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   OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01, 2 Ausl S 10/01   

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https://dejure.org/2001,9598
OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01, 2 Ausl S 10/01 (https://dejure.org/2001,9598)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01, 2 Ausl S 10/01 (https://dejure.org/2001,9598)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. August 2001 - 2 AuslS 10/01, 2 Ausl S 10/01 (https://dejure.org/2001,9598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    IRG § 61 Abs. 1 S. 2, 1. Alt.; ; StPO § ... 53 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 97 Abs. 2; ; StPO § 97 Abs. 4; ; StPO § 53a; ; StPO § 97; ; StGB § 300; ; BNotO § 23; ; BNotO § 24; ; BeurkG § 54a Abs. 2 Nr. 1; ; DONot § 11 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugnisverweigerungsrecht bei reiner Treuhandtätigkeit eines Rechtsanwalts oder Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschlagnahme und Herausgabe der Unterlagen eines Treuhandkontos; Rechtshilfeersuchen von Behörden der Russischen Föderation; Geheimhaltungsschutz bei Treuhandtätigkeit eines Berufgeheimnisträgers; Zeugnisverweigerungsrecht des Kreditinstituts; Selbstständige ...

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1135
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 145/54

    Finanzierungsmandat eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01
    Die für den Rechtsanwalt eigentümliche Aufgabe der Gewährung rechtlichen Beistandes (vgl. BGHZ 18, 340,346; BGH, AnwBl 1977, 66,67) tritt unter diesen Umständen so in den Hintergrund, daß nach Sinn und Zweck des § 97 StPO kein Beschlagnahmeschutz entsteht.
  • Drs-Bund, 29.09.1952 - BT-Drs I/3713
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01
    In der amtlichen Begründung zur Einführung der Vorschrift (BT-Drucks. I/3713,48) heißt es:.
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01
    Wer sein Auftraggeber war, ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil nach überwiegender Meinung (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 97 Rdn.10; offengelassen in BGHSt 43, 300,304) die Beschlagnahmeverbote des § 97 StPO nur eingreifen, wenn das Strafverfahren gerade gegen den Angehörigen, Klienten, Patienten usw. des Berufsgeheimnisträgers als Beschuldigten gerichtet ist.
  • OLG Bamberg, 11.08.1983 - 4 Ws 401/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01
    Die Entscheidung darüber, was dem Geheimnisschutz unterliegt, ist eine Rechtsfrage (vgl. OLG Bamberg, StV 84, 499,500; SchlHOLG, SchlHA 82, 111).
  • BVerfG, 15.01.1975 - 2 BvR 65/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Vesagung der Zeugnisverweigergung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01
    Zweck des Zeugnisverweigerungsrechts der Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO ist der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den gesetzlich bestimmten Berufsträgern und denen, die ihre Hilfe und Sachkunde in Anspruch nehmen (vgl. BVerfGE 38, 312,323).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01
    Das Beschlagnahmeverbot des § 97 StPO knüpft an das Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO an und soll deren Umgehung verhindern (vgl. BVerfGE 20, 162,188; BVerfGE 32, 373,385).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01
    Das Beschlagnahmeverbot des § 97 StPO knüpft an das Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO an und soll deren Umgehung verhindern (vgl. BVerfGE 20, 162,188; BVerfGE 32, 373,385).
  • OLG Schleswig, 07.04.1982 - 1 Ws 129/82

    In Ausführung der Berufsausübung; Bei Gelegenheit; Gericht; Zeuge; Rechtsfrage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01
    Die Entscheidung darüber, was dem Geheimnisschutz unterliegt, ist eine Rechtsfrage (vgl. OLG Bamberg, StV 84, 499,500; SchlHOLG, SchlHA 82, 111).
  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

    (Insoweit anders als in dem Fall, der der Entscheidung OLG Frankfurt NJW 2002, 1135, zugrunde liegt).
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