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   OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16   

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https://dejure.org/2016,37275
OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16 (https://dejure.org/2016,37275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.2016 - 20 W 158/16 (https://dejure.org/2016,37275)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 2016 - 20 W 158/16 (https://dejure.org/2016,37275)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2200
    Testamentvollstreckung; Ernennung; Nachlassgericht; Ersuchen

  • rechtsportal.de

    BGB § 2200
    Gerichtliche Bestimmung eines Testamentsvollstreckers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erblasserin ordnet in Testament Testamentsvollstreckung an und will die Person des Testamentsvollstreckers erst später bestimmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersuchen an das Nachlassgericht zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstrecker muss namentlich benannt werden

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 488
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 04.02.2009 - 31 Wx 84/08

    Beschwerdeberechtigung gegen die Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16
    Vielmehr bedarf es eines unmittelbaren, nachteiligen Eingriffs in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht, so dass ein bloßes rechtliches Interesse an der Abänderung der angegriffenen Verfügung nicht ausreicht, ebenso wenig wie ein lediglich wirtschaftliches Interesse (vgl. u.a. Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 18. Aufl., 2014, § 59, Rn. 9, m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 4. Februar 2009, Az. 31 Wx 84/08).
  • OLG Celle, 06.11.2003 - 6 W 10/03

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses; Beschwerderecht des lediglich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16
    Dies entspricht zwar wohl allgemeiner Auffassung (vgl. u.a. Lange in Beck'scher Online-Kommentar BGB, Bamberger/Roth, Stand 1. August 2016, § 2200, Rn. 9; Reimann in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2200, Rn. 20; Damrau in Soergel, BGB, 13. Aufl., § 2200, Rn. 11 in Verbindung mit § 2198, Rn. 9, jeweils unter Berufung auf Kammergericht, Beschluss vom 28. März 1963, Az. 1 W 429/63, zitiert nach beck-online; so wohl auch OLG Celle, Beschluss vom 6. November 2003, Az. 6 W 10/03, zitiert nach juris, Rn. 6.).
  • OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16
    Weiterhin verkennt der Senat nicht, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Tendenz besteht, auf dem Wege einer wohlwollenden (§ 2084 BGB) oder ergänzenden Testamentsauslegung zu einer Ernennungszuständigkeit des Nachlassgerichts zu gelangen, in dem "keine strengeren Anforderungen" bzw. keine "überspannten Anforderungen" an die Feststellung eines Ersuchens im Sinne des § 2200 Abs. 1 BGB gestellt werden (vgl. hierzu u.a. Zimmermann in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2200, Rn. 4 m.w.N. zur Rspr.; auch bereits u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 1975, Az. 15 Wx 156/74, zitiert nach beck-online; OLG Schleswig, Beschluss vom 6. Juli 2015, Az. 3 Wx 41/15, zitiert nach juris, Rn. 30; krit. demgegenüber u.a.: Lange a.a.O., Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20

    (Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der

    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist mit 10 Prozent des Nachlasswertes anzusetzen (§ 65 GNotKG; vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 5 W 31/17, Bl. 805 ff. d.A.; Beschluss vom 30. Januar 2018 - 5 W 95/17, NJW-RR 2018; OLG Frankfurt, FamRZ 2017, 488).
  • OLG Hamburg, 08.02.2017 - 2 W 91/15

    Testamentsvollstreckung: Befugnis des Nachlassgerichts zur Bestellung eines neuen

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine solche Anordnung aufgrund veränderter Umstände ihren Sinn verloren hat, so dass davon auszugehen ist, dass der Erblasser bei Kenntnis der zwischenzeitlich eingetretenen Umstände von der Anordnung abgesehen hätte (OLG Frankfurt, B. v. 22.9.2016, 20 W 158/16, Rn. 19 (juris); Staudinger-Reimann, § 2200 BGB, Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2018 - 5 W 95/17

    Wiedereinsetzungsgesuch des entlassenen Testamentsvollstreckers: Anspruch auf

    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist mit 10 Prozent des Nachlasswertes anzusetzen (§ 65 GNotKG; vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2017, 488).
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