Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.05.2020 - I-6 U 23/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11606
OLG Frankfurt, 22.05.2020 - I-6 U 23/20 (https://dejure.org/2020,11606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2020 - I-6 U 23/20 (https://dejure.org/2020,11606)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2020 - I-6 U 23/20 (https://dejure.org/2020,11606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AMG, § 21 AMG, § 294 ZPO, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Eilverfahren: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides nach § 21 Abs. 4 AMG durch Weigerung der Übergabe eines ungeschwärzten Entscheidungstextes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht/Wettbewerbsrecht: Mangelnde Glaubhaftmachung der Tatbestandswirkung eines Bescheides nach § 21 Abs. 4 AMG durch Weigerung der Übergabe eines ungeschwärzten Entscheidungstextes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Folgen der Präsentation eines Hustensafts

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Arzneimittel oder Medizinprodukt? Unzulässige Präsentation eines Hustensafts

  • datev.de (Kurzinformation)

    Folgen der Präsentation eines Hustensafts

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Folgen der Präsentation eines Hustensafts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal Porsche Cayenne - Anspruch auf Schadenersatz bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Für pflanzlichen Hustensaft ist Zulassung erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzneimittel oder Medizinprodukt: Unzulässige Präsentation eines Hustensafts - Unterlassungsanspruch wegen Vertrieb eines sog. Präsentationsarzneimittels ohne Zulassung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 456
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.02.2000 - I ZR 97/98

    L-Carnitin - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Dies führt über eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 1 AMG dahin, dass ein Mittel nicht nur dann als Arzneimittel anzusehen ist, wenn es die unter Ziffer 1) beschriebenen Wirkungen tatsächlich hat, sondern auch dann, wenn es sich für einen durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher als solches darstellt, wobei als Kriterien Darreichungsform, Dosierung, Primärverpackung, äußere Umhüllung sowie der Vertriebsweg in Betracht zu ziehen sind (BGH GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.4.2008 - 6 U 109/17 = PharmaR 2008, 550).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2000, 528) ist nur auf die an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung eines Mittels abzustellen, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt.

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Anders stellt sich die Rechtslage dar, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen Verwaltungsakt (§ 35 S. 1 VwVfG) erlassen hat, durch den ein bestimmtes Marktverhalten eines Unternehmens ausdrücklich erlaubt wurde (BGH WRP 2018, 1452 Rn 27 - Prozessfinanzierer I).

    Die Reichweite der Tatbestandswirkung eines Verwaltungsakts wird durch seinen Regelungsgehalt bestimmt, der in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB nach den Grundsätzen zu bestimmen ist, die auch für die Auslegung von Willenserklärungen gelten (BGH GRUR 2018, 1166, Rn 27 - Prozessfinanzierer; BGH GRUR 2015, 1228 Rn 35 - Tagesschau-App, mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss der dem Verwaltungsakt anhaftende Fehler diesen schlechterdings unerträglich, d.h. mit tragenden Verfassungsprinzipien oder der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar erscheinen lassen (BVerwG NVwZ 1998, 1061; BVerwG BeckRS 2015, 52873).

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichen Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BVerwG NJW 1985, 2658; BVerwG NVwZ 1998, 1061).

  • OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 6 U 109/17

    Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Dies führt über eine richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 1 AMG dahin, dass ein Mittel nicht nur dann als Arzneimittel anzusehen ist, wenn es die unter Ziffer 1) beschriebenen Wirkungen tatsächlich hat, sondern auch dann, wenn es sich für einen durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsverbraucher als solches darstellt, wobei als Kriterien Darreichungsform, Dosierung, Primärverpackung, äußere Umhüllung sowie der Vertriebsweg in Betracht zu ziehen sind (BGH GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.4.2008 - 6 U 109/17 = PharmaR 2008, 550).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 158/98

    Franzbranntwein-Gel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Dabei kann die Vorstellung der Verbraucher auch durch die Auffassungen der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ferner durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verkehr allgemein entgegentritt (vgl. BGH GRUR 2001, 450 - Franzbranntwein-Gel, Rn 27).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Vielmehr genügt es, wenn bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass das Erzeugnis in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (vgl. EuGH GRUR 2008, 271 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel, Rn 46 - mit weiteren Nachweisen).
  • VG Köln, 14.10.2009 - 24 K 4394/08

    Arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht zweier "Cistus Incanus" Produkte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Soweit teilweise das Vorliegen eines Verwaltungsaktes in Zweifel gezogen wird (VG Köln, PharmaR 2010, 35, 37), da die Statusfeststellung auf Antrag der zuständigen Landesbehörde erfolge und diese auch Adressatin der Verwaltungsentscheidung sei (und der Hersteller nicht unmittelbar Beteiligter im Sinne von § 13 Abs. 1 VwVfG sein dürfte) überzeugt dies aus den oben genannten Gründen nicht.
  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 107.83

