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OLG Frankfurt, 22.05.2017 - 23 U 130/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 172 Abs. 4 HGB, § 171 Abs. 1 HGB, § 398 BGB
Rückforderung von Ausschüttungen durch Treuhänder - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von Ausschüttungen durch Treuhänder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
HGB § 172 Abs. 4 ; HGB § 171 Abs. 1 ; BGB § 398
Ansprüche des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber auf Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines Fondsanlegers wegen erhaltener Ausschüttungen
Verfahrensgang
- LG Hanau, 12.05.2016 - 9 O 498/16
- OLG Frankfurt, 22.05.2017 - 23 U 130/16
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 15.03.2018 - 319 O 203/17
Treuhänderische Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: Anspruch eines …
Von der Regelung in § 1 Ziff. 7 des Treuhandvertrags (Freistellung von allen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Treuhandverhältnis ergeben können) erfasst sind u.a. Freistellungsansprüche, die sich daraus ergeben, dass die Klägerin sich infolge der Auszahlung der Ausschüttungen an die Treugeber einer Außenhaftung ausgesetzt sieht (vgl. OLG München, Urteil vom 01.06.2017, 23 U 3628/16, OLG Frankfurt, Urteil vom 22.05.2017, 23 U 130/16).