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   OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07   

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https://dejure.org/2009,7863
OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07 (https://dejure.org/2009,7863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2009 - 20 W 328/07 (https://dejure.org/2009,7863)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 20 W 328/07 (https://dejure.org/2009,7863)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 2 KostO, § 19 Abs 4 KostO, § 62 Abs 2 KostO, § 66 Abs 1 KostO
    Kostenprivilegierung nach § 19 IV und § 62 II KostO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Kostenprivilegierung der Inhaber landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Betriebe

  • Judicialis

    KostO § 19 Abs. 2; ; KostO § 19 Abs. 4; ; KostO § 62 Abs. 2; ; KostO § 66 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Kostenprivilegierung der Inhaber land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 08.01.1996 - 3Z BR 278/95

    Kostenprivilegierung bei land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07
    Der Senat schließt sich der Auffassung des BayObLG an, der bereits in einem Beschluss vom 08.01.1996 -3 Z BR 278/95- (FGPrax 1996, 79) entschieden hat, dass die Kostenprivilegierung des § 19 Abs. 4 KostO in beiden Alternativen das Eigentum an dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb einschließlich der Hofstelle voraussetzt.
  • BayObLG, 06.04.1994 - 3Z BR 48/94

    § 19 Abs. 4 KostO setzt Betriebsfortführung durch den Erwerber voraus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 20 W 328/07
    Demgegenüber kommt der zweiten Alternative "oder die Fortführung des Betriebes in sonstiger Weise...betrifft", keine eigenständige Bedeutung zu, sondern soll nur zum Ausdruck bringen, dass die Aufzählung der Rechtsgeschäfte in der ersten Alternative nicht abschließend ist (BT-Drucksache 11/2343, S. 7 und 8; BayObLGZ 1994, 110/111 m. w. H.).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 13 W 7/22

    Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB

    Überdies setzt die Kostenprivilegierung, wie sich aus den beiden genannten Alternativen "Übergabe und Zuwendung" ergibt und worauf es hier entscheidend ankommt, die Übertragung des Eigentums durch den Übertragenden voraus (vgl. Fackelmann, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage 2021, GNotKG § 48 Rn. 21; Kawell, in: Toussaint, Kostenrecht, 51. Auflage 2021, GNotKG § 48 Rn. 4 Stichwort "Eigentum"; Soutier, in: Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, BeckOK Kostenrecht, 36. Edition, Stand 01.01.2022, GNotKG § 48 Rn. 7; Tiedtke, in: Korintenberg, GNotKG, 22. Auflage 2022, § 48 Rn. 46; ebenso bereits zu § 19 Abs. 4 KostO: BayObLG, Beschluss vom 08.01.1996 - 3Z BR 278/95, juris Rn. 14; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.07.2009 - 20 W 328/07, juris Rn. 8).
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