    Begriff des zur Nichtigkeit führenden besonders schwerwiegenden Fehlers eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichen Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (BVerwG NJW 1985, 2658; BVerwG NVwZ 1998, 1061).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Ist dieser Verwaltungsakt nicht nichtig, sondern nur fehlerhaft, so ist das Verhalten als rechtmäßig anzusehen (Tatbestandswirkung), solange der Verwaltungsakt nicht in dem dafür vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Verfahren von der Behörde oder dem Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist (BGH WRP 2014, 429 - Atemtest II; BGH WRP 2016, 44 Rn 19 - Äquipotenzangabe in Fachinformation).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 73/12

    Atemtest II - Unlauterer Wettbewerb: Feststellungsbescheid über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2020 - 6 U 23/20
    Ist dieser Verwaltungsakt nicht nichtig, sondern nur fehlerhaft, so ist das Verhalten als rechtmäßig anzusehen (Tatbestandswirkung), solange der Verwaltungsakt nicht in dem dafür vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Verfahren von der Behörde oder dem Verwaltungsgericht aufgehoben worden ist (BGH WRP 2014, 429 - Atemtest II; BGH WRP 2016, 44 Rn 19 - Äquipotenzangabe in Fachinformation).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

  • OLG Frankfurt, 24.05.2016 - 6 U 171/14

    Verjährungshemmung durch Antrag auf Erlass einer Unterlassungsverfügung

  • OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 6 U 77/18

    Eilverfahren: Fehlender Verfügungsgrund bei Erhebung weiterer Beanstandungen;

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 39/16

    Zur Führung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie"

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

  • OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16

    Verbotsbefugnis des Gerichts bei einem gegen die konkrete Verletzungsform

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

  • LG Frankfurt/Main, 01.07.2020 - 8 O 118/19
    Gegen das auf den Widerspruch der Beklagten erlassene Urteil vom 18.12.2019 (Az. 3-08 O 146/18), mit welchem die einstweilige Verfügung bestätigt wurde, hat die Beklagte Berufung eingelegt, welche durch Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22.05.2020, Az. 6 U 23/20 zurückgewiesen wurde.

    Dies wäre mit der Dispositionsmaxime unvereinbar, die die Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen selbst dann verbietet, wenn sie offenkundig sind (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.05.2020, Az. 6 U 23/20; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat hierzu in dem im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassenen Urteil vom 22.05.2020 (Az. 6 U 23/20) folgendes ausgeführt:.

    Ein einfacher Rechtsfehler kann daher schon grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit führen (so auch OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.05.2020, Az. 6 U 23/20).

    Selbst wenn das BfArM demnach vorliegend zu Unrecht darauf abgestellt hätte, dass alleine die Tatsache einer Präsentation als Arzneimittel nicht ausreichend für eine Einordnung als Arzneimittel sei, sondern zusätzlich Kriterien zu erfüllen seien (Gesamtabwägung) und die Zweifelsfallregelung zu Unrecht nicht angewendet hätte, wäre dies nicht geeignet, eine Nichtigkeit zu begründen (so auch OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.05.2020, Az. 6 U 23/20).

    Zur grundsätzlichen Eignung des Bescheides des BfArM, um eine Tatbestandswirkung auszulösen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassenen Urteil vom 22.05.2020 (Az. 6 U 23/20) folgendes ausgeführt:.

  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 W 43/21

    Fachinformation keine ausreichende Fundstellenangabe bei der Werbung mit Studien

    Dies wäre mit der Dispositionsmaxime unvereinbar, die die Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen selbst dann verbietet, wenn sie offenkundig sind (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2013, 302 - Zählrate; OLG Frankfurt am Main PharmR 2020, 492).

    Für die Dringlichkeit hat das in ständiger Rechtsprechung des Senats zur Folge, dass ein nachträglich nach Ablauf der Dringlichkeitsfrist geltend gemachter Gesichtspunkt der konkreten Verletzungsform als dringlichkeitsschädlich anzusehen ist ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8.11.2018 - 6 U 77/18 = BeckRS 2018, 30032; OLG Frankfurt am Main PharmR 2020, 492; OLG Frankfurt am Main WRP 2017, 94, Rn 9 ff.).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 6 U 126/20

    Tatbestandswirkung eines Bescheides des Bundesinstitutes für Arzneimittel und

    Die Parteien streiten nach vorausgegangenem Eilverfahren ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.5.2020 - 6 U 23/20 ) nunmehr in der Hauptsache um die rechtliche Einordnung des Produkts "Mucosolvan PHYTO Complete" als Arzneimittel oder Medizinprodukt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht