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   OLG Frankfurt, 22.07.2014 - 20 W 182/14   

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https://dejure.org/2014,51053
OLG Frankfurt, 22.07.2014 - 20 W 182/14 (https://dejure.org/2014,51053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.07.2014 - 20 W 182/14 (https://dejure.org/2014,51053)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 20 W 182/14 (https://dejure.org/2014,51053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Nießbrauchsrecht - Eintragungsfähigkeit für zwei Berechtigte

  • rechtsportal.de

    BGB § 1059 ; BGB § 1061 ; GBO § 47
    Zulässigkeit der Eintragung eines Nießbrauchsrechts mit wechselnden Berechtigten im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1059; BGB § 1061; GBO § 47
    Grundbuch - Eintragungsfähigkeit Nießbrauchsrecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 20 W 47/07

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen und Inhalt der Eintragung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2014 - 20 W 182/14
    Der Senat (vgl. DNotZ 2008, 846, zitiert nach juris mit Anm. Oldenburger, jurisPR-FamR 12/2009 Anm. 5) hat bereits für den Fall, dass ein Nießbrauch für mehrere nicht als Gesamtberechtigte, sondern - wie hier nicht - zu Bruchteilen bestellt ist, ausgeführt, dass im Fall des Todes eines Bruchteilsberechtigten die fehlende Vererblichkeit sowohl einen Übergang auf andere Bruchteilsberechtigte als auch auf den Eigentümer verhindert.

    Da mehrere Nießbrauchsrechte vorliegen mit der Folge, dass für mehrere Rechte auch mehrere Eintragungen unter verschiedenen laufenden Nummern im Grundbuch vorzunehmen sind, müssen die Bewilligung und der Eintragungsantrag der Antragsteller dies eindeutig zu Ausdruck bringen (so Senat DNotZ 2008, 846).

    Dies muss nach Rechtsprechung des Senats zur Zurückweisung des Antrags auf Eintragung der Nießbrauchsrechte (vgl. dazu im Einzelnen Senat DNotZ 2008, 846; vgl. allgemein zu Sukzessivberechtigungen aber auch Demharter, a.a.O., § 44 Rz. 11 m. w. N.; Streuer Rpfleger 1994, 397, 401) und damit - wie oben ausgeführt - aller Eintragungsanträge führen.

    Allerdings soll es nach anderer Auffassung (Westphal, Anm. zu Senat DNotZ 2008, 846; KG DNotZ 1937, 330, 331; wohl auch Meikel/Morvilius, GBO, 10. Aufl., Einl. C Rz. 473; weitere Nachweise bei Münchener Kommentar/Pohlmann, a.a.O., § 1061 Rz. 14, und Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1370) möglich sein - worauf sich die Beteiligten der Sache nach offensichtlich stützen -, nur ein Nießbrauchsrecht einzutragen, das nach dem Tod des Erstversterbenden ohne weiteres ganz dem Überlebenden zusteht.

  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 439/10

    Grundbuchrecht: Nießbrauch für mehrere Berechtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.07.2014 - 20 W 182/14
    Richtig ist des Weiteren - worauf die Verfügung des Grundbuchamts vom 02.04.2014 jedenfalls der Sache nach beruht -, dass die Gesamtgläubigerschaft als Berechtigungsverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 1 GBO bei einem Nießbrauch nach ganz allgemeiner Auffassung anerkannt ist und zwar auch bei einer etwaigen Sukzessivberechtigung (vgl. dazu im Einzelnen Senat NJW-RR 2012, 785, zitiert nach juris, mit Anm. Frank MittBayNot 2012, 387; vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.11.2011, 20 W 2/11, n. v.).
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