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   OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 20 W 391/02   

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https://dejure.org/2002,7451
OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 20 W 391/02 (https://dejure.org/2002,7451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.2002 - 20 W 391/02 (https://dejure.org/2002,7451)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 20 W 391/02 (https://dejure.org/2002,7451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 KostO, § 49 Abs 2 S 1 KostO, § 107 Abs 1 KostO, § 107 Abs 2 S 1 KostO
    Kostenansatzverfahren: Bindung an die einer Erbscheinserteilung zu Grunde liegende Auslegung einer letztwilligen Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der endgültigen Feststellung des Kostenansatzes durch Kostenbeamten beim Amtsgericht; Kostenrecht ist Folgerecht; Geschäftswert beim Kostenansatz des Nachlassverfahrens; Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • Judicialis

    KostO § 14 Abs. 3 S. 2; ; KostO § 49 Abs. 2 S. 1; ; KostO § 107 Abs. 2; ; BGB § 2087

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bindungswirkung der Auslegung letztwilliger Verfügungen, die einem erteilten Erbschein zugrundeliegen im Verfahren über den Kostenansatz nach § 14 KostO , betreffend die Kosten für eine eidesstattliche Versicherung nach § 49 Abs. 2 KostO und die Erbscheinserteilung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 345/00

    Festsetzung des Geschäftswerts im Erbscheinserteilungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 20 W 391/02
    Schließlich ist für das weitere Verfahren anzumerken, dass zu den nach § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1967 Abs. 2 BGB außer den Vermächtnissen auch die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten gehören und zwar nach überwiegender Auffassung unabhängig davon, ob sie im Zeitpunkt der Erteilung des Erbscheins schon geltend gemacht worden sind oder nicht und ob sie überhaupt geltend gemacht werden (OLG Düsseldorf Rpfleger 1991, 23; BayObLG Rpfleger 2001, 204; Rohs/Wedewer: KostO, § 107, Rdnr. 27; Hartmann: Kostengesetze, 31. Aufl., § 107 KostO, Rdnr. 13; a. A.: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, aaO., § 107, Rdnr. 32 m.w.H.; Göttlich/Mümmler: KostO, 14. Aufl., Seite 335, Stichwort "Pflichtteilsrechte").
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1990 - 10 W 75/90

    Minderung des Nachlaßwertes wegen Bestehen von Pflichtteilsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 20 W 391/02
    Schließlich ist für das weitere Verfahren anzumerken, dass zu den nach § 107 Abs. 2 Satz 1 KostO abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1967 Abs. 2 BGB außer den Vermächtnissen auch die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten gehören und zwar nach überwiegender Auffassung unabhängig davon, ob sie im Zeitpunkt der Erteilung des Erbscheins schon geltend gemacht worden sind oder nicht und ob sie überhaupt geltend gemacht werden (OLG Düsseldorf Rpfleger 1991, 23; BayObLG Rpfleger 2001, 204; Rohs/Wedewer: KostO, § 107, Rdnr. 27; Hartmann: Kostengesetze, 31. Aufl., § 107 KostO, Rdnr. 13; a. A.: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, aaO., § 107, Rdnr. 32 m.w.H.; Göttlich/Mümmler: KostO, 14. Aufl., Seite 335, Stichwort "Pflichtteilsrechte").
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