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   OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04   

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https://dejure.org/2005,3480
OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04 (https://dejure.org/2005,3480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.06.2005 - 20 W 396/04 (https://dejure.org/2005,3480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 20 W 396/04 (https://dejure.org/2005,3480)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 HGB, § 2 PartGG
    Partnerschaftsgesellschaft: Änderung des Namens einer Rechtsanwaltssozietät

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Namens einer Partnerschaftsgesellschaft unter Beibehaltung der Namen zweier verstorbener Partner; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Änderung des Namens einer Partnerschaftsgesellschaft unter Verwendung der "&"-Verknüpfung nach den Grundsätzen der ...

  • Judicialis

    HGB § 24; ; PartGG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 24; PartGG § 2
    Änderung des Namens einer Rechtsanwaltspartnerschaft bei Aufnahme eines neuen Sozius

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Partnerschaftsgesellschaft: Namensänderung; Folgen der Voranstellung des Namens eines neu aufgenommenen Sozius für den Namen der Kanzlei; Auswirkungen auf die in dem Kanzleinamen enthaltenen Namen bereits verstorbener Partner; Grund für die Fortführung einer Firma

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 24 HGB; § 2 PartGG
    Namensänderung bei der Partnerschaftsgesellschaft; Recht der freien Berufe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2712
  • FGPrax 2005, 270
  • Rpfleger 2005, 671
  • NZG 2005, 925
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.1965 - II ZB 12/64

    Zulässigkeit der Änderungen an einer abgeleiteten Firma; Erlangung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
    Während früher ein strenger Maßstab angelegt wurde, der nur ganz unwesentliche Änderungen, jedoch keine weiteren Zusätze außer dem Hinweis auf ein Nachfolgeverhältnis erlaubte (vgl. etwa RGZ 96, 195; 133, 318 und 152, 365; 162, 121 sowie OLG Celle, NJW 1976 2021), wurde dies insbesondere durch die sog. "Frankona"-Entscheidung des BGH (BGHZ 44, 116 = NJW 1965, 1915) abgemildert.
  • OLG Celle, 16.06.1976 - 9 Wx 4/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
    Während früher ein strenger Maßstab angelegt wurde, der nur ganz unwesentliche Änderungen, jedoch keine weiteren Zusätze außer dem Hinweis auf ein Nachfolgeverhältnis erlaubte (vgl. etwa RGZ 96, 195; 133, 318 und 152, 365; 162, 121 sowie OLG Celle, NJW 1976 2021), wurde dies insbesondere durch die sog. "Frankona"-Entscheidung des BGH (BGHZ 44, 116 = NJW 1965, 1915) abgemildert.
  • OLG Stuttgart, 21.03.2000 - 8 W 154/99

    "& Partner"; Firma einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
    So ist Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass bei Personenfirmen die Hinzufügung oder Weglassung eines von mehreren Namen - mit Ausnahme der unter § 21 HGB geregelten Fälle - keine Firmenfortführung, sondern die Aufgabe der alten und die Bildung einer neuen Firma darstellt (vgl. Röhricht/von Westphalen, a.a.O., § 22 Rn. 39; MünchKomm/Bokelmann, a.a.O., § 22 Rn. 68; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 24 Rn.3 und § 22 Rn. 15; Meilicke/von Westphalen/Hoffmann/ Lenz, PartGG, § 2 Rn. 29, der ausdrücklich die Kombination der Namen eines schon früher ausgeschiedenen Partners mit dem Namen eines später neu eintretenden Partners als unzulässig bezeichnet; OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 336 und BayObLG Rpfleger 2003, 371 jeweils zu § 11 PartGG).
  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 17/03

    Bestandsschutz für GmbH-Firmenzusatz "und Partner" - Änderung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
    So ist Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass bei Personenfirmen die Hinzufügung oder Weglassung eines von mehreren Namen - mit Ausnahme der unter § 21 HGB geregelten Fälle - keine Firmenfortführung, sondern die Aufgabe der alten und die Bildung einer neuen Firma darstellt (vgl. Röhricht/von Westphalen, a.a.O., § 22 Rn. 39; MünchKomm/Bokelmann, a.a.O., § 22 Rn. 68; Baumbach/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 24 Rn.3 und § 22 Rn. 15; Meilicke/von Westphalen/Hoffmann/ Lenz, PartGG, § 2 Rn. 29, der ausdrücklich die Kombination der Namen eines schon früher ausgeschiedenen Partners mit dem Namen eines später neu eintretenden Partners als unzulässig bezeichnet; OLG Stuttgart Rpfleger 2000, 336 und BayObLG Rpfleger 2003, 371 jeweils zu § 11 PartGG).
  • RG, 24.06.1919 - II B 1/19

