Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31144
OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14 (https://dejure.org/2016,31144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.2016 - 1 U 231/14 (https://dejure.org/2016,31144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 2016 - 1 U 231/14 (https://dejure.org/2016,31144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,31144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB, § 251 BGB
    Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer

  • verkehrslexikon.de

    Ausfallschaden bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für ein unfallbeschädigtes Geschäftsführerfahrzeug

  • IWW

    § 249 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Einem geschädigten Unternehmen steht ein Nutzungsausfall - wenn überhaupt - nur bei fühlbarer... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; NA Nutzungsausfall; Kein Mittelwert Fraunhofer-Schwacke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 251
    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nutzungsausfallentschädigung bei einem Geschäftsführerfahrzeug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingtem Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten: Rechte des Geschädigten gestärkt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Dass die Versicherer derartige Angebote nachweisen und dadurch einem späteren Streit über die Verfügbarkeit günstigerer Angebote die Grundlage entziehen können, ergibt sich aus dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.4.2016, Az. VI ZR 563/15, zugrunde liegt.
  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Schließlich hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug der Unternehmer, soweit Gewinn entgangen ist oder Kosten einer Ersatzbeschaffung angefallen sind, den Schaden vorrangig konkret abzurechnen hat und die Aufgabe, die reine Gebrauchsentbehrung nach allgemeinen Gesichtspunkten zu bewerten, sich erst stellt, wo eine konkret bezifferbare Schadensauswirkung fehlt, z.B. wenn für einen innerbetrieblichen Direktionswagen ein Mietfahrzeug als zeitweiliger Ersatz nicht beschafft wird (BGHZ 70, 199 ff.).
  • OLG Jena, 14.05.2009 - 1 U 761/08

    Es besteht kein abstrakter Anspruch auf Nutzungsausfall bei kostenloser Nutzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Vergleichbar hat das Thüringische Oberlandesgericht angenommen, dass bei Verfügbarkeit eines Leihwagens ein fühlbarer Nachteil nicht bestehe (NZV 2009, 388 [OLG Jena 14.05.2009 - 1 U 761/08] ).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 5 U 147/07

    Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 2010, 687 ff. [OLG Düsseldorf 02.07.2009 - I-5 U 147/07] ) angenommen, dass bei dem Verzicht auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs die vorrangige konkrete Schadensermittlung nicht möglich sei, deshalb ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Betracht komme und es daher auf das Bestehen eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils ankomme, der darin liege, dass das Fahrzeug ohne die Beschädigung für repräsentative und werbliche Zwecke des Betriebs eingesetzt worden wäre.
  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 18.5.2010, Az. VI ZR 293/08; U. v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11) kommt, weil § 287 ZPO die Art der Schätzungsgrundlage nicht vorgibt, jede dieser Schätzungsarten in Betracht, solange die Schadenshöhe nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt wird, wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben und das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichtet.
  • OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11

    Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Der Senat verweist hier auf die einleuchtenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 29.2.2012, Az. 14 U 49/11 (zit. nach juris, Rdn. 26, 27), das unter Berücksichtigung zu dieser Frage erstellter Sachverständigengutachten die rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus für praktisch ausgeschlossen gehalten hat.
  • BGH, 10.05.1963 - VI ZR 235/62

    Anrechnung ersparter Aufwendungen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Ein solcher Abzug ist angebracht, wenn der Mietwagen nicht nur für kurze Zeit und eine unterdurchschnittliche Fahrstrecke in Anspruch genommen wird (BGH NJW 2010, 1945; OLG Hamm MDR 1999, 738), wobei der Bundesgerichtshof eine zu berücksichtigende Ersparnis bei einer Fahrstrecke von 1000 km angenommen hat (BGH NJW 1963, 1399 [BGH 10.05.1963 - VI ZR 235/62] ).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (U. v. 18.5.2010, Az. VI ZR 293/08; U. v. 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11) kommt, weil § 287 ZPO die Art der Schätzungsgrundlage nicht vorgibt, jede dieser Schätzungsarten in Betracht, solange die Schadenshöhe nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt wird, wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben und das Gericht in für die Streitentscheidung zentralen Fragen auf nach Sachlage unerlässliche fachliche Erkenntnisse nicht verzichtet.
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    In BGHZ 40, 345, 353 hat der Bundesgerichtshof dargelegt, dass ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung jedenfalls bestehe, wenn der Geschädigte bei Anmietung eines Ersatzwagens Anspruch auf Erstattung der dafür erforderlichen Kosten gehabt hätte.
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
    Desgleichen ist in früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hervorgehoben, dass der Anspruch auf Nutzungsentschädigung abgesehen von Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit des Geschädigten auch voraussetzt, dass tatsächlich die Nutzung entbehrt wurde (BGHZ 66, 239: Nutzungsausfall nur bis zum tatsächlichen Erhalt eines ersatzweise angeschafften, anderen Fahrzeugs; BGH VersR 1985, 736: Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug muss sich als fühlbarer Nachteil auswirken).
  • BGH, 21.01.2014 - VI ZR 366/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsentschädigung bei gewerblich genutzten

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06

    Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW

  • OLG Hamm, 25.01.1999 - 6 U 119/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig am linken Fahrbahnrand

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auch außerhalb des Landes haben sich eine Reihe von Oberlandesgerichten für diesen Kompromiss entschieden (OLG Celle, Urteil vom 01.02.2017 - 14 U 61/16, juris Rdn.14; KG, Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13, juris Rdn. 8; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014 - 1 U 165/11 , juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013 - 1 U 130/12, juris Rn. 78), wenngleich andere auch heute noch auf Schwacke setzen (OLG Frankfurt, Urteil 22.09.2016- 1 U 231/14, juris Rdn. 12) oder in Ansehung der nach wie vor bundesweit uneinheitlichen Praxis von einer Leitentscheidung für ihren Bezirk absehen wollen (so OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.10.2018 - 2 U 1578/18, MDR 2019, 223).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20

    Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und

    An dieser ständigen Rechtsprechung des Landgerichts hält die Kammer fest (Urteil vom 10.08.2011 - 8 S 4302/11, juris; zur Anwendbarkeit der Schwacke-Liste etwa auch OLG Naumburg Urt. v. 15.6.2017 - 9 U 3/17, BeckRS 2017, 142735; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. September 2016 - 1 U 231/14, juris).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 53/14

    Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten

    b) Der Senat hält es jedoch für sachgerecht, zur Ermittlung des Normaltarifs den Schwacke Mietpreisspiegel zugrunde zu legen, und hat seine Auffassung in dem Verfahren 1 U 231/14 wie folgt begründet:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht