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   OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18   

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https://dejure.org/2018,54197
OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18 (https://dejure.org/2018,54197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.2018 - 2 UF 135/18 (https://dejure.org/2018,54197)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 2 UF 135/18 (https://dejure.org/2018,54197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1386 BGB, § 1385 BGB
    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

  • RA Kotz

    Zugewinngemeinschaft - vorzeitige Aufhebung während des Ehescheidungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 15.02.2012 - 12 UF 1523/11

    Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich trotz Rechtshängigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18
    Tatbestandsvoraussetzung für die Geltendmachung dieses Gestaltungsrechts ist nur die Trennung der Ehegatten und der Zeitablauf, ein weiteres besonderes Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Geltendmachung dieses Gestaltungsrechts ist nicht erforderlich (vgl. Brudermüller in Palandt, 77. Aufl., BGB, § 1386 BGB Rdn. 4 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 15.2.2012, 12 UF 1523/11; OLG Köln Beschluss vom 31.1.2014, 12 WF 10/14).

    Da der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich auch dem ausgleichsverpflichteten Ehegatten im Interesse der Waffengleichheit eröffnet hat, kann diese Intention des Gesetzgebers nicht durch die Anwendung des § 242 BGB in ihr Gegenteil verkehrt werden, auch wenn dies zur Konsequenz hat, dass das Zugewinnausgleichsverfahren nach einer positiven Entscheidung über die Beendigung der Zugewinngemeinschaft aus dem Verbund abgetrennt werden muss (OLG München, Beschluss vom 15.2.2012, 12 UF 1523/11; OLG Köln Beschluss vom 31.1.2014, 12 WF 10/14, vgl. auch Kogel FF 2018, 326).

  • OLG Köln, 31.01.2014 - 12 WF 10/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18
    Tatbestandsvoraussetzung für die Geltendmachung dieses Gestaltungsrechts ist nur die Trennung der Ehegatten und der Zeitablauf, ein weiteres besonderes Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Geltendmachung dieses Gestaltungsrechts ist nicht erforderlich (vgl. Brudermüller in Palandt, 77. Aufl., BGB, § 1386 BGB Rdn. 4 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 15.2.2012, 12 UF 1523/11; OLG Köln Beschluss vom 31.1.2014, 12 WF 10/14).

    Da der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich auch dem ausgleichsverpflichteten Ehegatten im Interesse der Waffengleichheit eröffnet hat, kann diese Intention des Gesetzgebers nicht durch die Anwendung des § 242 BGB in ihr Gegenteil verkehrt werden, auch wenn dies zur Konsequenz hat, dass das Zugewinnausgleichsverfahren nach einer positiven Entscheidung über die Beendigung der Zugewinngemeinschaft aus dem Verbund abgetrennt werden muss (OLG München, Beschluss vom 15.2.2012, 12 UF 1523/11; OLG Köln Beschluss vom 31.1.2014, 12 WF 10/14, vgl. auch Kogel FF 2018, 326).

  • OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Verfügung über das gesamte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18
    Ob eine analoge Anwendung des § 1365 BGB auch bei vorzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft geboten ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 25. Juni 2003 - 15 UF 30/03, OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 11 WF 406/05), ist für die Frage der Auslegung des § 1386 BGB unerheblich.
  • OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05

    Keine Fortdauer des Einwilligungserfordernisses nach § 1365 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18
    Ob eine analoge Anwendung des § 1365 BGB auch bei vorzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft geboten ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 25. Juni 2003 - 15 UF 30/03, OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 11 WF 406/05), ist für die Frage der Auslegung des § 1386 BGB unerheblich.
  • OLG Dresden, 11.05.2017 - 20 WF 563/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18
    In Literatur und Rechtsprechung ist jedoch allgemein anerkannt, dass der Gestaltungsantrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich auch während eines Scheidungsverfahrens und auch dann anhängig gemacht werden kann, wenn die Folgesache Güterrecht im Scheidungsverbund geltend gemacht wird (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 20 WF 563/17; Brudermüller in Palandt aaO, § 1386 BGB, Rn. 14; Siede in Beck online Kommentar zum BGB, Stand: 01.05.2018, Rn. 21; Kogel FF 2018, 326 - jeweils m.w.N.).
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