    Firmenänderung.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
    Während früher ein strenger Maßstab angelegt wurde, der nur ganz unwesentliche Änderungen, jedoch keine weiteren Zusätze außer dem Hinweis auf ein Nachfolgeverhältnis erlaubte (vgl. etwa RGZ 96, 195; 133, 318 und 152, 365; 162, 121 sowie OLG Celle, NJW 1976 2021), wurde dies insbesondere durch die sog. "Frankona"-Entscheidung des BGH (BGHZ 44, 116 = NJW 1965, 1915) abgemildert.
  • RG, 02.12.1939 - II 60/39

    Kann die Firma eines Einzelkaufmanns, die einen Doktortitel enthält, von dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
    Während früher ein strenger Maßstab angelegt wurde, der nur ganz unwesentliche Änderungen, jedoch keine weiteren Zusätze außer dem Hinweis auf ein Nachfolgeverhältnis erlaubte (vgl. etwa RGZ 96, 195; 133, 318 und 152, 365; 162, 121 sowie OLG Celle, NJW 1976 2021), wurde dies insbesondere durch die sog. "Frankona"-Entscheidung des BGH (BGHZ 44, 116 = NJW 1965, 1915) abgemildert.
  • RG, 06.10.1931 - II 516/30

    1. Finden die Vorschriften des § 25 HGB. Anwendung a) auf den Pächter eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
    Während früher ein strenger Maßstab angelegt wurde, der nur ganz unwesentliche Änderungen, jedoch keine weiteren Zusätze außer dem Hinweis auf ein Nachfolgeverhältnis erlaubte (vgl. etwa RGZ 96, 195; 133, 318 und 152, 365; 162, 121 sowie OLG Celle, NJW 1976 2021), wurde dies insbesondere durch die sog. "Frankona"-Entscheidung des BGH (BGHZ 44, 116 = NJW 1965, 1915) abgemildert.
  • RG, 17.11.1936 - II 104/36

    Kann eine Firma, die der Erwerber eines ihm mit dem Firmenrecht übertragenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.06.2005 - 20 W 396/04
    Während früher ein strenger Maßstab angelegt wurde, der nur ganz unwesentliche Änderungen, jedoch keine weiteren Zusätze außer dem Hinweis auf ein Nachfolgeverhältnis erlaubte (vgl. etwa RGZ 96, 195; 133, 318 und 152, 365; 162, 121 sowie OLG Celle, NJW 1976 2021), wurde dies insbesondere durch die sog. "Frankona"-Entscheidung des BGH (BGHZ 44, 116 = NJW 1965, 1915) abgemildert.
  • OLG Hamm, 05.10.2016 - 27 W 107/16

    Fortführung des Namens einer Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern und

    Vor diesem Hintergrund sind die zu §§ 22 und 24 HGB entwickelten Grundsätze zur identitätswahrenden Firmenfortführung auch für den Namen der Partnerschaftsgesellschaft heranzuziehen (OLG Frankfurt, NZG 2005, 925 Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2007 - 3 Wx 153/07

    Enge Auslegung des § 22 HGB bei der Fortführung einer Firma mit einem ähnlichen

    Durch den Austausch der Namensbezeichnung unter Hinzufügung "e.K." kann vielmehr - trotz beibehaltenen Firmenteils "A., Schaumstoffverarbeitung" - bei den maßgeblichen Verkehrskreisen der Eindruck einer fehlenden Identität der bisherigen und der geänderten Firma erweckt werden (vgl. auch OLG Frankfurt FG-Prax 2005, 270).
  • OLG Hamm, 01.02.2018 - 27 W 145/17

    Beibehaltung des Namens eines ausgeschiedenen Gründungspartners einer

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Fortführung dem Inhaber zwar den Wert der Firma erhalten soll, gleichwohl aber grundsätzlich nur in einer Weise zulässig ist, die keinen Zweifel an der Identität der fortgeführten mit der bisherigen Firma aufkommen lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2002 - 15 W 87/92 - NZG 2002, 866, 867; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 20 W 396/04 - NZG 2005, 925, 926, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.12.2019 - 27 W 107/19

    Eintragung in ein Partnerschaftsregister

    Von diesen Grundsätzen, die auch heute noch gelten und insbesondere von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt werden (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NZG 2005, 925 ff.; OLG Düsseldorf, NZG 2019, 949 f.; Senat, Beschluss vom 29.07.2014, 27 W 63/14; Beschluss vom 05.10.2016, 27 W 107/16, NZG 2016, 1351 ff.; Beschluss vom 01.02.2018, 27 W 145/17, NZG 2018, 1355 ff.), ist das Registergericht zwar zutreffend ausgegangen; unter dem zweitgenannten Aspekt kann der angemeldete Name aber im vorliegenden Einzelfall eingetragen werden.
  • OLG Hamm, 01.06.2017 - 27 W 51/17
    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in der Entscheidung vom 22.06.2005 - 20 W 396/04 - mit der Frage einer unzulässigen Namensneubildung im Sinne des § 2 Abs. 1 S.3 PartGG im Zuge einer Änderung der bereits erfolgten Eintragung ins Partnerschaftsregister zu befassen gehabt.
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