Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.08.2017 - 11 U 71/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Enforcement Richtlinie Art. 8, § 3 Nr. 2a TKG, § 45m TKG, § 47 TKG, § 104 TKG, ...
Drittauskunft bei Urheberrechtsverletzung erstreckt sich im Rahmen der Angaben zur Anschrift auch auf die E-Mail-Adresse, nicht jedoch auf die Telefonnummer und die IP-Adresse - aufrecht.de
Auskunftspflicht von YouTube bei Urheberrechtsverletzungen
- rabüro.de
Zum Umfang des Anspruchs auf Drittauskunft bei Urheberrechtsverletzungen
- kanzlei.biz
Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch umfasst auch E-Mail-Adresse als Teil der "Anschrift"
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Drittauskunft; Urheberrechtsverletzung; E-Mail-Adresse; Telefonnummer; IP-Adresse
- rechtsportal.de
Umfang des Anspruchs auf Drittauskunft gem. § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Drittauskunft bei Urheberrechtsverletzung erstreckt sich im Rahmen der Angaben zur Anschrift auch auf die E-Mail-Adresse, nicht jedoch auf die Telefonnummer und die IP-Adresse
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anspruch auf Drittauskunft über E-Mail-Adresse (nicht über Telefonnummer und IP-Adresse) bei Urheberrechtsverletzung im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (34)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß mitteilen
- hessen.de (Pressemitteilung)
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß mitteilen
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Google muss bei Urheberrechtsverletzungen auf Youtube E-Mail-Adresse des Verursachers herausgeben
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Rechteinhaber hat bei Urheberrechtsverletzungen gegen YouTube bzw Google einen Auskunftsanspruch über die Email-Adresse des jeweiligen Nutzers nicht aber hinsichtlich Telefonnummer und
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsverstoß: YouTube & Google müssen Mailadressen nennen
- dpaq.de
(Pressemitteilung)
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß mitteilen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Youtube bei Nutzer-Verstößen zur Herausgabe der Mail-Adresse verpflichtet
- heise.de (Pressebericht, 04.09.2017)
YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
E-Mail-Adresse als Anschrift
- lto.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsverletzungen: Google und Youtube müssen Mailadressen herausgeben
- lto.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsverletzungen: Google und Youtube müssen Mailadressen herausgeben
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Urheberrechtsverstoß: YouTube und Google müssen E-Mail-Adressen herausgeben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Drittauskunft bei Urheberrechtsverletzung erstreckt sich im Rahmen der Angaben zur Anschrift auch auf die E-Mail-Adresse, nicht jedoch auf die Telefonnummer und die IP-Adresse
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
YouTube und Google müssen bei Urheberrechtsverstößen E-Mail-Adressen ihrer Nutzer mitteilen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
YouTube und Google müssen bei Urheberrechtsverstößen E-Mail-Adressen ihrer Nutzer mitteilen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß mitteilen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß mitteilen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß mitteilen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Filme illegal im Internet verbreitet - Google und YouTube müssen E-Mail-Adressen verdächtiger Internetnutzer bekanntgeben
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
YouTube und Google müssen E-Mail-Adressen von Urheberrechtsverletzern mitteilen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Drittauskunft umfasst auch E-Mail-Anschrift
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 04.09.2017)
YouTube muss Mail-Adresse bei Verstößen angeben
- golem.de (Pressebericht, 05.09.2017)
E-Mail-Adresse reicht: Youtube muss bei Verstößen keine IP-Adressen herausgeben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens bestätigt: Die Email-Adresse reicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse verdächtiger Nutzer mitteilen
- anwalt.de (Kurzinformation)
YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe von E-Mail-Adressen verpflichtet
- anwalt.de (Kurzinformation)
YouTube/Google wird verpflichtet, E-Mail-Adresse der Nutzer bei Urheberrechtsverletzung anzugeben
- anwalt24.de (Kurzinformation)
YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen zur Herausgabe von E-Mail Adressen verpflichtet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Email-Adresse reicht als Anschrift aus - YouTube darf Herausgabe weiterer Informationen verweigern
- medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)
YouTube und Google müssen bei Urheberrechtsverstoß E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bekanntgeben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
YouTube und Google müssen E-Mail-Adresse ihrer Nutzer bei Urheberrechtsverstoß mitteilen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Youtube muss E-Mail Adresse von Nutzern nach Urheberrechtsverletzung herausgegeben
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Bei Urheberrechtsverletzungen müssen Plattformen Adressdaten herausgeben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
YouTube und Google müssen bei Urheberrechtsverstoß E-Mail-Adresse ihrer Nutzer herausgeben - Gericht verneint Auskunftsanspruch für Telefonnummern und IP-Adressen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 2167
- GRUR 2017, 1116
- K&R 2017, 731
Wird zitiert von ... (4)
- LG Oldenburg, 01.09.2016 - 16 O 790/16
Kaufsache mangelhaft: Wann ist ein Rücktritt wegen Unerheblichkeit …
LG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2016 - 16 O 790/16 (nicht rechtskräftig; Ber: 11 U 71/16). - BGH, 10.12.2020 - I ZR 153/17
YouTube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen der Nutzer …
Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2017, 1116) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung die Beklagten zur beantragten Auskunft über die jeweilige E-Mail-Adresse der Nutzer verurteilt und die Revision zugelassen. - BGH, 21.02.2019 - I ZR 153/17
EuGH-Vorlage zum Umfang der von "YouTube" bei Urheberrechtsverletzungen der …
Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2017, 1116) unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung die Beklagten zur beantragten Auskunft über die jeweilige E-Mail-Adresse der Nutzer verurteilt und die Revision zugelassen. - AG Düsseldorf, 17.01.2018 - 291a C 62/17
Herausgabeanspruch eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine …
Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Frankfurts (BeckRS 2017, 124505) geht fehl: Das Urteil vom 22. August 2017 - 11 U 71/16 - erging in einer Urhebersache, in der die Inhaber von Filmrechten die Auskunft zu Email-Anschriften von Personen begehrten, die Filme der dortigen Kläger heruntergeladen und veröffentlich hatten.