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   OLG Frankfurt, 22.06.1972 - 3 Ws 222/72   

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https://dejure.org/1972,1432
OLG Frankfurt, 22.06.1972 - 3 Ws 222/72 (https://dejure.org/1972,1432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.1972 - 3 Ws 222/72 (https://dejure.org/1972,1432)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 1972 - 3 Ws 222/72 (https://dejure.org/1972,1432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 2055
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Diese Ablehnung ist daher einer Anfechtung entzogen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Februar 1986, a.a.O.; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., Rdnr. 9 zu § 141).
  • OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06

    Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren

    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zwar eigentlich eine für den Angeklagten vorteilhafte Maßnahme, indes ist allgemein anerkannt, dass sie ausnahmsweise dann der Anfechtung unterliegt, wenn mit der Beschwerde Ermessensfehler bei der Auswahl des Pflichtverteidigers geltend gemacht werden (vgl. Senat B. v. 15.7.1988, 2 Ws 340/88 = StV 1989, 241, 242; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055, 2056; StV 1989, 384; OLG Celle StV 1988, 100; OLG Düsseldorf VRS 100, 130, 132; Karlsruher Kommentar-Laufhütte, StPO, 5. Aufl. 2003, § 141, Rdn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 568/00

    Anfechtbarkeit der Verteidigerbestellung - Beiordnung eines weiteren Verteidigers

    Die vom Senat (MDR 1986, 604; Beschluss vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle NStZ 1988, 39; OLG Koblenz OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung eines Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2000 - 3 Ws 31/00

    Abberufung eines bestellten Pflichtverteidigers

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  • OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Anwalt des Vetrauens; Ortsfremder Anwalt

    Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers neben einem Wahlverteidiger ist zwar nur in Ausnahmefällen zulässig (OLG Frankfurt NJW 1972, S. 2055, 2056).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1999 - 1 Ws 708/99

    Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

    Die vom Senat (MDR 1986, 604 ; Beschluß vom 5. April 1989 - 1 Ws 302/89) und auch sonst in der Rechtsprechung (OLG Celle, NStZ 1988, 39 ; OLG Koblenz, OLGSt Nr. 1 zu § 142 StPO ; OLG Frankfurt NJW 1972, 2055) vertretene Ansicht, die Beiordnung ein Pflichtverteidigers und auch die Beiordnung eines weiteren - Pflichtverteidigers neben einen Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger sei mangels Beschwer in der Regel einer Anfechtung entzogen, gilt insbesondere für Fälle, in denen die Bestellung eine weiteren Pflichtverteidigers im Interesse und mit Zustimmung des Angeklagten erfolgt und der weitere Verteidiger das Vertrauen des Angeklagten genießt.
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