescheidung oder gar einem laufenden Versorgungsausgleichsverfahren, lässt dies im Regelfall auf eine Schädigungsabsicht schließen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.3.2013, 5 UF 138/12; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 1880; Johannsen/Henrich/Holzwarth, a. a. O., § 27 VersAusglG Rn. 40).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZB 42/99

    Einbeziehung einer Rentenlebensversicherung mit Kapitalwahlrecht in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Zwar hat alleine die Ausübung des damals in 2003 noch für den Antragsteller in der Satzung des Versorgungsträgers vorgesehenen Kapitalabfindungsrechts nach der ab 1.9.2009 geltenden Rechtslage das Anrecht entgegen der zuvor bestehenden Gesetzeslage (vgl. BGH FamRZ 2003, 923) nicht dem Versorgungsausgleich entzogen, da nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG Anrechte im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes unabhängig von der Leistungsform auszugleichen sind.
  • OLG Brandenburg, 22.09.2010 - 9 UF 98/10

    Berücksichtigung einer gekündigten Lebensversicherung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Ein nachträglich durch Auszahlung erloschenes Anrecht kann auch nach der seit 1.9.2009 geltenden Rechtslage nicht mehr ausgeglichen werden, da eine nicht mehr vorhandene Versorgung einer Teilung nicht zugänglich ist (OLG Brandenburg FamRZ 2011, 722; OLG Dresden FamRZ 2011, 40; Götsche FuR 2013, 71, 77).
  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 34/86

    Berücksichtigung vor der Ehezeit erworbener Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats findet ein Versorgungsausgleich ganz oder teilweise nur dann nicht statt, wenn der Wertausgleich dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, nämlich eine dauerhafte gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten und die aus der Ehezeit herrührende Schlechterstellung eines Partners in der Altersvorsorge auszugleichen, in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH FamRZ 1988, 489; 1989, 1062; 2005, 2052; 2006, 769).
  • AG Lahnstein, 19.08.1986 - 5 F 183/84

    Anwartschaften im Beamtenversicherungsverein; Versorgungsanwartschaften bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Dies hat für die Durchführung des Versorgungsausgleiches im Gegensatz zum Unterhaltsrecht (§ 1579 Nr. 2 BGB) grundsätzlich keine Bedeutung, auch nicht im Rahmen von § 27 VersAusglG (vgl. AG Lahnstein NJW-RR 1987, 200 [AG Lahnstein 19.08.1986 - 5 F 183/84-VA] bei Wiederverheiratung des Berechtigten).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 127/08

    Versorgungsausgleich: Bewertung der Rechtsanwaltsversorgung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 5 UF 8/13
    Auch wenn man unterstellt, dass das Versorgungsanrecht bei der C AG kapitalgedeckt finanziert wäre, entspricht es der Rechtsprechung des Senates, dass der laufende Rentenbezug keine zu berücksichtigende nachträglich Veränderung i. S. d. § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG darstellt (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.1.2012, 5 UF 90/00; vgl. auch zum vorzeitigen Rentenbezug nach altem Recht: BGH FamRZ 2011, 1214 m. Anm. Schwamb FamFR 2011, 322; im Ergebnis auch KG FamRZ 2013, 464 ).
  • OLG Dresden, 02.06.2010 - 23 UF 212/10

    Versorgungsausgleich; Geringügigkeit

  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 473/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wegfall der Voraussetzungen für eine

  • OLG Hamm, 28.08.2012 - 14 UF 149/12

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Kapitallebensversicherungen

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

  • BGH, 18.09.1991 - XII ZB 92/89

    Kein Ausgleich bei nachträglich erloschenem Versorgungsanrecht

  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 206/06

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer zum Zeitpunkt der Entscheidung über den

  • OLG Frankfurt, 26.01.2012 - 5 UF 90/00

    Versorgungsausgleich: Zur tatsächlichen Veränderung im Sinne von § 5 II 2

  • OLG Frankfurt, 06.11.2013 - 5 UF 125/13

    Versorgungsausgleich: Abtreten des Versorgungsanrechts während des Verfahrens als

    Durch die Einführung des Hin- und Her-Ausgleichs vereinzelter Versorgungsanrecht nach § 1 Abs. 1 VersAusglG können nunmehr Fälle des treuwidrigen Einwirkens auf Versorgungsanrechte über § 27 VersAusglG dahin korrigiert werden, dass der benachteiligte Ehegatte von seinen eigenen Versorgungsanrechten entsprechend des Wertes des entzogenen Anrechts weniger auszugleichen hat (BGH FamRZ 2013, 1362; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.4.2013, 5 UF 8/13).
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